Balkonkraftwerk

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Von der Steuer am Jahresende nicht.


    Die Anlagen sind allerdings von der MwSt bei Kauf befreit.

    § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG

    Dazu gehören die Solarmodule, der Wechselrichter, die Befestigungselemente, Kabel und ein etwaiger Speicher. Auch die Arbeitsleistung bei der Installation von nem Balkonkraftwerk ist Mehrwertsteuer befreit.


    Die Regelung ist noch bis 2026 gültig.

  • Bei mir kam die gleiche Frage auf, allerdings mit einem anderen Hintergrund.

    Wenn ich über 95 % Vollzeit im Homeoffice, zu den üblichen Bürozeiten in einem anerkannten, separaten Raum arbeite (Nebentätigkeit nicht berücksichtigt) und der erzeugte Strom wird praktisch aufgrund der angestellten Tätigkeit verbraucht - warum sollte es dann nicht berücksichtigt werden?

  • Der produzierte Strom ist für das ganze Haus/die ganze Wohnung, also wäre das BKW auch nur anteilig abzugsfähig.


    Beispiel:


    AZ = 10 qm

    Wohnung = 100 qm

    600 Euro BKW / 20 Jahre Nutzungsdauer = 30,00 Euro Abschreibung pro Jahr

    30,00 Euro / 100 qm * 10 qm = 3,00 Euro absetzbare Kosten

    Natürlich sind auch noch die Stromkosten vom Versorger anteilig abzusetzen.


    Kann man machen. :rolleyes:

  • Natürlich sind auch noch die Stromkosten vom Versorger anteilig abzusetzen.

    Ich würde mal behaupten, dass die Stromkosten in der Homeoffice-Pauschale inkludiert sind. Genauso wie der Wasserverbrauch für die "persönlichen Verteilzeiten" (oder auf gut deutsch: Pinkelpausen).

    Aber wenn einer Lust dazu hat, kann er ja natürlich gerne mal testen, wie humorvoll der zuständige Sachbearbeiter im Finanzamt ist und sich den Spaß in der nächsten Steuererklärung machen. 8o

  • Thebat die Nutzungsdauer hatte ich nicht bedacht, dann ist das natürlich mäßig

    Meins23 Aufgrund des separaten Büros trifft dies bei mir nicht zu. Kann aber nicht zusätzlich abgesetzt werden.


    Danke euch!