Hallo zusammen,
folgendes Szenario: mein Sohn saniert ein Haus und erhält hierzu Handwerkerrechnungen. Um ihm unter die Arme zu greifen und in einem möglichen Erbfall weniger Steuern entrichten zu müssen, würde ich gerne teilweise Rechnungen übernehmen.
Dabei auch die Frage ob es eine Rolle spielt ob die Rechnung auf meinen Namen oder seinen Namen läuft? Letztendlich ist das doch auch dem Handwerker egal wer die Überweisung tätigt?
Grundlegender: Rechnungen von Familienangehörige übernehmen, zählt das schon in eine mögliche Erhebung der Erbschaftssteuer rein?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.