Versicherungserstattungen von nicht absetzbaren Versicherungen

  • Hallo,

    Versicherungserstattungen beispielsweise der GKV/PKV müssen meines Wissens gegen die Kosten verrechnet werden und nur die Differenz kann angesetzt werden als außergewöhnliche Belastung.

    Aber was ist mit Erstattungen von Versicherungen, die nicht absetzbar sind, wie Brillenversicherungen oder aus dem Nicht-Basisteil der PKVen. Darf man dann die Brillenkosten in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung absetzen, da man ja die Versicherung nicht absetzen darf, aber dafür natürlich Kosten hatte? Oder auch Kostenerstattungen durch eine private Zahnzusatzversicherung (nicht absetzbaren Versicherung), die Zahnersatz über GKV Katalog leistet. Inhaltlich wäre ja eine Versicherung steuerlich sonst "doof" die Kosten der Versicherung trage ich und den Vorteil hat der Staat, da ein Teil der Kosten nicht absetzbar ist?

    Was ist mit Versicherungserstattungen aus Zusatzversicherungen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer? Diese Beiträge trägt der Arbeitgeber "unsichtbar" als Gehaltsbestandteil, was ist mit Erstattungen aus solchen Versicherungen? Die dürften allesamt keine Basisversicherungsmerkmale haben.

  • svenja147

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Absetzbar bedeutet, dass der Posten Dein zu versteuerndes Einkommen mindert. Wenn Du Kosten von 1000 € hattest und Dein Steuersatz 30 % beträgt, bekommst Du durch die Absetzung also 300 € mit der Steuererklärung zurück. Erstattet heißt, dass Du die Kosten ganz oder teilweise von der Versicherung ersetzt bekommst, unabhängig von der Steuer. Wenn 80 % der Kosten erstattet werden, sind es in dem Beispiel 800 €. Dir verbleibt dann ein Eigenanteil von 200 €. Den kannst Du zusätzlich abzusetzen versuchen, um weitere 60 € Steuererstattung zu bekommen. Das mag bei einer Brille eventuell gehen, bei Zahnversorgung sehe ich das nicht.


    Da auf der Rechnung 1000 € stehen und nichts von einer Erstattung, könnte man auf die Idee kommen, die Erstattung zu nicht anzugeben, um damit auf 800 € von der Versicherung plus 300 € Steuerrückzahlung zu erhalten. Dann hättest Du eine neue Brille und 100 € extra. Ob das so in Ordnung wäre? Da sollte der moralische Kompass schon den richtigen Weg weisen, ohne dass man in Gesetzestexten kramen muss.

  • Danke für die Hinweise.

    Es heißt also:

    Wenn ich eine Brille für 150€ bekomme, kann ich die ansetzen. Wenn ich aber eine Versicherung habe, dafür pro Jahr beispielsweise auch 150€ pro Jahr zahle, kann ich die nicht ansetzen, da keine Basisversicherung. Noch viel teurer bei Zähnen. Die Erstattung der Brille führt aber dann dazu dass ich die 150€ nicht ansetzen kann. Dann wäre es steuerlich, ohne Risikoaspekt sinnvoller sich nicht zu versichern. Und solche Konstellationen gibt es ja häufiger, dass ich Versicherungskosten voll aus eigener Tasche zahle, die Erstattung, dann aber beim Absatz der Kosten beachten muss. Das stört mein Gefühl, dass ich für Vorsorge "bestraft" werde.

  • Versicherungserstattungen beispielsweise der GKV/PKV müssen meines Wissens gegen die Kosten verrechnet werden und nur die Differenz kann angesetzt werden als außergewöhnliche Belastung.

    Kosten für die Basisabsicherung der Krankenkosten sind beschränkt absetzbare Sonderausgaben (die - wir sind hier in Deutschland! - in unbeschränkter Höhe absetzbar sind.


    Du brauchst weder die Beiträge, noch die Erstattung anzugeben, das geht an Dir vorbei direkt ans Finanzamt.

    Aber was ist mit Erstattungen von Versicherungen, die nicht absetzbar sind, wie Brillenversicherungen oder aus dem Nicht-Basisteil der PKVen.

    Auch diese fallen in die beschränkt absetzbaren Sonderausgaben, sind allerdings nur in beschränkter Höhe absetzbar.

    Darf man dann die Brillenkosten in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung absetzen, da man ja die Versicherung nicht absetzen darf, aber dafür natürlich Kosten hatte? Oder auch Kostenerstattungen durch eine private Zahnzusatzversicherung (nicht absetzbaren Versicherung), die Zahnersatz über GKV-Katalog leistet. Inhaltlich wäre ja eine Versicherung steuerlich sonst "doof" die Kosten der Versicherung trage ich und den Vorteil hat der Staat, da ein Teil der Kosten nicht absetzbar ist?

    Außergewöhnliche Belastungen kann man prinzipiell absetzen, allerdings ist der Selbstbehalt in vielen Fällen derart hoch, daß nicht viel abzusetzen bleibt.


    Eine Beispielrechnung ist immer besser als theoretische Erwägungen. Für eine erschöpfende Auskunft ohne konkrete Vorgabe ist unser Steuerrecht zu kompliziert.