Kinderbetreuungskosten geltend machen: Problem beim Nachweis

  • Guten Tag,


    ich zahle monatlich Mitgliedsbeiträge an den Förderverein der Kita. Früher erhielt ich eine Zuwendungsbescheinigung hierfür und setzte die Beträge als Spenden ab. Soweit unproblematisch.


    Nun teilte der Förderverein mit, dass er keine Zuwendungsbescheinigungen mehr ausstellen dürfen (Ich vermutete den Entzug der Gemeinnützigkeit, dies wurde verneint, weitere Informationen gibt es bislang nicht).


    Nun habe ich versucht, die Kosten als Kinderbetreuungskosten geltend zu machen. FA akzeptiert dies mangels Nachweis nicht (Kontoauszüge genügen nicht). Ich habe auch keine schriftliche "Bestätigung" / Quittung des Vereins für die Zahlungen.


    D.h. ich kann diese Kosten nun gar nicht mehr absetzen, weder als Spende (da kein Zuwendungsbescheid), noch als Kinderbetreuungskosten, da kein Nachweis...


    Habe ihr eventuell eine Idee? Vielen Dank!

  • LuisHL23

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • D.h. ich kann diese Kosten nun gar nicht mehr absetzen, weder als Spende (da kein Zuwendungsbescheid), noch als Kinderbetreuungskosten, da kein Nachweis...


    Habe ihr eventuell eine Idee? Vielen Dank!

    Also mein Bauchgefühl sagt mir, dass du das nicht mehr steuerlich absetzen kannst. Denn in meinen Augen handelt es sich bei der Spende an einen Förderverein nicht um Betreuungskosten für dein Kind. Dein Kind wird doch unabhängig von dieser Spende betreut.


    Deswegen gibt es in meinen Augen nur zwei Möglichkeiten: Entweder spendest du weiter, weil es dir wichtig ist, den Verein zu unterstützen, oder du stellst die Spenden ein, wenn dir die steuerliche Erstattung wichtig ist.

  • Also mein Bauchgefühl sagt mir, dass du das nicht mehr steuerlich absetzen kannst. Denn in meinen Augen handelt es sich bei der Spende an einen Förderverein nicht um Betreuungskosten für dein Kind. Dein Kind wird doch unabhängig von dieser Spende betreut.

    Danke für die Einschätzung. Bislang konnte ich den Weg über die Spende ja problemlos gehen, das war ja sogar besser, da die Kinderbetreuungskosten ja nur zu 2/3 angesetzt werden.


    Aus meiner Sicht muss der Verein aber eine Art von "Bestätigung" / Quittung für den Erhalt der Zahlungen ausstellen.

  • Nun teilte der Förderverein mit, dass er keine Zuwendungsbescheinigungen mehr ausstellen dürfen (Ich vermutete den Entzug der Gemeinnützigkeit, dies wurde verneint, weitere Informationen gibt es bislang nicht).

    Der Entzug der Gemeinnützigkeit liegt erstmal nah. Es kann aber auch einfach sein, dass der Freistellungsbescheid abgelaufen ist (ist nur 5 Jahre nach Ausstellung gültig) und der Vorstand es versäumt hat, die Steuererklärung abzugeben. Vielleicht einfach zur nächsten HV gehen und das Thema ansprechen. Da muss der Vorstand sich sonst äußern, ansonsten die Entlastung verweigern (sollten dann natürlich mehrere Mitglieder auch so sehen).


    Im Endeffekt musst du jetzt entscheiden, ob du weiter zahlen möchtest oder nicht, wenn du es steuerlich nicht mehr absetzen kannst. Ich kann aus persönlicher Erfahrung nur sagen, dass die Arbeit der Fördervereine für die Kindergärten extrem wichtig ist und vieles ohne die Fördervereine gar nicht möglich wäre (da die Träger nur sehr begrenzte Mittel zur Verfügung stellen).


    Übrigens: Eine Spendenquittung ist bis zu einer Höhe von 300 Euro pro Jahr nicht zwingend notwendig. Siehe auch dieser Beitrag bei Finanztip.

