Welche Versicherung greift? — Fahrradanhänger

  • Hallo liebe Forumgemeinde,


    Ich hatte gerade eine Diskussion mit meiner Frau.


    Am Fahrzeug ist ein Fahrradanhänger mit einem Fahrrad befestigt.


    Alles ist ordnungsgemäß verschlossen und gesichert. Was wohl nicht der Fall war (vielleicht hat sich doch etwas gelöst oder zu schwach gesichert war).


    Während der Fahrt fällt das Fahrrad oder ein Teil davon auf die Fahrbahn und beschädigt mehrere Fahrzeuge.


    Ich behaupte, dass meine Privathaftpflichtversicherung alles abdeckt, denn gerade gegen solche Unfälle, die mich in den existenziellen Ruin treiben können, will ich versichert sein.


    Meine Frau sagt aber, dass keine bekannte Versicherung hier einspringt. Weder die Kfz-Haftpflicht, weil das Fahrzeug nicht beteiligt war, noch die Privathaftpflicht, weil ich als Person nicht beteiligt war.


    Meine Frage: Welche Versicherung würde eurer Meinung nach diesen Fall absichern?


    Viele Grüße

    Vasya

  • Deine Frau fährt mit Deinem Auto, es fällt Dein Fahrrad in den Straßenverkehr und verursacht Schäden?


    Da hätte ich tatsächlich zunächst die Kfz-Versicherung (Verkehrshaftpflicht) im Verdacht.

    Da Deine Frau sicherlich auch eine Privathaftpflichtversicherung hat, sollte auch eine zweite Sicherungslinie gegeben sein.


    Vielleicht haben wir hier noch ein paar Versicherungsfüchse am Start.

  • Ich tippe auf die KFZ-Haftpflicht. Das Fahrzeug inkl. Anhänger* war objektiv nicht in verkehrssicherem Zustand.


    * Fahrradanhänger oder Fahradträger, z. B. fest auf der Anhängerkupplung installiert?

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Ich tendiere auch ganz stark zur Kfz-Haftpflicht. Das Fahrrad ist im Endeffekt nur Ladung des Kfz und somit ist dein Kfz beteiligt.

    Sprich es war ein Ladungsverlust und die verlorene Ladung hat Folgeschäden erzeugt.

  • Du transportierst mit Deinem Kfz ein Fahrrad in einem Fahrradanhänger.


    Während der Fahrt fällt die offensichtlich schlecht gesicherte Ladung herunter und beschädigt andere Fahrzeuge. Diesen Schaden zahlt erstmal die Kfz-Haftpflicht, allerdings kann es sein, daß man Dich der schlechten Ladungssicherung wegen in Regreß nimmt.


    https://www.assekuranz-info-portal.de/presse/recht-steuern/2017/09/haftung-fur-verlorene-pkw-ladungen/

  • Du transportierst mit Deinem Kfz ein Fahrrad in einem Fahrradanhänger.


    Während der Fahrt fällt die offensichtlich schlecht gesicherte Ladung herunter und beschädigt andere Fahrzeuge. Diesen Schaden zahlt erstmal die Kfz-Haftpflicht, allerdings kann es sein, daß man Dich der schlechten Ladungssicherung wegen in Regreß nimmt.


    https://www.assekuranz-info-po…r-verlorene-pkw-ladungen/

    Und wie kann ich mich gegen so einen Regress versichern?


    Weil es ist genau der Fall, was mich in die Ruin treiben kann?

  • Der Regress, wenn er überhaupt zum Zuge kommt, dürfte betragsmäßig begrenzt sein (5.000 €?), auch wenn der Personenschaden ins 6- oder 7-Stellige gehen sollte.


    Sich dagegen versichern zu wollen, dürfte m.E. am fehlenden Angebot scheitern, wobei ich mich natürlich irren kann. Mal bei Lloyds of London anfragen. ;)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Und wie kann ich mich gegen so einen Regress versichern?

