Vermietung eines Tiefgaragenstellplatzes - wie ermittle ich die Grundlage für die Gebäudeabschreibung?

  • Bis zum Jahr 2021 habe ich meine vermietete Eigentumswohnung samt Tiefgaragenstellplatz nach § 7,5 EStG degressiv abgeschrieben. Seit 2022 nutze ich die Wohnung selbst - keine Mieteinnahmen, keine Abschreibung. Jetzt habe ich den Tiefgaragenstellplatz vermietet, weil ich ihn selbst nicht mehr nutze. Ich werde also Mieteinnahmen haben, die in meiner Steuererklärung angegeben werden. Natürlich möchte ich auch die anteilige Gebäudeabschreibung nutzen. Wie ermittle ich den Ausgangsbetrag?

  • Ich würde irgendeine halbwegs sinnvolle Berechnung vornehmen, notfalls x% der gesamten AfA des Objektes und das der Steuererklärung beifügen.


    Dann gibt es 2 Möglichkeiten: a) Das Finanzamt winkt das durch oder b) die stellen eine andere Rechnung auf.


    Im letzten Fall musst Du Dich dann erst genauer damit beschäftigen, ob das für Dich akzeptabel ist.

  • Hier gibt es das BMF-Tool zur Kaufpreisaufteilung eines Grundstücks:



    Mein Ansatz wäre, einmal mit TG-Stellplatz zu rechnen und einmal ohne TG-Stellplatz zu rechnen.


    Die jeweilige Differenz zwischen den Werten stellt den rechnerischen Wert für Grund und Boden und Gebäudeanteil vom Stellplatz dar.


    Dürfte näherungsweise recht gut passen und du hättest zudem eine offizielle Begründung für deine Werte zur Hand.

  • Danke für eure Antworten.

    Ich denke, ich werde die jeweiligen Miteigentumsanteile für Wohnung und TG-Platz, die bekannt sind, ins Verhältnis setzen und daraus die anteilige Abschreibung ableiten. Dann werde ich ja sehen, was das Finanzamt sagt.

    Ist es richtig, dass im ersten Vermietungsjahr die Abschreibung nur zeitanteilig angesetzt werden darf? (Die Vermietung beginnt unterjährig...)