  • Der Entzug der Gemeinnützigkeit liegt erstmal nah. Es kann aber auch einfach sein, dass der Freistellungsbescheid abgelaufen ist (ist nur 5 Jahre nach Ausstellung gültig) und der Vorstand es versäumt hat, die Steuererklärung abzugeben. Vielleicht einfach zur nächsten HV gehen und das Thema ansprechen. Da muss der Vorstand sich sonst äußern, ansonsten die Entlastung verweigern (sollten dann natürlich mehrere Mitglieder auch so sehen).


    Im Endeffekt musst du jetzt entscheiden, ob du weiter zahlen möchtest oder nicht, wenn du es steuerlich nicht mehr absetzen kannst. Ich kann aus persönlicher Erfahrung nur sagen, dass die Arbeit der Fördervereine für die Kindergärten extrem wichtig ist und vieles ohne die Fördervereine gar nicht möglich wäre (da die Träger nur sehr begrenzte Mittel zur Verfügung stellen).


    Übrigens: Eine Spendenquittung ist bis zu einer Höhe von 300 Euro pro Jahr nicht zwingend notwendig. Siehe auch dieser Beitrag bei Finanztip.

    Das ist natürlich auch gut möglich! Danke für den Tipp mit den 300,00, bei mir geht es allerdings um über 2.000 pro Jahr.


    Ich schätze den Verein sehr, dennoch ist es natürlich ärgerlich wenn ein an sich gemeinnütziger Verein plötzlich keine Zuwendungsbescheinigungen mehr ausstellen darf. Es geht ja auch um mehrere Jahre und summiert sich daher schon.

  • Du solltest klären, wie der Verein die Zahlung verbucht. Frag nach.

    Handelt es sich um monatliche Beiträge zur Betreuung des Kindes, kann der Verein eine Quittung über Betreuungskosten ausstellen. Diese ist steuerlich einzureichen.

    Handelt es sich um monatliche Spenden, kann der Verein eine Spendenquittung ausstellen. Auch diese ist steuerlich einzureichen.

    So haben wir es im Schulförderverein als Träger des Offenen Ganztags gemacht und es wurde vom Finanzamt akzeptiert. Allerdings ist dafür eine differenzierte Buchführung des Vereins erforderlich, die das Finanzamt auch prüft.

    Ich vermute, im Förderverein gab es diese genaue Trennung nicht und das Finanzamt hat dies moniert.

  • Du solltest klären, wie der Verein die Zahlung verbucht. Frag nach.

    Handelt es sich um monatliche Beiträge zur Betreuung des Kindes, kann der Verein eine Quittung über Betreuungskosten ausstellen. Diese ist steuerlich einzureichen.

    Handelt es sich um monatliche Spenden, kann der Verein eine Spendenquittung ausstellen. Auch diese ist steuerlich einzureichen.

    So haben wir es im Schulförderverein als Träger des Offenen Ganztags gemacht und es wurde vom Finanzamt akzeptiert. Allerdings ist dafür eine differenzierte Buchführung des Vereins erforderlich, die das Finanzamt auch prüft.

    Ich vermute, im Förderverein gab es diese genaue Trennung nicht und das Finanzamt hat dies moniert.

    Vielen Dank, das werde ich tun.

    Also eine Spendenbescheinigung dürfen sie ja leider nun nicht mehr ausstellen. In der Vergangenheit waren es Spenden und wurden vom FA anerkannt.

    An sich sind es Mitgliedsbeiträge, d.h. jedes Vereinsmitglied zahlt monatlich seinen Beitrag.

  • Könnte es sein, dass es keine Spenden sind, sondern Mitgliedsbeiträge? Dann wäre eine Zuwendungsbestätigung ausgeschlossen.

    Das vermute ich nach den Aussagen auch.


    Für "Spenden" kann es keine direkte Gegenleistung (wie Kinderbetreuung) geben.


    Vielleicht ist dem Verein aufgefallen, dass sie Jahrelang Steuerbetrug begangen haben und versuchen da nun still und leise rauszukommen?

  • Ich zahle monatlich Mitgliedsbeiträge an den Förderverein der Kita. Früher erhielt ich eine Zuwendungsbescheinigung hierfür und setzte die Beträge als Spenden ab. Soweit unproblematisch.