    An der Kreuzung hat es gekracht, ein Blechschaden. Ein Amerikaner und ein Deutscher sind zusammengestoßen.


    Der Ami steigt aus, haut seinen 10-Gallon-Hat auf den Boden, trampelt darauf herum und schreit: "Sch*t!"


    Der Deutsche steigt aus, kratzt sich am Kinn und murmelt: "Welche Versicherung kann ich jetzt nur für diesen Schaden in Anspruch nehmen?"

  • Und wie kann ich mich gegen so einen Regress versichern?


    Weil es ist genau der Fall, was mich in die Ruin treiben kann?

    Die Option nennt sich meistens bei den Versicherungen "grobe Fahrlässigkeit mitversichert" ;)

    Ob es da explizit einen Ausschluss bei der Kfz-Versicherung gibt, weiß ich allerdings nicht und hab mich damit ehrlicherweise noch nicht beschäftigt.

  • Hallo,

    Am Fahrzeug ist ein Fahrradanhänger mit einem Fahrrad befestigt.

    Reden wir hier von einem Fahrradträger an einem PKW, egal ob Dachaufbau, auf der Anhängerkupplung aufsitzend oder noch eine andere Konstruktion, oder über einen selbstfahrenden Anhänger, der mindestens eine Achse und zwei eigene Räder hat?

    Im ersten Fall ist ohne Wenn und Aber die Kfz- Haftpflichtversicherung des PKW zuständig. (Die Privathaftpflicht- Versicherung schließt mit der sog. Kfz- Klausel Schäden durch den Betrieb von Kfz grundsätzlich aus. Ist auch keine „zweite Haltelinie oder ähnliches.)


    Falls es ein Anhänger im Sinne des Straßenverkehrsrechtes sein sollte, braucht der ein eigenes Kennzeichen und Kfz- Haftpflichtversicherung.


    Jede Haftpflichtversicherung, auch die Kfz- Haftpflichtversicherung, deckt den Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers mit ab. (Die ganze Diskussion über Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit oder nicht kommt aus der Sachversicherung.) Nicht versichert ist die vorsätzliche Zufügung eines Schadens, auch bei bedingtem Vorsatz.


    Beispiel: Ich fühle mich zwar nicht besonders gut, fahre aber Auto. Am Steuer erleide ich einen Herzinfarkt. Infolge dessen gibt es einen Drittschaden. Ggf. habe ich grob fahrlässig gehandelt. Ich trinke Alkohol und setze mich an das Steuer. Es wird schon nichts passieren. Ich handele bedingt vorsätzlich. Ich fahre im vollen Bewusstsein in eine Menschengruppe. – vollendeter Vorsatz.


    Die Kfz- Haftpflichtversicherung hat als Pflichtversicherung die Besonderheit, dass die Geschädigten in jedem Fall entschädigt werden. Dann wird beim Versicherungsnehmer Regress genommen. Diese Regelung gilt aber nicht für die PHV. Wenn mir ein Erwachsener mit einem Stein die Fensterscheibe einschlägt, bezahlt den Schaden dessen PHV nicht (sofern überhaupt vorhanden).


    Gruß Pumphut

  • Am Fahrzeug ist ein Fahrradanhänger mit einem Fahrrad befestigt.

    Handelt es sich tatsächlich um einen eigenständigen Fahrradanhänger mit eigenem Kfz-Kennzeichen, oder wie ich vermute um einen Fahrradträger der auf der Anhängerkupplung befestigt ist?


    Tatsache ist, dass nur die Kfz-Haftpflichtversicherung mögliche Schäden erstattet und dies auch dann wenn Personen dabei zu Schaden kommen.


    Eine Privathaftpflichtversicherung hat damit nichts zu tun.


    Der Versicherungsnehmer kann natürlich in Regress genommen werden, wenn er Drogen zu sich genommen hatte, alkoholisiert war, oder vorsätzlich begangen wurde.


    In solch einem Fall ist es immer empfehlenswert, wenn man auch eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrecht und Strafrecht abgeschlossen hat.