Hallo zusammen,
habe mir einen Neuwagen bestellt.
Der angegebene unverbindliche Lieferzeitraum unterscheidet sich zwischen dem von mir unterschriebenen Kaufvertrag (Oktober 24) und der anschließenden ca. 1Woche später verschickten Auftragsbestätigung (4. Quartal 24). Welche von den beiden würde denn nun gelten falls ich Lieferverzug anmelden wollen würde?
Viele Grüße
Pablo