    Dieses "Früher" muß ein Weilchen her sein. Du schreibst, daß das Finanzamt Deine Ansetzung nicht akzeptiert habe. Das kannst Du allenfalls aus dem Steuerbescheid 2023 wissen (den Du offensichtlich schon hast). Das heißt: Das genannte "Früher" kann spätestens 2022 gewesen sein.


    2000 € im Jahr (oder 166 € im Monat) sind eine Menge Holz. Da würde ich schon wissen wollen, wo dieses Geld hingeht. Mich beschleicht der Verdacht, daß die Kita in nennenswertem Maß von diesem Geld betrieben wird.

    Nun teilte der Förderverein mit, dass er keine Zuwendungsbescheinigungen mehr ausstellen dürfe (Ich vermutete den Entzug der Gemeinnützigkeit, dies wurde verneint, weitere Informationen gibt es bislang nicht).

    Das muß der Förderverein schon vor längerer Zeit mitgeteilt haben. Nachdem das finanziell eine nennenswerte Auswirkung hat, wäre ich dem Sachverhalt vermutlich gleich nachgegangen.

    Nun habe ich versucht...

    ... bei der Erstellung der Steuererklärung für 2023, die im Frühjahr 2024 stattgefunden hat ...

    ... die Kosten als Kinderbetreuungskosten geltend zu machen. FA akzeptiert dies mangels Nachweis nicht (Kontoauszüge genügen nicht). Ich habe auch keine schriftliche "Bestätigung" / Quittung des Vereins für die Zahlungen.

    Die Akzeptanz der Kosten durch das Finanzamt und die Ausstellung von Quittungen stehen auf unterschiedlichen Blättern.


    Für gezahlte Beiträge muß im Bedarfsfall eine Quittung ausgestellt werden, wenn nicht, würde ich dem Verein sicherlich aufs Dach steigen.


    Du bist mit Deiner Steuererklärung sehr früh dran, die anderen Eltern (die von der Sache vermutlich auch betroffen sind), wissen vermutlich noch nichts von ihrem Glück. Ich hätte vermutet, es hätte sonst längst einen Elternabend zum Thema gegeben.

    D.h. ich kann diese Kosten nun gar nicht mehr absetzen, weder als Spende (da kein Zuwendungsbescheid), noch als Kinderbetreuungskosten, da kein Nachweis.

    Eine unbare Zahlung läßt sich immer nachweisen. Allerdings gibt es in unserer Welt stets den Unterschied zwischen geschriebenem und gelebtem Recht. In manchen Vereinen (Elterninitiativen ...) wird die Bürokratie gelegentlich mehr als zulässig in hemdsärmeliger Weise gehandhabt. Da muß man im Einzelfall überlegen, ob man etwas macht und wenn ja, was. Hast Du denn schon versucht, mit anderen Eltern Kontakt aufzunehmen. Wenn ja, was sagen denn die dazu?

  • Die Rückmeldung mit den 2.000 Euro im Jahr habe ich irgendwie übersehen. Von daher gehe ich bei der Summe (wie auch Achim Weiss) davon aus, dass hier die Kinderbetreuung mit enthalten ist.


    Um was für eine Kita handelt es sich denn? Bei kommunalen, kirchlichen oder sozialen Trägern gibt es meist echte Fördervereine, die vom Betrieb der Kita abgegrenzt sind. Sprich da wird wirklich nur Geld für die Kinder gesammelt und Mitgliedsbeiträge werden vom FA als Spende akzeptiert (da es keine Gegenleistung wie z.B. im Sportverein gibt - Rieslingschorle hier ist deine Aussage nicht ganz korrekt bzgl. der Mitgliedsbeiträge). Wenn es aber eine Elterninitiative ist (wo der Träger eben auch ein Verein ist), da n sind die monatlichen Mitgliedsbeiträge für den Betrieb der Kita und somit Betreuungskosten. Diese muss das FA allerdings akzeptieren und die Höhe der monatlichen Mitgliedsbeiträge dürfte aus dem Vertrag oder sonstigen Unterlagen des Vereins hervorgehen. Damit sind dann alle Nachweise erfolgt (plus Nachweise zur unbaren Zahlung). Blöd ist nur, dass es dann in der Vergangenheit falsch war und der Verein wird sher wahracheinlich richtig Probleme mit dem FA bekommen (da die Spendenquittungen falsch waren).


