Hab eine Frage. Ich bin seid drei Jahren berufstätig. Nehmen wir an ich werde gekündigt. Nach drei Monaten finde ich einen schlechter bezahlen Job als der erste. Nach fünf Monaten werde ich auf Grund von Betriebsgründen gekündigt. Jetz zu meiner Frage ist die Höhe des Anspruchs genauso hoch wie in den ersten drei Monaten oder wird es neu berechnet, weil der der Job schlechter bezahlt wurde?
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ERFÜLLUNG DER ANWARTSCHAFTSZEIT
Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben. Das Jahr für die Versicherungspflicht muss kein zusammenhängender Zeitraum sein. Mehrere Zeiträume innerhalb der letzten 2 Jahre summiert zu einem Jahr erfüllen gleichermaßen die Anwartschaftszeit.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/arbeit…ssetzungen/#ixzz3DrfQ6VOD
HÖHE DES ARBEITSLOSENGELDES
Die Höhe des Arbeitslosengeldes bestimmt sich in den Regelfällen nach dem vorher durchschnittlich erzielten Arbeitsentgelt. Als Grundlage dient das Bruttoarbeitsentgelt des letzten Jahres. Aus dem gesamten Bruttoentgelt aus dem vollen Jahr unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit wird ein durchschnittliches tägliches Brutto ermittelt. Dazu wird einfach das Gesamtbruttoentgelt durch die Anzahl der Tage (365) geteilt. Das durchschnittliche tägliche Bruttoentgelt wird in den Bewilligungsbescheides als Bemessungsentgelt ausgewiesen.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/arbeit…geld-hoehe/#ixzz3DrfgpmK8
BESTANDSSCHUTZ BEIM ARBEITSLOSENGELD
Bestandschutz beim Arbeitslosengeld bedeutet für Sie, dass Sie die Arbeitslosigkeit auch durch eine schlechter bezahlte, neue Beschäftigung beenden können, ohne dass sich die Höhe Ihres Arbeitslosengelds entsprechend verringert. Dieser Schutz gilt aber nur für die nächsten zwei Jahre nach dem letzten Tag, an dem Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit bekommen haben. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 151 Abs. 4 SGB III.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/bestan…slosengeld/#ixzz3DrfyRqzA
Ansonsten würde ich noch auf die folgenden Finanztip-Artikel hinweisen:
http://www.finanztip.de/arbeitslosengeld-berechnung/