Schenkung von Immobilien im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge / Sozialhilferegress

  • Grundfrage:
    Immobilie von Eltern abkaufen vor dem Hintergrund Vermeidung Sozialhilferegress sinnvoll?
    (Worst case angekommen, beide Eltern müssten für Jahre ins Pflegeheim und die Kosten würden ihre Einkünfte und Rücklagen übersteigen.)

    Folgender Fall:
    (Der Einfachheit halber gibt es nur einen künftigen Erben ohne weitere Geschwister)

    Die Eltern besitzen ein Haus mit Einliegerwohnung (ges. 280m²). Mit zunehmendem Alter wird der Platzbedarf geringer.
    So entscheidet man sich, das Haus in zwei abgeschlossene Wohnungen zu trennen - die Eltern werden Eigentümer der kleineren Einliegerwohnung (100m²). Das Kind wird - im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge - Eigentümer des restlichen Hauses (180m²) und zieht dort mit seiner Familie ein. Die Gartennutzung teilt man sich. Diese Schenkung liegt inzwischen auch über 10 Jahre zurück. Steuer fiel aufgrund der Freigrenzen keine an.

    Wie geht man nun am besten vor, um im Worst-case-Fall zu verhindern, dass die Wohnung der Eltern zwangsversteigert wird und dort - quasi ins gleiche Haus - fremde Leute einziehen, die dann ein Anrecht auf anteilige Gartennutzung hätten. Es würde die Wohnqualität des dort wohnenden Kindes und seiner Familie natürlich erheblich einschränken, wenn es den Garten (und sonstige Gemeinschaftsflächen) mit fremden Leuten teilen müsste.

    Eine erneute Schenkung - nun der Einliegerwohnung - scheint riskant, weil aufgrund des Alters der Eltern inzwischen eine gewisse Gefahr besteht, dass innerhalb der folgenden 10 Jahre eine Pflegebedürftigkeit eintreten könnte. Meiner Recherche nach kann der Staat in diesem Fall im Rahmen des Sozialhilferegresses, die Rückgabe verlangen - falls die Pflegekosten nicht anderweitig gedeckt werden können.

    Frage 1:
    Könnte man das durch einen Verkauf der Einliegerwohnung von den Eltern an das Kind umgehen?

    Frage 2:
    Falls ja, wie weit unter Marktwert darf die Wohnung innerhalb der Familie verkauft werden? Stichwort: Getarnte Schenkung beim Verkauf für den symbolischen Euro.

    Frage 3:
    Wie verhält es sich, wenn die Eltern irgendwann nach dem Verkauf dem Kind einen Teil des Kaufpreises wieder zurückgeben/schenken - könnte dieses geschenkte Geld ebenfalls im Rahmen des Sozialhilferegresses zurückgefordert werden? Was, wenn es ausgegeben wurde?

  • Die erste Frage, die ich mir stellen würde, wäre, ob ich wirklich will, dass meine Eltern im evtl. Pflegefall nur auf Sozialhilfeniveau gepflegt werden sollen.


    Die zweite Frage wäre, ob meine Eltern das so wollen.


    Falls die Antwort auf eine der beiden Fragen "nein" ist (was ich vermute), erübrigen sich die drei weiteren Fragen.


    Falls eine Pflege auf Sozialhilfeniveau (= absolute Grund-/Minimalversorgung) angestrebt ist, wird das Sozialamt die Vermögensverhältnisse der Eltern und die Schenkungen der letzten Jahre überprüfen und ggf. zurückfordern. Auch eine sog. "gemischte Schenkung" (Verkauf zu einem niedrigeren Preis als dem Marktpreis) ist eine (Teil-)Schenkung, ebenso ist eine Schenkung von Geld eine solche (oder von Autos, Gegenständen etc.).


    Wenn es nur um Pflege auf Sozialhilfeniveau sowie möglichst billigen Hauserwerb geht, wäre eine Zwangsversteigerung der Einliegerwohnung im Zweifel rechtssicherer als eine "gemischte Schenkung". Ihr könntet die Wohnung Eurer Eltern einfach selbst ersteigern. Das ist im Zweifel billiger als ein Kauf zum Marktpreis und trotzdem keine Schenkung.

  • Natürlich will keiner auf Sozialhilfeniveau abrutschen oder will, dass es seinen Angehörigen so ergeht - trotzdem erübrigen sich die Fragen nicht.


    Es soll ein theoretischer Worst-Case-Fall durchgespielt werden, der dann hoffentlich nie eintritt.


    Wenn bei langwieriger Pflegebedürftigkeit das Geld ausgeht, kann Wohneigentum versteigert werden. Dafür gibt es angenommen 100.000 EUR. Durch die Versteigerung wird aber im vorliegenden Fall die Wohnsituation der verbleibenden Familie erheblich verschlechtert. Die 100.000 EUR reichen vielleicht für die Pflege, vielleicht auch nicht. Reichen sie nicht, sind wir wieder beim Sozialhilfeniveau.