    Sollte es sich tatsächlich um einen echten Förderverein handeln, der nicht gleichzeitig als Träger der Kita fungiert, wäre die Summe schon extrem und ich beglückwünschen den Verein. Gerne gebe ich dir dann auch die Kontodaten von unserm Förderverein (da gibt es auch garantiert eine Spendenquittung), einen so großen Einzelspender haben wir nämlich nicht.

  • Schau doch mal hier, ob der Verein gemeinnützig ist: (Zuwendungsregister)

    Zuwendungsempfängerregister


    Mitgliedsbeiträge an unsere Fördervereine kann und konnte ich bisher problemlos absetzen als Spende. Allerdings reden wir da von 50€ Max/ Jahr.


    Bei 2000€ mit monatlichen Beiträgen klingt es allerdings in der Tat stark nach Betreuungsentgelt, und dafür sollte dann ja ein Betreuungsvertrag bestehen. Ist der Betrag an den Förderverein über den Betreuungsvertrag geregelt?


    Dann sollten sie auch anteilig als Betreuungskosten absetzbar sein. Das würde ich aber mit dem Verein aufnehmen.

  • Da muss der Vorstand sich sonst äußern, ansonsten die Entlastung verweigern (sollten dann natürlich mehrere Mitglieder auch so sehen).

    Alles sehr hypothetisch - Aber der Vorstand macht das mit Sicherheit ehrenamtlich nebenbei. Da steckt viel Arbeit drin. Da sollte man die Entlastung nicht verweigern, bloß weil man etwas vermutlich aus Unwissenheit versäumt hat. Sonst findest Du nächstes Jahr niemanden mehr der sich so nen Scheiss freiwillig antut.


    Btt. Vermutlich ist das einfach das Essensgeld. Und dann kann das nicht abgesetzt werden.

  • Aber der Vorstand macht das mit Sicherheit ehrenamtlich nebenbei. Da steckt viel Arbeit drin. Da sollte man die Entlastung nicht verweigern, bloß weil man etwas vermutlich aus Unwissenheit versäumt hat. Sonst findest Du nächstes Jahr niemanden mehr der sich so nen Scheiss freiwillig antut.

    Ich kenne den Aufwand, den man als ehrenamtlicher Vorstand in einem Förderverein hat. Gehöre selbst zu der Sorte. Dafür aber umso unverständlicher, wenn man wegen fehlender Steuererklärung die Gemeinnützigkeit aberkannt bekommt. Weil dann muss der Vorstand schon ziemlich viel Mist gebaut haben. Zumal da schon noch einiges an Vorlauf vorweg kommt, bis das FA zu diesem drastischen Mittel greift. Dafür muss man schon mutwillig die Kooperation mit dem FA verweigern.


    Aber so wie es sich ja langsam vor allem über die Beträge herauskristallisiert, scheint es sich hier eher um den Mitgliedsbeitrag für den Verein einer Elterninitiative zu handeln. Wenn das rein ein zusätzlicher Eigenanteil für die Betreuung ist, sollte es absetzbar sein. Ist es Essensgeld, dann geht es definitiv nicht. Wie es für die Vergangenheit dann erklärt wurde, ist mir allerdings dann schleierhaft.

  • Danke für die vielen Beiträge, leider muss ich stets warten bis meine Antworten vom Moderator freigeschaltet werden.


    Ich erkläre am besten den Sachverhalt noch einmal genauer, anstatt auf die einzelnen Beiträge zu antworten. Das macht ehr Sinn für den weiteren Austausch:


    Vorweg, es geht nicht um Verpflegung/Essen. Die Kosten hierfür zahle ich direkt an die Kita und hierfür gibt es eine Quittung (diese Verpflegungskosten sind nicht absetzbar, das ist mir bekannt),


    Hintergrund: In Berlin wurde gesetzlich untersagt, dass Kitas mehr als 90,00 Euro monatlich von Eltern erhalten dürfen für die Betreuung. Viele Kitas, die diesen Betrag überstiegen, fanden dann eine "kreative" Lösung, die seitens der Politik geduldet wurde:


    1.) Es wird ein Förderverein (gemeinnützig) gegründet, dieser Verein ist nicht der Träger der Kita.


