Wir haben in unserem Haus neben einer Nachtspeicherheizung einen Kachelofen der mit Holz geschürt wird. Der Kaminkehrer kommt zur Prüfung alle 3 Monate was, nach meiner Ansicht, eigentlich völlig überhöht ist. Wie oft muß der Kamin jährlich nach Gesetzeslage gereinigt bzw. geprüft werden?
Kaminkehrer
- Bakkers
- Erledigt
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Schnelle Suche im Netz sagt, dass die Pflichtintervalle für eine Feuerstättenschau deutlich länger sind.
War jetzt aber kein Gesetzestext oder andere Vorschrift dabei, daher keine absolute Sicherheit.
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Bei uns kommt der Schornsteinfeger dreimal im Jahr, ob das per Gesetz geregelt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
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Meiner war gestern da und hat sich um den Kachelofen-Kamin und die Gasheizung gekümmert. Er sagte, der Kamin sei in 2 Jahren wieder dran, die Gasheizung in einem.
Ich kenne die offiziellen Regeln nicht. Könnte sein, dass solche Sachen in Deutschland länderweise verschieden geregelt sind. Wohne jedenfalls in BaWü. -
Man muss hier zwischen 3 Punkten unterscheiden:
1. Feuerstätten (wird vom Bezirksschornsteinfeger durchgeführt)
-> 2x innerhalb von 7 Jahren
-> Rechtsgrundlage ist SchfHwG §14
2. Regelmäßige Kontrolle der Heizung (wird vom Bezirksschornsteinfeger durchgeführt)
-> Zeitraum ist meines Wissens abhängig von der Art der Heizung
3. Kehrarbeiten (z.B. bei der Verwendung eines Kaminofens - kann von jedem Schornsteinfeger durchgeführt werden, muss dann aber dem Bezirksschornsteinfeger nachgewiesen werden)
-> Ich kenne hier die Regel, dass 2x pro Jahr der Kamin gekehrt werden muss. Zumindest ist es bei allen mir bekannten Objekten mit Kaminofen so (NRW und RP)
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Bei uns hier in NRW wird 2x pro Jahr der Kamin gekehrt und kontrolliert - zu Beginn und zum Ende der Heizsaison. Aber vielleicht ist das ja in anderen Bundesländern anders?!
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Bei mir in Bayern ist es ein Termin pro Jahr. Wir haben Gasheizung und im Wohnzimmer einen Kachelkamin, der allerdings höchstens 0-3 x pro Jahr befeuert wird.
Der Kaminkehrer hat den netterweise als Notkamin deklariert, weil wir sonst irgendwelche Umrüstarbeiten durchführen müssten.
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Ich werde das mal bei meinem Kaminkehrer monieren. Nach den Infos bzgl. Bayern sollte höchstens 1 mal im Jahr reichen. Da wird wohl etwas "Beschäftigung" geschaffen.
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Das amtliche Dokument, den dein Bezirksschornsteinfeger ca. alle 5 Jahre erstellt ist der Feuerstättenbescheid, darin steht auch wie häufig zwischendurch, was gemacht werden muss:
Der Feuerstättenbescheid – Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
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Laut diesem Anhang der Kehr- und Überwachungsverordnung https://www.gesetze-im-internet.de/k_o/anlage_1.html ist 3 x pro Jahr Kehren bei regelmäßig in der Heizperiode genutzten Anlagen durchzuführen.