Ein Kind verletzt sich kurz vor der Ferien in der Sportklasse in der Schule.
Aufgrund der Verletzungen darf das Kind nicht fliegen.
Wer haftet?
Ein Kind verletzt sich kurz vor der Ferien in der Sportklasse in der Schule.
Aufgrund der Verletzungen darf das Kind nicht fliegen.
Wer haftet?
Um die Frage beantworten zu können, fehlen einige Angaben...
Unfall: Die entsprechende BG des Schulträgers.
Das das Kind nicht fliegen kann ist nach meinem Verständnis allgemeines Lebensrisiko, dafür haftet prinzipiell niemand.
Reiserücktrittsversicherung ggf. ?
Wenn es ein Unfall war, dann sollte hier, wie schon von Referat Janders veschrieben, die BG zuständig sein (allerdings nur für Behandlung und Reha-Maßnahmen). Die wird sich dann auch sowieso melden, weil die einen Unfall Gericht haben wollen.
Für die anschließende Flugunfähigkeit im Rahmen der Verletzung wurden die Reiserücktrittsversicherungen erfunden. Ist schließlich persönliches Pech, wenn sich jemand vor dem Urlaub verletzt.
Sollte es sich um eine mutwillige Aktion gegen das Kind gehandelt haben (=Körperverletzung), kann evtl. privatrechtlich der Täter belangt werden. Wird bei Kindern aber vermutlich ziemlich schwierig, das durchzusetzen.
Disclaimer: Bin weder Jurist, noch Experte bei Versicherungsfragen!
Reiserücktrittsversicherung ggf. ?
Leider nein.
Wäre schon schön, wenn es immer das Problem von jemand anderem wäre, wenn ich etwas nicht bezahlen möchte.
Ist aber nicht so.
Leider nein.
Dann geht das wohl einfach zu Euren Lasten.
Dann geht das wohl einfach zu Euren Lasten.
Ist kein Beinbruch (Humor )
Die Gesundheit des Kindes ist wichtiger als eine Entschädigung.
Danke für die Rückmeldung