    2.) Die Eltern werden Mitglieder im Förderverein und zahlen monatlich "Mitgliedsbeiträge", Der Vereins stellt dieses Geld dem Träger der Kita zur Verfügung. Dieser finanziert hiermit v.a. zusätzliches Personal für die Betreuung in der Kita.


    3.) Einen Vertrag für die Zahlungen an den Verein gibt es nicht, wird auch nicht benötigt, da es die Satzung des Fördervereins gibt, die die Mitgliedschaft und die Höhe der Beiträge etc. regelt.


    4) bis 2021 erteilte der Förderverein Zuwendungsbescheinigungen. Ich habe die Mitgliedsbeiträge als Spenden deklariert und dies wurde vom FA auch anerkannt.


    5) Ab 2022 (nur diesen Bescheid habe ich bislang auch) stellt der Verein keine Zuwendungsbescheinigungen mehr aus. Warum, ist nicht genau bekannt. Laut Zuwendungsempfängerregister ist der Verein unverändert gemeinnützig. Das FA hat wohl den Verein angeschrieben und das weitere Ausstellen von Zuwendungsbescheinigungen untersagt. Hierauf hat der ehrenamtliche Vorstand leider seinerzeit zunächst nicht reagiert. Später wurden dann selbst bereits ausgestellte Bescheinigungen vom Vorstand "widerrufen".


    6) Zwischenstand:

    Als Spende kann ich es nicht absetzen, da ich keine Zuwendungsbescheinigung erhalte.

    Kinderbetreuungskosten: schwierig, da es letztlich ja Mitgliedsbeiträge sind.


    Meine Idee war es, vom Verein zumindest eine "Quittung" über die Zahlungen zu erhalten und diese einzureichen mit dem Verweis auf den gemeinnützigen Verein.

  • 2.) Die Eltern werden Mitglieder im Förderverein und zahlen monatlich "Mitgliedsbeiträge", Der Vereins stellt dieses Geld dem Träger der Kita zur Verfügung. Dieser finanziert hiermit v.a. zusätzliches Personal für die Betreuung in der Kita.

    Genau das ist der springende Punkt, wieso es nicht als Spende deklariert werden kann. Es handelt sich um Kosten für die Kinderbetreuung und das Geld kommt nicht den Kindern zu Gute. Die Mitgliedsbeiträge können nur als Spenden ausgewiesen werden, wenn damit die Kinder selber gefördert werden, also durch Spielzeug oder Kostenübernahme von Ausflügen. Personalkosten für Betreuungspersonal fällt eben nicht darunter.


    Ist die Mitgliedschaft im Verein denn verpflichtend für die Eltern? Auch das spricht eher gegen die Absetzbarkeit als Spende.


    Hier sieht man aber mal wieder, welche kreativen Wege die Politik findet, um Kita-Plätze angeblich günstig für die Eltern anbieten zu können und gleichzeitig die eigenen Kosten zu Deckeln. Dadurch kommen noch mehr kreative Konstrukte zu Stande, die am Ende durchaus dubiose Praktiken hervorrufen (wie die Bescheinigung von Spenden, die eigentlich Kosten für die Kinderbetreuung sind).

  • Genau das ist der springende Punkt, wieso es nicht als Spende deklariert werden kann. Es handelt sich um Kosten für die Kinderbetreuung und das Geld kommt nicht den Kindern zu Gute. Die Mitgliedsbeiträge können nur als Spenden ausgewiesen werden, wenn damit die Kinder selber gefördert werden, also durch Spielzeug oder Kostenübernahme von Ausflügen. Personalkosten für Betreuungspersonal fällt eben nicht darunter.


    Ist die Mitgliedschaft im Verein denn verpflichtend für die Eltern? Auch das spricht eher gegen die Absetzbarkeit als Spende.


