Hallo zusammen,
seit 2023 können Selbstständige für ihren Arbeitsraum zuhause die Homeofficepauschale nutzen. Das würde ich gerne tun. Bisher war das nicht möglich, sondern man konnte (und kann auch weiter) Kosten für den Raum anteilig im Verhältnis zm gesamten Wohnraum als "beschränkt abziehbare Betriebsausgaben" absetzen, einschließlich einer anteiligen Abschreibung, wenn der Wohnraum Eigentum ist.
Nun ist aber die Frage, wie das Finanzamt damit umgeht, wenn man auf die Homeofficepauschale umsteigt, weil im bisherigen Verfahren meines Wissens der Arbeitsraum Jahren als Betriebsvermögen bewertet wird. Gibt man dann die Selbstständigkeit auf, muss man die Rücküberführung in das Privatvermögen versteuern.
Jetzt frage ich mich, wie das Finanzamt mit einem Wechsel auf die Homeofficepauschale umgeht. Leider finde ich dazu rein gar nichts im Netz. Ich habe deshalb das Finanzamt gefragt, aber sie wollen mir dazu keine Auskunft geben. Sie sagen, ich würde das dann ja im Steuerbescheid sehen. Das finde ich mehr als seltsam, denn dafür muss es ja eine Regelung geben. Aber sie wird mir nicht genannt, wobei ich nicht wiß, ob das damit zusammenhängt, dass die Sachbearbeiterin beim Finanzamt das selbst nicht weiß und intern auch keine Auskunft dazu bekam.
Meine Frage an das Forum: Weiß jemand von euch, wie das gehandhabt wird?
Danke und Gruß
Thomas