Privatleiche - Vertrag - was ist die Konsequenz wenn dieser nicht bezahlt werden kann nach vereinbarter laufzeit.?

  • Hallo Zusammen,

    wenn im näheren familiären Umfeld Geld verliehen wird, das auf Basis eines Vertrags mit Inhalt wie eine Bestätigung über den Betrag und den Erhalt dessen sowie die maximale Laufzeit bis wann das Geld zurück muss.


    Ist das in irgendeiner Weise rechtsgültig? Was ist die Konsequenz wenn der der das Geld leiht nicht zurückzahlt?

    Ich Stelle mir hier vor, dass es nach der Laufzeit zb zu Diskussionen kommt weil man dann die Hosentascheninnenseite rausholt und sagt, man hat halt leider nichts.

    Und so dann halt statt das Geld sammelt um mir das Geld zurückzugeben, lieber das Geld der Bank zurückzahlt da da ja schon ein gewisser anderer Druck dahinter steht.


    Hoffe ihr könnt mir bei den wirren Gedankengängen folgen.

    Sollte ich im falschen Bereich das Thema aufgemacht haben würde ich um eine Verschiebung bitten

    Vielen Dank vorab


    /Sehe gerade dass sich im Titel der Fehlerteufel eingeschlichen hat, sollte natürlich Privatleihe heißen :)

  • Natürlich ist ein Vertrag der im privaten Umfeld geschlossen wurde genau so rechtsgültig wie ein Vertrag im geschäftlichen Umfeld.


    Dem privaten Kreditgeber steht genau so der Weg offen 'Druck' auf den Kreditnehmer offen wie einer Bank. Also Mahnverfahren und dann der Gang zum Gericht mit allen Konsequenzen für den Kreditnehmer (Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung, usw.).

    Der Vorteil mag sein, dass mancher privater Kreditgeber insbesondere im familiären Umfeld den Ganz durch die Instanzen scheut, während das z.B. bei einer Bank mehr oder minder automatisch abläuft.

  • Hallo.


    Vertrag ist Vertrag und der Inhalt kann eingefordert werden, sofern der Vertrag nicht sittenwidrig ist.

    Wird die Forderung nicht beglichen, kann man nach Mahnung weitere Schritte einleiten, dafür muss die Forderung natürlich begründet und belegbar sein. Ob man der Verwandtschaft ein Inkassounternehmen oder den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen will und ob hinterher überhaupt etwas zu holen ist, sind natürlich andere Fragen.

  • Hallo valey,


    es soll Bevölkerungskreise geben, die beim Eintreiben von Schulden doch Ihrem (Schreibfehler-) Titel etwas nähertreten.


    Bei harmonischeren Beziehungen versuchen Sie vor den schweren Geschützen, die meine Vorposter beschrieben haben, doch erst einmal eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner zu vereinbaren.


    Gruß Pumphut