    Hier sieht man aber mal wieder, welche kreativen Wege die Politik findet, um Kita-Plätze angeblich günstig für die Eltern anbieten zu können und gleichzeitig die eigenen Kosten zu Deckeln. Dadurch kommen noch mehr kreative Konstrukte zu Stande, die am Ende durchaus dubiose Praktiken hervorrufen (wie die Bescheinigung von Spenden, die eigentlich Kosten für die Kinderbetreuung sind).

    Es wird auch Spielzeug, Lernmaterial etc. vom Förderverein finanziert. Der Hauptanteil sind allerdings zusätzliche BetreuerInnen für die Kinder.


    Die Mitgliedschaft ist freiwillig. D.h. wenn jemand nicht eintreten will, erhält das betreffende Kind natürlich dennoch die gleichen Leistungen, wie die Kinder der zahlenden Eltern.

  • Das heißt: Das Finanzamt hat bisher eine ganz offenkundige Umgehungskonstruktion toleriert. Als Betroffener würde ich mich darüber freuen: Die Steuervorteile der Vergangenheit werden Dir vermutlich bleiben, obwohl die Chose von Anfang an windig war (und man das auch erkennen konnte).

    5.) Ab 2022 (nur diesen Bescheid habe ich bislang auch) stellt der Verein keine Zuwendungsbescheinigungen mehr aus. Warum, ist nicht genau bekannt. Laut Zuwendungsempfängerregister ist der Verein unverändert gemeinnützig. Das FA hat wohl den Verein angeschrieben und das weitere Ausstellen von Zuwendungsbescheinigungen untersagt.

    Hierauf hat der ehrenamtliche Vorstand leider seinerzeit zunächst nicht reagiert. Später wurden dann selbst bereits ausgestellte Bescheinigungen vom Vorstand widerrufen.

    Wir schreiben mittlerweile das Jahr 2024. Die Zuwendungsbestätigung für 2022 müßte spätestens Anfang des Jahres 2023 ausgestellt worden sein. Das heißt: Seit etwa 1 1/2 Jahren ist Dir die veränderte Handhabung bekannt.


    Das Problem wird alle Eltern dieser Kita betreffen. Nach meinem Dafürhalten hätte es sich gehört, daß der Verein umgehend die geänderte Handhabung kommuniziert. Vielleicht hätte man gemeinsam eine Lösung gefunden, vielleicht sogar im Zusammenwirken mit dem Finanzamt. Auf jeden Fall wäre eine zeitnahe Reaktion der Elternschaft günstig gewesen.

    6) Zwischenstand:

    Als Spende kann ich es nicht absetzen, da ich keine Zuwendungsbescheinigung erhalte.

    Kinderbetreuungskosten: schwierig, da es letztlich ja Mitgliedsbeiträge sind.

    Du hast es dann im Alleingang zu Fuß versucht, hast die Kosten, die Du sicherlich über Deine Kontoauszüge nachweisen kannst, in Deiner Steuererklärung als Kinderbetreuungskosten angegeben, was sachlich ja letztlich zutrifft.


    Vermutlich wäre es besser gewesen, die Eltern hätten gemeinsam gehandelt, sich beispielsweise die Kosten für einen Steuerberater geteilt. Allgemein ist es keine schlechte Idee, schnell zu handeln, wenn so etwas vorkommt. Wenn das Finanzamt Deinen Ansatz nun nicht akzeptiert, hast Du erstmal lediglich 30 Tage für einen Einspruch. Ja, man könnte die Sache auch per Klage klären, aber eine solche ist meistens die schlechtere Option. Es ist meistens besser, man setzt sich zusammen und findet eine Lösung.


    Es geht um 2000 € Absetzvolumen pro Jahr, das könnten dann 700 bis 1000 € Unterschied bei der Steuer sein (oder 50 bis 100 € pro Monat für die Kinderbetreuung eines Kindes). Ich würde einem solchen Betrag nachgehen, auf der anderen Seite ist ein Ende abzusehen. Kinder sind ja nur wenige Jahre in der Kita.

  • Fördervereine für Schulen und Kindergärten sind hier in Niedersachsen mittlerweile auch eher die Regel. Aber so ein dreistes Konzept zur Verlagerung von Personalkosten wie bei euch ist mir noch nie untergekommen.


    Was stimmt mit der Landesregierung in Berlin nicht?