Übungsleiterpauschale bei Selbständigkeit

  • Wer kann mir eine Antwort geben?
    Ich bin selbständig Tätig als Fitnesstrainerin und Wellnessmasseurin. Eine Kollegin von mir meinte, dass sie Kurse bei der VHS über die Übungsleiterpauschale "versteuert". Meiner Meinung nach geht das nicht, wenn ich doch eh schon im Sportbereich arbeite? Oder?


    Danke für die Infos und hinweise.

  • Das ist ein recht kontrovers diskutiertes Thema. Da wird leider viel Käse erzählt und viel falsch verstanden. Manche Dinge sind rechtlich derzeit auch noch nicht 100% klar.


    Das Thema ist recht einfach bei Angestellten. Denn die haben einen Hauptberuf und arbeiten dann "nebenberuflich" als Lehrer bei der VHS o.ä. Die dürfen auch durchaus aus der selben Branche sein (klassisches Beispiel: Ein Lehrer am Gymnasium gibt abends noch Sprachunterricht an der VHS). Nur beim selben Arbeitgeber das geht eben nicht.
    Das mit nebenberuflich soll auch im zeitlichen Sinne verstanden werden. Der BFH sagt hier, dass es nicht mehr als 1/3 der Zeit eines Vollzeitjobs ausmachen darf um noch als "nebenberuflich" zu gelten.


    Warum so kompliziert? Naja ansonsten würden Rentner/Hausfrauen etc aus der Vorschrift rausfallen, da sie ja keinen "Hauptberuf" haben. So wäre gerade ein Großteil der Leute, die sich engagieren raus aus der Vorschrift. Will ja keiner.


    Daher muss es keinen "Hauptberuf" geben, solange die zeitlichen Grenzen eingehalten werden.


    In Ihrem Fall von Selbstständigen ist das leider nicht geklärt, wird aber kritisch gesehen.


    Denn wie wollen Sie bei Selbstständigen und Arbeit in derselben Branche eine Abgrenzung vom Hauptberuf treffen? Schliesslich sind sie nirgends angestellt. Sie machen ein uns dasselbe für verschiedene "Auftraggeber". Das könnten auch verschiedene "normale" Kunden sein. Von daher können Sie das probieren. Es ist bisher nicht geklärt. Wenn das FA anderer Meinung ist, wird es Ihnen das mitteilen. Es empfiehlt sich daher den darauf entfallenden Steuerbetrag zurück zu legen.

  • Danke für die Antwort.


    Das mit dem Angestellten Verhältnis war mir schon klar.
    Esging mir tatsächlich um die selbständige Tätigkeit und da denke ich auch, dass man alles unter neinen Hut packen muss, habe es bisher auch so gehandhabt. Mich wunderte nur die Aussage meiner Kollegin, die auch Fitnesstrainerin ist und die Stunden bei der VHS über die Übungsleiterpauschale angibt, wobei sie dort auch keine anderen Kurse gibt als im Fitnessstudio.

  • Meinem Verständnis nach ist es egal, ob und was du als Hauptberuf machst.
    Habe allerdings den Gesetzestext nicht parat.
    Relevant ist denke ich nur, dass die Art der (Neben)Tätigkeit den Voraussetzungen für die Übungsleiterpauschale entspricht und zeitlich nicht dauerhaft in Vollzeit ausgeübt wird. Außerdem ist es ja betragsmäßig auch so limitiert, dass es gar nicht als regelmäßig alleinige Einkommensart reichen kann.


    Da wird übrigens auch nicht "versteuert", sondern du bestätigst dem Arbeitgeber bzw. der Einrichtung, dass die Bedingungen erfüllt sind, und dann kannst du die Bezahlung steuerfrei ausgezahlt bekommen.

  • Danke für die Antwort.


    Das mit dem Angestellten Verhältnis war mir schon klar.
    Esging mir tatsächlich um die selbständige Tätigkeit und da denke ich auch, dass man alles unter neinen Hut packen muss, habe es bisher auch so gehandhabt. Mich wunderte nur die Aussage meiner Kollegin, die auch Fitnesstrainerin ist und die Stunden bei der VHS über die Übungsleiterpauschale angibt, wobei sie dort auch keine anderen Kurse gibt als im Fitnessstudio.

    Wie gesagt, probieren Sie es doch auch einmal. Richtig ist es bei Selbstständigen m.E. nicht, bzw. man kann es kritisch sehen, aber wenn Sie es offen erklären und in der Steuererklärung angeben, dass Sie es als steuerfrei nach § 3 Nr. 26 EStG sehen, dann muss Ihr Sachbearbeiter im FA entscheiden, ob er auch so sieht oder nicht. Da es nicht geklärt ist, ist es seine Ermessensentscheidung. Da es sich hier nie um hohe Beträge handelt haben Sie sogar Chancen, dass er es durchwinkt. Wenn Sie es nie erklären macht er sich natürlich auch keine Gedanken, bzw. sieht es ja gar nicht.


    Ihre Kollegin macht es hoffentlich genau so. Wenn Sie die Einnahme einfach weglässt, dann wird sie diesbezüglich nie Rechtssicherheit haben.


    Allerdings gehen eben doch viele nach dem Motto vor: "Ich kriege sowieso keine Prüfung, also was solls....". Das muss jeder für sich selbst entscheiden....