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Für die Rente: 32 europäische Staaten arbeiten jetzt digital zusammen | Ihre Vorsorge
Die Rentenversicherungsträger der 27 EU-Staaten, der vier EFTA-Länder und Großbritanniens nutzen jetzt gemeinsam das europäische System „Elektronischer…
www.ihre-vorsorge.de
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Arbeiten in Europa – Ihr Rentenanspruch nach dem Europarecht
Im Europarecht verständigen sich die Länder der Europäischen Union auf einheitliche Regeln zur sozialen Sicherheit. Das bringt Vorteile für die Rente.
www.deutsche-rentenversicherung.de
Was ist denn da in Arbeit? Bezieht man dann die Renten (Mehrzahl) nicht aus den jeweiligen Ländern einzeln, sondern zentral von "seiner" (Hauptwohnsitz) GRV?
Und wieso ist Deutschland auf der Liste "Für wen gilt das Europarecht?" (noch) nicht mit dabei?