Steuerfreie Nacht- Feiertags- und Sonntagszuschläge

  • Hallo,


    vielleicht kann mir von euch jemand weiterhelfen. Ich arbeite als Arzt im Krankenhaus. Wir haben als Dienstmodell 25 Stunden. d. h. von 0700 in der früh bis 0800 am nächsten Tag. Wenn wir einen solchen Dienst am Sonntag oder Feiertag machen werden pauschal Zuschläge pro Dienst gezahlt.


    Sind diese ggf. steuerfrei?


    Danke für eure Hilfe


    Christian

  • Zuschläge sind (soweit sie sich im gesetzlich vorgegeben Rahmen bewegen) steuerfrei und im gewissen Rahmen auch SV befreit. Anders sieht es bei Zulagen aus, hier greift die Steuer- und SV-Freiheit nicht.


    Quelle: vlh.de


    Ob dies auch für den speziellen Schichtdienst im Krankenhaus gilt, weiß ich nicht. Im Zweifel einfach mal in der Personalabteilung nachfragen, die müssen das beantworten können.


    Disclaimer: Bin kein Steuerberater und gebe nur mein laienhaft angelesenes Wissen weiter.

  • Moin, ja, die genannten Zeitzuschläge sollten grundsätzlich steuerfrei sein. Wenn du das Steuerbrutto und das Gesamtbrutto auf der Abrechnung vergleichst, sollte dort eine entsprechende Differenz in Höhe der Zeitzuschläge vorhanden sein, vorausgesetzt, das Brutto weicht nicht noch wegen anderer Sachverhalte ab (z. B. Entgeltumwandlung oder andere BAV-Modelle).


    Die Arbeitsleistung erbringst du offenbar im Bereitschaftsdienst, ansonsten wäre die Stundenanzahl nicht zulässig. Hier könnten Besonderheiten bei der Entstehung der Zuschläge im Tarifvertrag geregelt werden.


    Wenn du sagt, dass die Zuschläge "pauschal" abgegolten werden, könnte ich mir vorstellen, dass diese als Entgelt und nicht als Zeitzuschlag gewertet werden.


    Ich würde der Einfachheit halber in der Personalabrechnung nachfragen.