Hallo,
ich bin aktuell in einem Angestelltenverhältnis und habe im Rahmen einer Lohnumwandlung eine Direktversicherung über meinen Arbeitgeber abgeschlossen. Mein Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, ich bin die versicherte Person.
Die Direktversicherung ist ein Altvertrag, d.h. vor dem 1.1.2005 abgeschlossen. Beiträge werden also pauschal mit 20% versteuert. Ich selber bin aktuell und während der gesamten bisherigen Vertragslaufzeit privat krankenversichert.
Hier jetzt meine Frage:
Was passiert, wenn ich vor Fälligkeit der Direktversicherung mein Arbeitsverhältnis kündige ? Ich denke, dass ich dann entweder die Versicherung beitragsfrei stellen kann, oder die fälligen Beiträge selber übernehmen kann (die Variante, dass ein ggf. neuer Arbeitgeber die Versicherung übernimmt mal außen vor gelassen).
Wenn ich die Versicherungsbeiträge selber übernehmen möchte, wie läuft das dann ab mit der Pauschalsteuer?
Vielen Dank für Eure Unterstützung,
Dirk