Übergangsgeld reicht nicht aus

  • Hallo,


    ich hoffe, ich habe die richtige Kategorie erwischt ^^


    Es geht um folgendes bei mir:

    Ich bekomme zum 01.07.2024 Übergangsgeld von der Arbeitsagentur, weil ich eine Umschulung starte und ich mein gelernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.


    Nun ist es aber so, dass ich gleichzeitig zum 01.07.2024 eine eigene Wohnung beziehe und dann das Übergangsgeld echt nicht ausreicht, um die Miete zu zahlen. Zuletzt gearbeitet habe ich im Januar 2023.


    Was kann/darf ich dann gleichzeitig beantragen?

    Wohngeld und zusätzliches Bürgergeld geht glaube ich nicht.


    Danke für eure Hilfe! <3

  • LuisHL23

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.


    Bürgergeld wäre eine Option, wenn das Übergangsgeld nicht für das Existenzminimum ausreicht. Wohngeld wäre eine Option, wenn das Übergangsgeld höher ist als das Existenzminimum, es aber knapp wird.


    Die Grenzen für das Wohngeld kann man anhand der Mietkosten im Internet überschlagen, da gibt es einen offiziellen Rechner für.

  • Meine Entscheidung gegen Hartz IV und für Wohngeld (obwohl niedriger) hat sich damals (vor ca. 15 Jahren) auf "das drumherum" bezogen:
    Hartz IV musste man vorort (heute vielleicht auch online) beantragen, es wurde das gesamte Vermögen geprüft, das der Lebenspartner/Wohngemeinschaft, etc. Dafür hatte man dann Anspruch auf Vergünstigungen, z.B. bei ÖPNV, Eintritt, etc.
    Wohngeld konnte ich damals einfach beim Einwohnermeldeamt beantragen, da wurde nur Einkommen gegen Miete gerechnet, ohne weitere Finanzprüfungen. Eine Rückfrage konnte ich vollkommen unkompliziert per E-Mail beantworten. Nachteil: Es dauerte etwas, bis es durch war und kam dann nachträglich, d.h. ich musste das Geld erstmal vorstrecken.

    Will sagen: Prüf nicht nur die Höhe der entsprechenden Art, sondern auch, wie (gut) du rankommst.