Ich stehe gerade auf dem Schlauch und bräuchte eure Hilfe.
Mal folgendes angenommen:
Es existiert eine GbR zwischen zwei Personen, die beide sonst ganz normal abhängig angestellt sind. Die GbR wird neben der normalen Beschäftigung betrieben.
In 2023 haben beide jeweils 80.000€ als Privateinlage in die GbR eingebracht. Per Überweisung vom jeweiligen Privatkonto auf das Geschäftskonto. Das Geld wurde für betriebliche Zwecke genutzt (Einrichtungen, Maschinen etc).
Im Jahr 2024 möchten beide jeweils wieder 20.000€ entnehmen.
In wiefern beinflusst die Privateinlage bzw. -entnahme die jeweilige Einkommensteuer der beiden Personen?
Spontan würde ich ja sagen, die geplante Privatentnahme im Jahr 2024 erhöht das Einkommen der beiden, und führt so für 2024 zu einer höheren Einkommensteuer. Ist das korrekt?
Und wenn das so ist, müsste die Privateinlage aus 2023 dann nicht zu einer geringeren Einkommensteuer in 2023 führen?
Oder spielt das bei einer GbR alles keine Rolle, weil da am Ende der Gewinn der GbR mit der persönlichen Einkommensteuer versteuert werden muss, und Privateinlagen und -entnahmen in Form von Geld den Gewinn der GbR nicht tangieren?
Kann mich da mal bitte jemand erhellen?