Guten Tag liebe community!
Ich danke im Voraus für kompetente Antworten!
Ich habe zusammen mit einem weiteren Erben eine DHH geerbt. Dem Miterben möchte ich seine Hälfte der dhh abkaufen. Hierfür benötige ich eine größere Hypothek. Für die Erbschaftsteuer müsste ich eine Eigentumswohnung verkaufen. Ich würde mir mit dem Verkauf der Wohnung zum Finanzieren der Steuer aber gern etwas Zeit lassen und nichts auf die Schnelle verkaufen. Könnte ich in diesem Fall eine vorübergehende Stundung der Erbschaftsteuer erhalten?
Herzlichen Dank…