Abgabe eines Kaufpreisangebots: Verbindlichkeitsgrad der Finanzierungsbestätigung

  • Wir sind aktuell so weit, dass wir ein interessantes Objekt gefunden haben und gerne ein Kaufpreisangebot abgeben würden. Rein theoretisch könnten wir den Kaufpreis nahezu komplett aus Eigenkapital bestreiten, werden aber wohl trotzdem teilfinanzieren, um aus einem Teil des Eigenkapitals die Sanierung zu bestreiten.

    Wir würden die Finanzierung über Interhyp vermitteln lassen und stellen uns bzgl. des Kaufpreisangebots gerade folgende Fragen:

    Wir würden das Angebot mit einer Annahmefrist von 14 Tagen versehen, haben jedoch zum jetzigen Zeitpunkt lediglich die vorläufige Finanzierungsbestätigung durch Interhyp, aber keine verbindliche Finanzierungszusage durch die vermittelte Bank. Da das Kaufpreisangebot die Kaufinteressenten m.E. innerhalb der Annahmefrist bereits zivilrechtlich bindet, würden wir dieses unter Vorbehalt der endgültigen Finanzierungszusage stellen. Alternativ würden wir sonst zunächst eine objektbezogene, verbindliche Finanzierungszusage durch die vermittelte Bank benötigen, ehe wir das Kaufpreisangebot abgeben.

    Welches Vorgehen ist in diesem Fall sinnvoll? Sollte ein schriftliches Kaufpreisangebot lediglich gemeinsam mit der durch Interhyp ausgestellten Finanzierungsbestätigung sowie dem entsprechenden Eigenkapitalsnachweis eingereicht und unter den Vorbehalt der endgültigen Finanzierungszusage gestellt werden oder sollte durch Interhyp vor Abgabe des Kaufpreisangebots bereits die Anfrage bei der Bank erfolgen, sodass eine objektbezogene, verbindliche Finanzierungsbestätigung der vermittelten Bank ausgestellt wird und erst dann das Kaufpreisangebot abgegeben werden?

    Und ist in dem Kaufpreisangebot bereits zwingend oder aber zumindest sinnvollerweise der Notar zu benennen, der mit der Erstellung des notariellen Kaufvertrags beauftragt werden soll?

  • LuisHL23 28. Mai 2024 um 08:51

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • In der Regel vereinbart man mit dem Verkäufer/Makler den Zuspruch und lässt sich die Beleihungsunterlagen aushändigen, mit der man die Finanzierungszusage erwirkt. Parallel klärt man das Zeitfenster eines möglichen Notatermins ab

    Banken benennen ihre Bearbeitungstage, somit lässt sich in Vorfeld schon ein möglicher Notartermin, mindestens ein Zeitfenster dazu finden. Der Notartermin muss dann innerhalb der Annahmefrist (in der Regel keine 14 Tage!) und der Widerrufsfrist des Darlehens (14 Tage) stattfinden.

    Es ist anzuraten, der Bank die beabsichtigten Modernisierungen in dem Gesamtkostenplan inkl. beabsichtigter Eigenleistungen auf-, und nachzuweisen, da diese - teilweise zu 100 % - wertsteigernd für die Ermittlung des Beleihungswertes berücksichtigt werden und den Beleihungsauslauf, der für die Konditionen entscheidend ist, verringert. Dafür lassen wir z.B. für unserer Kunden über unseren Hausarchitekten eine Kostenaufstellung erstellen, die alle Banken auch akzeptieren.