Ich habe den Vertrag gestern unterschrieben. Der Käufer hat den Nachweis, dass die Bank Kredit zur Verfügung stellen wird. Was kann zwischen jetzt und der Zahlung und der Schlüsselübergabe noch schief gehen?
Kaufvertrag unterzeichnet. Was kann jetzt noch schiefgehen?
- denatured1666
- Erledigt
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Mal eine Frage, verdeutlicht das ihnen bei ihrer Lebensinvestition ihre Bank, ihr Darlehensgeber nicht?
Fiel ihnen diese Frage nicht spätestens vor Unterzeichnung des noteriellen Kaufvertrages beim Notar ein?
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Der Threadersteller ist der Verkäufer der betreffenden Immobilie.
Es geht um die größte Desinvestition seines Lebens.
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Ich habe den Vertrag gestern unterschrieben. Der Käufer hat den Nachweis, dass die Bank Kredit zur Verfügung stellen wird. Was kann zwischen jetzt und der Zahlung und der Schlüsselübergabe noch schief gehen?
Aus meiner Sicht und Erfahrung wenig - trotzdem kann es aufregend bis ärgerlich werden...
- momentan liegt wahrscheinlich nur der Vertrag und die Finanzierungsbestätigung des Käufers vor.
- Geld kommt i.d.R. erst kurz vor dem im Vertrag genannten Termin.
- Schlüsselübergabe ist meist an dem im Vertrag genannten Termin.
- Empfehlung: spätestens am letzten Banktag vor Schlüsselübergabe gucken, ob Geld da (oder sich von seiner Bank informieren lassen).
- Übergabeprotokoll mit Zählerständen anfertigen (wenn ein Makler mit an Bord war, macht der das) und wenn Beispielsweise Küchengeräte, zu denen man noch die Gebrauchsanweisung hat, in der Wohnung bleiben, die aushändigen.
- Fertig
...und dann gibt es da Käufer, die es fertig bringen, ihre Wohnung zum selben Termin zu kündigen, wie der Termin des Eigentumsübergangs im Vertrag ist, um nicht zwei Immobilien gleichzeitig zahlen zu müssen und deswegen früher rein wollen...
...und das Leben kommt auch noch mit Überraschungen um die Ecke ...
Keine Sorge, es wird: Verkaufen bietet zwar auch Fallstricke. Die allermeisten hast Du aber bereits überwunden. Verkaufen fühlte sich bei mir so seltsam an, weil ich mehr erwartet habe und es am Ende so unspektakulär war!
Wünsche Dir eine ganz langweilige und unspektakuläre Zeit bis Du die Schlüssel los bist und die finalen Dokumente von Notar und Grundbuchamt in Deinem Briefkasten stecken...
Grüße,
DerDenker
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Bis zur endgültigen Übergabe kann eigentlich nicht alzuviel schief gehen.
Worst case wäre ein Schaden an der Immobilie solange diese noch in deinem Besitz ist wie z.b. Feuer, Wasser oder Sturmschaden.
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Aus meiner Sicht und Erfahrung wenig - trotzdem kann es aufregend bis ärgerlich werden...
- momentan liegt wahrscheinlich nur der Vertrag und die Finanzierungsbestätigung des Käufers vor.
- Geld kommt i.d.R. erst kurz vor dem im Vertrag genannten Termin.
- Schlüsselübergabe ist meist an dem im Vertrag genannten Termin.
- Empfehlung: spätestens am letzten Banktag vor Schlüsselübergabe gucken, ob Geld da (oder sich von seiner Bank informieren lassen).
- Übergabeprotokoll mit Zählerständen anfertigen (wenn ein Makler mit an Bord war, macht der das) und wenn Beispielsweise Küchengeräte, zu denen man noch die Gebrauchsanweisung hat, in der Wohnung bleiben, die aushändigen.
- Fertig
...und dann gibt es da Käufer, die es fertig bringen, ihre Wohnung zum selben Termin zu kündigen, wie der Termin des Eigentumsübergangs im Vertrag ist, um nicht zwei Immobilien gleichzeitig zahlen zu müssen und deswegen früher rein wollen...
...und das Leben kommt auch noch mit Überraschungen um die Ecke ...
