Darlehen absichern - Restschuldversicherung

  • Hallo,

    um ein Darlehen abzusichern gibt es die Möglichkeit einer (teuren) Restschuldversicherung.

    Als Alternative wird oft eine Risikolebensversicherung genannt, eventuell mit fallender Versicherungssumme.

    Aber wird im Todesfall bei einer Risikolebensversicherung nicht Erbschaftssteuer fällig - im Gegensatz zu einer Restschuldversicherung? Müsste also die Versicherungssumme bei einer Risikolebensversicherung um den Betrag der Erbschaftssteuer erhöht werden?

    Oder gibt es die Möglichkeit einer "ÜberKreuz-Versicherung", wie bei der Absicherung von Paaren?

    Dann wäre die darlehengebende Bank der Versicherungsnehmer und ich wäre die versicherte Person.

    Freue mich über Aufklärung, ich bin gerade überfordert.

    Danke

  • Gehst du davon aus, dass es eine überlebende Person gibt, z.B. Ehepartner, und das Ansinnen ist dieser Person nach deinem Ableben die Tilgung des Kredites zu ermöglichen? Oder geht es darum, dass die Bank das schlicht zur Krediterteilung fordert?

  • Hallo tommyboy,


    Sie können bei einer Risikolebensversicherung eine begünstigte Person benennen, der im Todesfall der versicherten Person das Kapital ausgezahlt wird. Dann zählt die Kapitalzahlung nicht zum Erbe und unterliegt konsequenterweise auch nicht der Erbschaftssteuer.


    Gruß Pumphut

  • Wenn es um wenig Geld geht (Konsumkredit), spart man sich die Versicherung besser. Wenn es um viel Geld geht (Immobilienfinanzierung), fragt man sinnvollerweise einen Fachmann.


    Meines Wissens ist die Auszahlung einer Lebensversicherung an eine andere Person immer erbschaftsteuerpflichtig. In der engeren Familie spielt das aber der hohen Freibeträge wegen kaum eine Rolle. Wenn eine belastete Immobilie mit der Auszahlung entschuldet wird, gleicht sich die Zahlung mit der Belastung der Immobilie möglicherweise aus.


    Umgehen kann man die Steuerpflicht meines Wissens mit Überkreuzversicherungen nicht, wohl aber mit einer sog. "verbundenen Versicherung", die ein Paar abschließt, und die zahlt, wenn einer stirbt.


    Pumphut:

    Ich fürchte, das stimmt so nicht. Ist eine Person, die keine Erbin ist, Begünstigte des Lebensversicherungsvertrags, so zählt das zwar nicht als Erbfall, aber trotzdem als "Erwerb von Todes wegen", für den Erbschaftsteuer fällig wird. :(

  • Hallo.


    Um was für ein Darlehen geht es denn in der Überlegung?

  • Umgehen kann man die Steuerpflicht meines Wissens mit Überkreuzversicherungen nicht,

    Doch klar. Schreibt sogar Finanztip

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    Zitat

    Seid Ihr nicht verheiratet, solltet Ihr daher über eine besondere Variante der Risiko-LV nachdenken, die sich Über-Kreuz-Versicherung nennt. Denn in diesem Fall könnt Ihr Euch die Erbschafts­steuer sparen, sollte es mal zum Ver­si­che­rungsfall kommen.


    ...


    Die Verträge eignen sich aber auch für Ehepaare, die eine Ver­si­che­rungs­sum­me wählen möchten, die über die Freigrenze von 500.000 Euro hinausgeht. Das kommt etwa infrage, wenn Ihr einen Hauskredit und zusätzlich noch den Lebensunterhalt Eurer Familie absichern möchtet.


    Ich mach es genauso. Ich hab einen Vertrag, den ICH von MEINEM Konto bezahle. Die versicherte Person ist meine Frau. Wenn sie stirbt, bekomme ich das Geld aus MEINEM Vetrag. Da erbe ich nix, sondern bekomme halt nur "mein" Geld, was ich vorher eingezahlt habe (wobei ich natürlich deutlich weniger eingezahlt habe, als ich bekomme ;) ).

    Allerdings will ich dieses Geld aus Gründen gar nicht haben ^^

  • Ich mach es genauso. Ich hab einen Vertrag, den ICH von MEINEM Konto bezahle. Die versicherte Person ist meine Frau. Wenn sie stirbt, bekomme ich das Geld aus MEINEM Vetrag. Da erbe ich nix, sondern bekomme halt nur "mein" Geld, was ich vorher eingezahlt habe (wobei ich natürlich deutlich weniger eingezahlt habe, als ich bekomme ;) ).

    Das gleiche bei uns. Wir machen das schon lange so mit der Über-Kreuz-Versicherung. Das hatte uns mal ein Bekannter empfohlen, der früher als Versicherungsmakler gearbeitet hat und ist heutzutage fast schon Standard, wenn man über einen Makler geht (und damit meine ich jetzt nicht Check24).

    Manche Versicherungen bieten das so allerdings nicht direkt an. Wir haben unsere RLV bei der Cosmos und da kann man sich zunächst nur selber absichern. Im Anschluss kann man aber den Wechsel des Versicherungsnehmers (nicht der versicherten Person!) beantragen und somit läuft jetzt die RLV für mich über meine Frau und andersrum.


    Allerdings will ich dieses Geld aus Gründen gar nicht haben ^^

    Ich glaube, mit dem Wunsch bist du nicht ganz alleine, solange es sich um eine glückliche Beziehung handelt ;)

  • Meines Wissens ist die Auszahlung einer Lebensversicherung an eine andere Person immer erbschaftsteuerpflichtig.


