Hallo zusammen,
Zuerst einmal danke für die tollen Tipps! Bin großer Fan der community und war lange Zeit stiller Mitleser.
Bei folgendem Artikel bin ich auf etwas gestoßen und finde keine weiteren Infos dazu:
Ich habe eine Frage zum Absatz "Einmalzahlung":
Einmalzahlung - Der Beschenkte kann Dir auch einen einmaligen Geldbetrag zahlen. Oder er zahlt im Gegenzug die Restschuld der Immobilie.
Ganz konkret geht es um folgende Situation:
Mein Vater möchte meinem Bruder und mir eine kleine Eigentumswohnung übertragen (wert ca. 100k), dafür will er monatlich 300 Euro bekommen (muss nicht offiziell festgehalten werden)
Ziel ist es die Steuern zu sparen...
Gerne würde ich alleine die Wohnung übernehmen und vermieten um Komplexität und Streitigkeiten in Zukunft vorzubeugen.
Wenn ich den Artikel richtig interpretiere, sollte es doch möglich sein, dass mein Vater mir allein die Wohnung schenkt - ich ihm dafür eine Einmahlzahlung von 50k gebe, die er wiederum meinem Bruder schenkt.
Ist dies richtig?
Wenn ja gibt es bei einer solche Einmahlzahlung fristen oder weitere Dinge zu beachten?
Noch eine Anschlussfrage:
Wenn ich für diese Einmahlzahlung einen Kredit über 50k aufnehme, kann ich diesen (dir Zinsen) dann steuerlich auf die Wohnung geltend machen?
Vielen Lieben Dank und weiter so!