Keine Sorge, es wird: Verkaufen bietet zwar auch Fallstricke. Die allermeisten hast Du aber bereits überwunden. Verkaufen fühlte sich bei mir so seltsam an, weil ich mehr erwartet habe und es am Ende so unspektakulär war!
Wünsche Dir eine ganz langweilige und unspektakuläre Zeit bis Du die Schlüssel los bist und die finalen Dokumente von Notar und Grundbuchamt in Deinem Briefkasten stecken...
Grüße,
DerDenker
Sobald der Vertrag also unterzeichnet ist, kann keine der beiden Parteien mehr davon zurücktreten, ohne dass dies Konsequenzen hat. Dies ist die einzige Zeile im Vertrag, in der es um die Kündigung des Vertrags geht:
Zahlt der Käufer den Kaufpreis bei Fälligkeit nicht, kann der Verkäufer vom
Kaufvertrag zurücktreten, wenn er dem Käufer erfolglos eine Frist von
14 Tagen zur Zahlung bestimmt hat. Fristsetzung und Rücktritt bedürfen der
Schriftform. Der Notar hat den Käufer darauf hingewiesen, dass der Verkäufer
Schadensersatz verlangen kann.
Ich war ständig in Sorge, bis der Vertrag unterzeichnet war. Jetzt gibt es neue Dinge, über die man sich Sorgen machen muss.
Bis zur endgültigen Übergabe kann eigentlich nicht alzuviel schief gehen.
Worst case wäre ein Schaden an der Immobilie solange diese noch in deinem Besitz ist wie z.b. Feuer, Wasser oder Sturmschaden.
Ja, aber wir haben eine Versicherung (gesetzlich vorgeschrieben), und die Versicherungsgesellschaft weiß, dass die Immobilie derzeit leer steht und regelmäßig besucht wird.
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Jetzt gibt es neue Dinge, über die man sich Sorgen machen muss.
Nee, müssen musst du gar nix. Einfach mal nicht so pessimistisch sein
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Hallo denatured1666
Ich hatte in meiner aktiven BerufsZeit 30 Jahre lang in Stuttgart eine Immobilienfirma und habe bestimmt über 1.000 Kaufverträge vermittelt und auch eigene Immobilien gekauft und verkauft
In der Praxis wird dein Verkauf problemlos ablaufen, so wie das jeden Tag hundertfach in Deutschland passiert
Natürlich können wir jetzt hier auch über die theoretischen Risiken, die es noch gibt, diskutieren.
Wenn ich Dir die alle aufzähle, dann kannst du bis zur Übergabe, Kaufpreiszahlung und Grundbuch Umschreibung nicht mehr ruhig schlafen
Das gilt übrigens übrigens nicht nur für dich als Verkäufer, sondern genauso für den Käufer
In der Reihenfolge der Risiken halte ich für den Verkäufer als größtes Risiko, dass beim Käufer zwischen Kaufvertrag und Abwicklung etwas unvorhergesehenes passiert.
Das würde aber nur zu einer unter Umständen längerfristigen Verzögerung führen
Das größte Risiko für den Käufer sind häufig versteckte Mängel.
Egal, ob diese absichtlich oder unwissend vom Verkäufer nicht genannt wurden, so sorgen diese bei vielen Käufen erst mal für große Aufregung, zumal man meist bis an die Schmerzgrenze finanziert hat
Bei mir im Schwabenland gibt es aber auch einen treffenden Spruch der heißt:
„ wie schnell ist Nix passiert“
Viele Grüße McProfit
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Hallo denatured1666
Ich hatte in meiner aktiven BerufsZeit 30 Jahre lang in Stuttgart eine Immobilienfirma und habe bestimmt über 1.000 Kaufverträge vermittelt und auch eigene Immobilien gekauft und verkauft
In der Praxis wird dein Verkauf problemlos ablaufen, so wie das jeden Tag hundertfach in Deutschland passiert
Natürlich können wir jetzt hier auch über die theoretischen Risiken, die es noch gibt, diskutieren.
Wenn ich Dir die alle aufzähle, dann kannst du bis zur Übergabe, Kaufpreiszahlung und Grundbuch Umschreibung nicht mehr ruhig schlafen
Das gilt übrigens übrigens nicht nur für dich als Verkäufer, sondern genauso für den Käufer
In der Reihenfolge der Risiken halte ich für den Verkäufer als größtes Risiko, dass beim Käufer zwischen Kaufvertrag und Abwicklung etwas unvorhergesehenes passiert.
