Hallo allerseits,
ich habe eine Frage zur Wechsel zwischen den Steuerklassen 3 und 5 zur Optimierung des Elterngeldes (siehe https://www.finanztip.de/elterngeld/ - Abschnitt 4 - Tipp 2). Und war: Wie berechnet man den Zeitpunkt des spätesten Wechsels?
Folgende Beispieldaten:
- Errechneter Stichtag: 20. Januar
- Daraus abgeleiteter Mutterschutz: 9. Dezember
Wie werden die 12 Monate davor berechnet? Januar bis Dezember? Dezember bis November? Oder tagesgenau, z.B. 10. Januar bis 09. Dezember?
Oft wird dann davon gesprochen, dass man mindestens 7 der 12 Monate (also die Mehrheit) in der entsprechenden Steuerklasse sein müsste, damit diese bei der Berechnung des Elterngeldes Berücksichtigung findet. Wenn ich es korrekt verstehe, dürften aber auch 6 Monate ausreichen (Patt der Steuerklassen), da dann die letzte Steuerklasse berücksichtigt wird.
So - und nun die Masterfrage: In welchem Monat muss man den Steuerklassenwechsel mit diesen Beispieldaten nun beantragen, damit man von Steuervorteil noch profitiert? Was ist sozusagen die Deadline?
Und - Bonusfrage: Es steht ja immer wieder im Raum, dass Steuerklasse 3 und 5 abgeschafft werden. Abschließend beschlossen ist dies - Stand heute - nicht. Und jüngst habe ich ein Interview mit Herrn Lindner gelesen, das andeutete, dass selbst nach einer Entscheidung eine relativ lange Vorlaufzeit gelten dürfte, weil die Länder (und deren IT) die Änderungen erst umsetzen muss. Was meint ihr, lohnt sich der Wechsel Stand heute noch - oder ist das verschenkter Aufwand, wenn eine gesetzgeberische Änderung unmittelbar vorstehen könnte?
Vielen Dank!