Hallo zusammen,
folgende Sachlage:
In Zuge eines Erbfalls fällt eine Einmalauszahlung aus einer bAV an. Diese gilt es als "Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit" zu versteuern.
Damit gehe ich davon aus, dass der Erbe auf die Einmalzahlung Einkommenssteuer zahlen muss.
Wie sieht es mit Erbschaftssteuer aus? Der Freibetrag ist ausgeschöpft. Fällt die ErbS zusätzlich auch noch an? Quasi als Doppelversteuerung?
Und, zahle ich die Einkommenssteuer auf den gesamten Betrag oder abzüglich Erbschaftssteuer?
Ich bedanke mich im Voraus