    Dagegen steht die Alternative, dass die Wohnung innerhalb der Familie - zum angenommenen Marktpreis von 100.000 EUR - verkauft wird. Die 100.000 EUR stehen dann für eine evtl. Pflegebedürftigkeit zur Verfügung und reichen vielleicht, vielleicht nicht. Wenn ich aber richtig verstanden habe, wäre in diesem Fall wenigstens die Wohnsituation der verbleibenden Familie gesichert.


    Ist der Gedankengang so richtig oder fehlt was Grundlegendes bei der Überlegung?


    Ich möchte mich bitte nicht missverstanden wissen, dass hier Eltern - möglichst auf Gemeinwohlkosten - die schlecht möglichste Pflege erhalten sollen.



    Die 3. Frage war auch anders gemeint. Jede Geld-Schenkung nach dem Verkauf, ist ja im Endeffekt eine Teilrückzahlung des Kaufpreises. Hier hat mich interessiert, wie es damit aussähe. Auch z.B. wenn den Enkeln der Führerschein bezahlt wird, ob hier bis 10 Jahre danach im - hoffentlich unwahrscheinlichen Worst-Case-Fall - die Enkel zurückzahlen müssten.

  • Hallo christian13,


    wenn wir hier schon die Grenzen des rechtlich möglichen ohne den moralischen Aspekt diskutieren, ein paar Anmerkungen:


    Der Verkauf der Einliegerwohnung an die Kinder zum marktüblichen Preis dürfte die sicherste Variante sein. Mit einem (gewogenen) Gutachten zum Marktpreis ist man auf der sicheren Seite. Die zusätzliche Eintragung eines Wohnrechts (kein Nießbrauch) senkt den Kaufpreis weiter.

    Damit haben die Eltern erst einmal das Geld. Was sie damit machen, ist ihre Sache. Sie können es für die möglichen Heimkosten zurücklegen, sie können es auch verleben. Nun kommt die Zeitkomponente. In 5 Jahren kann man schon 100k verleben. Wieviel davon als nicht nachprüfbare Kleinschenkungen an Kinder und Enkel geht, ist eine andere Frage.

    Ein Rückgriff des Sozialamtes auf das Haus ist damit nicht möglich. Die Prüfung des Einkommens (nicht Vermögen) der Kinder und ggf. daraus resultierende Unterstützungszahlungen sind eine andere Frage. Zum Einkommen würde dann aber auch die Mieteinnahmen aus der Einliegerwohnung zählen. Allerdings hätten Sie den unschlagbaren Vorteil, sich den Mieter aussuchen zu können – bis hin zu dann ggf. schon erwachsenen Kindern.


    Gruß Pumphut

  • Mir ist immer noch nicht klar, weshalb die Eltern sich darauf einlassen sollten.


    Man kann ihnen nur raten, ihre Wohnung zu behalten und im Pflegefall an den Meistbietenden zu verkaufen, damit ihr Geld so lange wie möglich für eine angemessene und gute Pflege reicht.

  • Danke für die Antworten, unsere Grundfrage ist damit beantwortet.

    Dass die Eltern lebenslanges Wohnrecht bzw. Nießbrauch haben werden, ist klar.


    Ich kann am familieninternen Verkauf nichts Unmoralisches erkennen.

    Aus Sicht der Eltern:

    Ob sie nun 100.000 EUR von fremden Leuten annehmen und dem Kind und Enkeln damit die Wohnsituation verhageln oder ob sie sich die 100.000 EUR vom Kind bezahlen lassen, macht unterm Strich keinen Unterschied ... man hofft, dass das Geld + die Renteneinkünfte + sonstige Rücklagen im (Worst-Case-) Pflegefall ausreichen.


    Wichtig für unsere Überlegung war, dass die Wohnung nicht unkontrolliert (Versteigerung) auf den Markt kommt. Bei Schenkungen könnte ja innerhalb der 10-Jahres-Frist die Rückgabe verlangt werden. Die enge Wohnsituation mit den gemeinsam genutzten Flächen/Garten ist nur innerhalb einer Familie denkbar - nicht mit Fremden.


    Da es - so wie ich verstanden habe - beim Verkauf zum Marktpreis keine solche Fristen gibt, wäre es zum heutigen Zeitpunkt evtl. nicht notwendig, dass die Eltern ihre Wohnung verkaufen. Gut zu wissen, dass man sich da keinen Stress machen muss.


    Warum sich die Eltern trotzdem darauf einlassen sollten, ist einfach: Es stünde ohnehin eine Schenkung im Raum. Die Eltern wollen das Kostenrisiko Immobilie eigentlich gar nicht mehr haben. Ihnen würde ein Wohnrecht/Nießbrauch ausreichen. Das Kostenrisiko für teurere Instandhaltungen (Heizung / Dach ...) würden sie gerne auf das Kind abwälzen.


    Die Einstellung "nach mir die Sintflut" haben die Eltern nicht - ihnen ist nicht egal was aus der Wohnsituation von Kind und Enkeln wird. Das gegenseitige Vertrauen darauf, war bei der Teilung des Hauses Grundlage. Keiner - weder Kind noch Eltern - verscherbelt seine Wohnung mit den Miteigentumsanteilen an den Meistbietenden und verschlechtert damit die Wohnsituation des anderen ...