Hallo,
ich habe mal eine Frage zu dieser Regelung:
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 801 EUR, bei zusammenveranlagten Ehegatten 1.602 EUR.
Wo ist da der Unterschied zwischen Alleinstehenden und Verheirateten? Zwei Nichtverheiratete haben doch zusammen den selben Sparerpauschbetrag (1602 EUR) wie ein Ehepaar (1602 EUR) ? Oder?