Erbe eines KFZ

  • Die Kfz-Versicherung (des alten Versicherungsnehmers) endet in der Regel mit Abmeldung und die neue Versicherung (auf den neuen Versicherungsnehmer) beginnt mit Anmeldung des Fahrzeugs bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Evtl. zu viel gezahlte Versicherungsbeiträge (also für den Rest des aktuellen Veraicherungsjahres) werden damit üblicherweise tagesgenau berechnet und dem alten Versicherungsnehmer wieder gutgeschrieben. Somit fallen diese hier mit in das Barvermögen der Erbmasse.


    Disclaimer: Habe weder beruflich was mit Versicherungen zu tun, noch bin ich Jurist. Daher meine Laienmeinung, beruhend auf den Erfahrungen mit der Weitergabe eines Kfz unter Lebenden (auch bekannt als Kauf oder Schenkung ;) ).

  • Üblicherweise wird die Versicherung mit vererbt.

    Man kann sogar dessen SF klasse nutzen .



    Das Auto kann man geg. Auch online direkt ummelden ein vor Ort Termin ist nicht unbedingt nötig.

  • A erbt mit Erbschein ein KFZ von B.


    Kann A sofort den Umfang der KFZ-Versicherung ändern/reduzieren ohne als Eigentumer in KFZ-Brief und KFZ-Schein eingetragen zu sein ? Dort steht noch B.

    Im Kfz-Brief kann der Versicherungsnehmer und der Fahrzeughalter eintragen werden.

    Wenn der Eigentümer eine andere Person ist, kann dieser nicht eingetragen werden.

  • Wenn Du der Versicherung unter Vorlage des Erbscheines mitteilst, dass Du in den Vertrag eingetreten bist und zum nächstmöglichen Zeitpunkt diese und jene Änderung haben möchtest, dann wird die das wohl akzeptieren.


    Ich bin mir allerdings als Fahrradfahrer und Carsharer nicht sicher mit Fristen und Terminen bei Änderungen innerhalb einer laufenden Kfz-Versicherung. Mein Tipp: Wenn der Beitrag dadurch steigt, geht es ab morgen 12:00.

  • Wenn Du der Versicherung unter Vorlage des Erbscheines mitteilst, dass Du in den Vertrag eingetreten bist und zum nächstmöglichen Zeitpunkt diese und jene Änderung haben möchtest, dann wird die das wohl akzeptieren.

    Dann muss der Fahrzeugschein auf den Wohnsitz des neuen Eigentümers umgestellt und dieser als Versicherungsnehmer eingetragen werden.

    Bedeutet aber nicht, dass dieser den bestehenden Schadensfreiheitsrabatt erhalten kann, da dies an Vorschriften des Versicherers geknüpft ist und auch an die Dauer des bestehenden Führerscheins.

  • Zitat


    Eine Übertragung ist auch dann möglich, wenn der bisherige Besitzer der SF-Klasse verstorben ist und die Kinder beispielsweise das Auto erben. Dann benötigst Du die Sterbeurkunde, um den Tod des ehemaligen SF-Berechtigten nachzuweisen.

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    Bzgl der sf klasse bei erben