Hallo zusammen,
ich werde demnächst 100% ins Home-Office wechseln, da der Standort wo ich arbeite geschlossen wird.
Jetzt richte ich mir gerade meinen Arbeitsplatz Zuhause ein. Mein Arbeitgeber erstattet mir max 800€ für einen Tisch und max 500€ für einen Stuhl.
Ich kaufe die Sachen auf meinen Namen, kriege einen Maximalbetrag von 1300€ erstattet und die Möbel gehen in meinen Besitz.
Meine Fragen:
Die Erstattung des Kaufpreis wird vermutlich als geldwerter Vorteil betrachtet. Wenn ich jetzt also einen Tisch und Stuhl für insgesamt 1000€ kaufe, bezahle ich mit 1000€ von meinem bereits versteuerten Einkommen, da ich die Möbel auf meinen Namen bestelle. Dann kriege ich 1000€ erstattet vom Arbeitgeber. Diese 1000€ werden aber als geldwerter Vorteil versteuert und ich kriege nur Betrag X ausgezahlt, habe dafür aber einen Tisch und Stuhl. Wenn da so ist, kann ich dann bei der Einkommensteuererklärung noch irgendwas als Werbungskosten absetzen?
Falls ich mir für 2000€ Möbel kaufe, würde ich nur 1300€ erstattet bekommen. Kann ich dann die 700€ Differenz irgendwie absetzen?
Was ist außerdem, wenn der Tisch mehr als 800€ gekostet hat. Sagen wir Tisch 1500€, Stuhl 500€. Das wäre dann eine Differenz zwischen Kaufpreis und Erstattung von 700€ für den Tisch. Könnte ich diese 700€ als Werbungskosten in diesem Jahr angeben, oder müsste ich die 700€ auf 13 Jahre abschreiben, weil der Kaufpreis des Tisches über 800€ lag?
Ich hoffe das ist halbwegs verständlich.
Danke für eure Hilfe