Homeofficepauschale und "beschränkt abziehbare Betriebsausgaben" für Selbstständige

  • Hallo zusammen,

    seit 2023 können Selbstständige für ihren Arbeitsraum zuhause die Homeofficepauschale nutzen. Das würde ich gerne tun. Bisher war das nicht möglich, sondern man konnte (und kann auch weiter) Kosten für den Raum anteilig im Verhältnis zm gesamten Wohnraum als "beschränkt abziehbare Betriebsausgaben" absetzen, einschließlich einer anteiligen Abschreibung, wenn der Wohnraum Eigentum ist.

    Nun ist aber die Frage, wie das Finanzamt damit umgeht, wenn man auf die Homeofficepauschale umsteigt, weil im bisherigen Verfahren meines Wissens der Arbeitsraum Jahren als Betriebsvermögen bewertet wird. Gibt man dann die Selbstständigkeit auf, muss man die Rücküberführung in das Privatvermögen versteuern.

    Jetzt frage ich mich, wie das Finanzamt mit einem Wechsel auf die Homeofficepauschale umgeht. Leider finde ich dazu rein gar nichts im Netz. Ich habe deshalb das Finanzamt gefragt, aber sie wollen mir dazu keine Auskunft geben. Sie sagen, ich würde das dann ja im Steuerbescheid sehen. Das finde ich mehr als seltsam, denn dafür muss es ja eine Regelung geben. Aber sie wird mir nicht genannt, wobei ich nicht wiß, ob das damit zusammenhängt, dass die Sachbearbeiterin beim Finanzamt das selbst nicht weiß und intern auch keine Auskunft dazu bekam.

    Meine Frage an das Forum: Weiß jemand von euch, wie das gehandhabt wird?

    Danke und Gruß

    Thomas

  • Wenn das Arbeitszimmer notwendiges Betriebsvermögen ist, dann ist eine Entnahme nicht möglich. Ist es gewillkürtes Betriebsvermögen, dann muss es vor Anwendung der Home-Office-Pauschale zum Verkehrswert entnommen werden.


    Deine Selbständigkeit gibst du natürlich damit nicht auf.


    Was sagt denn dein Steuerberater dazu?

  • Danke Thebat . Das macht Sinn. Es hieße, dass ich ohne Entnahme nicht auf die Homeoffice-Pauschale umsteigen kann. Das will ich aber derzeit nicht, weil mich das mehr Steuern kostet als wenn ich es in ein paar Jahren mache, wenn ich ganz zu arbeiten aufhöre und nur noch Rentner bin.


    Steuerberater habe ich keinen, weil ich seit Jahr und Tag alles selbst mache. Mein Steuerkram ist eigentlich sehr einfach. Allerdings ist meine Frage für mich neues Gelände und ich finde dazu sonst absolut nichts im Netz.

  • Also gewillkürtes Betriebsvermögen, das du freiwillig eingelegt hast.


    Naja, ein Steuerberater hätte dir vermutlich von der teuren Idee "Einlage des Büros in die Firma" abgeraten. Nun kannst du nur hoffen, dass die Grundstückspreise bis zur Rente nicht zu sehr steigen und du dann einen günstigen Gutachter findest.