Das würde aber nur zu einer unter Umständen längerfristigen Verzögerung führen
Das größte Risiko für den Käufer sind häufig versteckte Mängel.
Egal, ob diese absichtlich oder unwissend vom Verkäufer nicht genannt wurden, so sorgen diese bei vielen Käufen erst mal für große Aufregung, zumal man meist bis an die Schmerzgrenze finanziert hat
Bei mir im Schwabenland gibt es aber auch einen treffenden Spruch der heißt:
„ wie schnell ist Nix passiert“
Viele Grüße McProfit
Ist es möglich, dass die Bank, die den Kauf finanziert, sich das Haus ansieht und zu dem Schluss kommt, dass es den Kaufpreis nicht wert ist? Ist es in diesem Fall das Problem des Verkäufers, die zusätzlichen Mittel aufzubringen?
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Die Bank prüft vor einer Finanzierungszusage immer den Wert einer Immobilie.
Schließlich stellt die Immobilie ja für die Bank die Sicherheit für das Darlehen da.
Daher hat die Bank das allergrößte Interesse, dass die Immobilie im Fall der Fälle das Darlehen der Bank absichert.
Da ich weiß, dass wir sehr kritische Forums Freunde hier haben -
daher vorsorglich den Hinweis,
„keine Regel ohne Ausnahme“
Wenn ein Verkäufer oder Käufer absichtlich falsche Angaben macht, um den Wert einer Immobilie und damit die Finanzierung zu erhöhen sind Probleme vorprogrammiert.
(Bekanntes Beispiel ScCHNEIDER-Pleite Anfang 2000)
Wir wollen jetzt aber hier nicht über die möglichen Sonderfälle diskutieren, die es allesgeben könnte, sondern weiterhin vom Normalfall ausgehen
Ich wünsche dir die nötige Geduld für diese paar Wochen. Viele Grüße, Mcprofit
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Die Gemeinde kann ihr Vorkaufsrecht ausüben,
der Käufer kann zwischenzeitlich sterben.
In beiden Fällen wird sich die Kaufpreiszahlung wohl verschieben.
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Hallo Hornie
Mit solchen Beispielen wollte ich den guten Verkäufer lieber nicht noch mehr verunsichern
Nicht umsonst hab ich geschrieben
„ wie schnell ist nix passiert“
Ein Vorkaufsrecht der Gemeinde wird in äußerst seltenen fällen ausgeübt,
meist ist das aber vorher schon bekannt dass das Grundstück für öffentliche Zwecke benötigt wird
Auch ein Todesfall, kurz nach dem Kaufvertrag,
ein Unfall,
eine schwere Erkrankung,
ein Familiendrama,
ein überraschender Verlust des Arbeitsplatzes,
Ein Wasserschaden,
ein Brand, und vieles mehr können theoretisch in dieser kurzen Zeit zwischen Kaufvertrag und Übergabe und Zahlung passieren.
Damit bescheren wir dem guten Verkäufer nur schlaflose Nächte, und daher wollte ich ipositive Gedanken hier erwähnen.
Vermutlich fallen dir noch viel mehr weitere Gründe ein. Viele Grüße, Mcprofit
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Ein Vorkaufsrecht der Gemeinde wird in äußerst seltenen Fällen ausgeübt
Mir (als Erstkäufer) ist das letztes Jahr passiert, einem Freund vor ca. 3 Jahren.
Tendenz ist wohl steigend, es gibt wohl einige Gemeinden, die inzwischen genauer hinsehen.
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Mir (als Erstkäufer) ist das letztes Jahr passiert, einem Freund vor ca. 3 Jahren.
Tendenz ist wohl steigend, es gibt wohl einige Gemeinden, die inzwischen genauer hinsehen.
Die nette Frau vom Bauamt sagte, dass es nur sehr eng gefasste Rahmenbedingungen für die tatsächliche Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts gibt.
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dass es nur sehr eng gefasste ...
Ich war gefasst und fühlte mich trotzdem eingeengt.
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Ich war gefasst und fühlte mich trotzdem eingeengt.
Waren das bei Dir bzw. dem Freund "besondere" Gebäude/Grundstücke?
Ihre Aussage bezog sich auf Grundstücke mitten im Bestand, ohne dass die Kommune das Gebiet gerade neu überplant.
