Hallo zusammen,
wie und in welcher Höhe werden die Bezüge aus einer Nebentätigkeit (geringfügige Beschäftigung) auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
Vielen Dank in voraus für eure Antworten.
VG JK
Hallo zusammen,
wie und in welcher Höhe werden die Bezüge aus einer Nebentätigkeit (geringfügige Beschäftigung) auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
Vielen Dank in voraus für eure Antworten.
VG JK
Das ist in den Paragraphen 95 bis 109 SGV 3 geregelt.
Der 106 könnte die Antworten liefern.