Hallo,
Versicherungserstattungen beispielsweise der GKV/PKV müssen meines Wissens gegen die Kosten verrechnet werden und nur die Differenz kann angesetzt werden als außergewöhnliche Belastung.
Aber was ist mit Erstattungen von Versicherungen, die nicht absetzbar sind, wie Brillenversicherungen oder aus dem Nicht-Basisteil der PKVen. Darf man dann die Brillenkosten in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung absetzen, da man ja die Versicherung nicht absetzen darf, aber dafür natürlich Kosten hatte? Oder auch Kostenerstattungen durch eine private Zahnzusatzversicherung (nicht absetzbaren Versicherung), die Zahnersatz über GKV Katalog leistet. Inhaltlich wäre ja eine Versicherung steuerlich sonst "doof" die Kosten der Versicherung trage ich und den Vorteil hat der Staat, da ein Teil der Kosten nicht absetzbar ist?
Was ist mit Versicherungserstattungen aus Zusatzversicherungen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer? Diese Beiträge trägt der Arbeitgeber "unsichtbar" als Gehaltsbestandteil, was ist mit Erstattungen aus solchen Versicherungen? Die dürften allesamt keine Basisversicherungsmerkmale haben.