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Wenn ich eine Immobilie verkaufe und die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausübt, dann habe ich doch als Verkäufer keinen Schaden, weil die Gemeinde den vereinbarten Kaufpreis an mich zahlt. Ich übergebe als Verkäufer quasi nur dem Schlüssel an jemanden von der Gemeinde und nicht dem ursprünglichen Käufer - oder habe ich da was falsch verstanden?
denatured1666: mach Dir bitte keine Sorgen.
Die Wahrscheinlichkeit, daß alles enttäuschend unspektakulär ablaufen wird, ist riesig!
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Hallo Forumsfreund DerDenker
Du hast es exakt aus Sicht des Verkäufers auf den Punkt gebracht
Der Verkäufer hat in der Tat kein Problem. Wenn die Stadt ein Vorkaufsrecht ausübt, muss diese exakt zu den Bedingungen des Kaufvertrages in den Kaufvertrag einsteigen.
Es gibt also keinen neuen Kaufvertrag,
keinen neuen Preis,
keine neuen Zahlungsbedingungen,
ufnd keine neuen sonstigen Regelungen.
D.h. wie du richtig gesagt hast,
dem Verkäufer passiert gar nichts.
Die Frage war ja auch vom Verkäufer gestellt und nicht vom Käufer
In der Tat ist es so, dass bei einem Vorkaufsrecht tatsächlich der Käufer der Dumme ist,
er bekommt nicht nur das Haus nicht,
sondern seine ganzen Bemühungen um Finanzierung, Besichtigungen, Preisverhandlung, und so weiter waren für die Katz.
Dennoch ist meine Erfahrung in Jahrzehntelanger Immobilien-Tätigkeit, dass Vorkaufsrecht immer noch äußerst selten ausgeübt werden
und dann auch meist vorher schon bekannt sind
Oft liegt es auch schlicht und einfach daran, dass die Stadt an einem Objekt wohl Interesse hätte, aber das Geld nicht hat.
Außerdem hat auch Referat Janders schon darauf hingewiesen.
Die Stadt kann nicht nach Lust und Laune bei jedem Objekt ein Vorkaufsrecht ausüben..
Die Voraussetzungen hierfür sind gesetzlich recht eng gefasst.
Es muss ein großes öffentliches Interesse an einem solchen Gebäude bestehen.
Die genauen Einzelleuten sind mir jedoch auch nicht geläufig, weil es wie schon gesagt, auch bei mir in meinem Berufsleben extrem selten der Fall war.
ich rede von tausenden von Kaufverträgen, die ich gemacht habe.
Und noch mal:
der Fragesteller war der Verkäufer,
daher hat er ohnehin kein Problem damit. Viele Grüße und noch schönen Sonntag wünscht McProfit
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Die Gemeinde kann ihr Vorkaufsrecht ausüben,
der Käufer kann zwischenzeitlich sterben.
In beiden Fällen wird sich die Kaufpreiszahlung wohl verschieben.
Wie bei allen Grundstücken in diesem Gebiet handelt es sich um Ackerland (Gras), so dass der Verkauf einer weiteren Genehmigung bedarf. Allerdings glaubt niemand, dass es einen Grund gäbe, den Verkauf zu blockieren.
Wenn ich eine Immobilie verkaufe und die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausübt, dann habe ich doch als Verkäufer keinen Schaden, weil die Gemeinde den vereinbarten Kaufpreis an mich zahlt. Ich übergebe als Verkäufer quasi nur dem Schlüssel an jemanden von der Gemeinde und nicht dem ursprünglichen Käufer - oder habe ich da was falsch verstanden?
denatured1666: mach Dir bitte keine Sorgen.
Die Wahrscheinlichkeit, daß alles enttäuschend unspektakulär ablaufen wird, ist riesig!
Danke für die beruhigenden Worte.
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Stimmt, die Ausübung des Vorkaufsrechtes ist etwas, das der potentielle Käufer zu fürchten hat, nicht der Verkäufer.
Sonst könnt Ihr ja spaßeshalber bei Eurer Kommune nachfragen bzw. im Haushalt nachschauen, wie hoch das Budget für die Ausübung des Vorkaufsrechtes im aktuellen Jahr ist, denn die finanziellen Mittel dafür müssen auch zur Verfügung stehen.