    Umgehen kann man die Steuerpflicht meines Wissens mit Überkreuzversicherungen nicht, wohl aber mit einer sog. "verbundenen Versicherung", die ein Paar abschließt, und die zahlt, wenn einer stirbt.

    Doch klar. Schreibt sogar Finanztip

    https://www.finanztip.de/risikolebensversicherung/


    Ich mach es genau so. Ich hab einen Vertrag, den ICH von MEINEM Konto bezahle. Die versicherte Person ist meine Frau. Wenn sie stirbt, bekomme ich das Geld aus MEINEM Vertrag. Da erbe ich nix, sondern bekomme halt nur "mein" Geld, was ich vorher eingezahlt habe (wobei ich natürlich deutlich weniger eingezahlt habe, als ich bekomme ;) ).

    Wie die Konstruktion schließlich im Bedarfsfall bewertet würde, zeigt sich dann. Vor Gericht und auf hoher See sind die Menschen in Gottes Hand.


    Meines Wissens ist die Bezeichnung "Überkreuzversicherung" eine Trivialbezeichnung, eine irgendwie offizielle Definition gibt es dafür nicht. Also kann man nicht wissen, ob das, was einem unter dieser Bezeichnung angeboten wird, tatsächlich das ist, was man möchte.


    Generell gilt, daß es zentral wichtig ist, alles bürokratisch haargenau richtig zu machen , wenn man irgendwelche Definitionslücken ausnutzen möchte. Sonst trifft man die Lücke eben nicht und läuft trotzdem gegen die Wand.


    Manchmal hilft aber auch das nicht, weil es zu bestimmten Konstruktionen noch keine laufende Rechtsprechung gibt oder weil sich die rechtliche Einschätzung im Verlauf ändert. Die Juristerei ist mehr als gelegentlich phantasievoll. In diesem Beispiel kommt eine Steuerpflicht durch die Hintertür.


    Es dürfte sinnvoll sein, zu solchen Themen einen Fachmann zu befragen. Man findet im Internet unterschiedliche Darstellungen zum Thema. Ich würde mich im Bedarfsfall auf meine eigene, laienhafte Recherche nicht verlassen.

  • Hallo tommyboy,


    Sie können bei einer Risikolebensversicherung eine begünstigte Person benennen, der im Todesfall der versicherten Person das Kapital ausgezahlt wird. Dann zählt die Kapitalzahlung nicht zum Erbe und unterliegt konsequenterweise auch nicht der Erbschaftssteuer.


    Gruß Pumphut

    Danke für diesen Hinweis. Aber das verstehe ich nicht. Ich kann eine Risikolebensversicherung an eine Person auszahlen lassen, ohne dass diese Erbschaftssteuer zahlt?

  • Danke für all die Antworten.

    Hier eine genauere Erklärung:

    Es geht um eine Immobilienfinanzierung, 350.000 Euro Darlehen.

    Keine Partnerschaft, die Immobilie würde im Todesfall an die Geschwister gehen, aber eben auch das Darlehen. Und ich möchte meine Geschwister eben dahingehend absichern, das Darlehen übernehmen zu müssen.

    Müssten also meine Geschwister eine Risikolebensversicherung abschließen, Vesicherungsnehmer wären jeweils meine Geschwister und ich jeweils die versicherte Person?


  • Müssten also meine Geschwister eine Risikolebensversicherung abschließen, Vesicherungsnehmer wären jeweils meine Geschwister und ich jeweils die versicherte Person?

    Ja, das ist eine sinnige Lösung.


    Zu bedenken ist noch, dass es für die Vererbung auf die Geschwister nur einen sehr kleinen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer gibt. Insofern sollte die Versicherungssumme hoch genug gewählt sein, um nicht nur das Darlehen abzudecken, sondern auch ggfs anfallende Erbschaftssteuer zu zahlen (wobei die vom Netto-Wert des Erbes, also Wert Haus minus Restdarlehen abhängt).

  • Es geht um eine Immobilienfinanzierung, 350.000 Euro Darlehen. Keine Partnerschaft, die Immobilie würde im Todesfall an die Geschwister gehen, aber eben auch das Darlehen.
    Und ich möchte meine Geschwister eben dahingehend absichern, das Darlehen übernehmen zu müssen.

    Ungewöhnliche Konstruktion. Man denkt oft an eine Risikolebensversicherung im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung, wenn der Tod des Ernährers einer Familie abgesichert werden soll. Im Todesfall des Mannes muß die Witwe mit den Kindern das gemeinsame Haus nicht verlassen.


    Möchtest Du Deinen Geschwistern ihr Erbe sichern? Machen kann man viel, aber mir scheint der Gedanke nicht naheliegend. Solltest Du nach dem Immobilienkauf Dein Leben aushauchen, bleibt die verschuldete Immobilie zurück. Die würde dann in der Regel verkauft, die Hinterbliebenen haben ja ihre eigenen Wohnungen. Vom Verkaufserlös würde das Darlehen zurückgezahlt. Einen angemessenen Verkaufserlös unterstellt, bliebe Dein Eigenkapital übrig und würde unter Deinen Geschwistern verteilt.

    Müssten also meine Geschwister eine Risikolebensversicherung abschließen, Versicherungsnehmer wären jeweils meine Geschwister und ich jeweils die versicherte Person?

    Vermutlich würdest Du damit den gewünschten Effekt erzielen.

    Zu bedenken ist noch, dass es für die Vererbung auf die Geschwister nur einen sehr kleinen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer gibt. Insofern sollte die Versicherungssumme hoch genug gewählt sein, um nicht nur das Darlehen abzudecken, sondern auch ggfs anfallende Erbschaftssteuer zu zahlen (wobei die vom Netto-Wert des Erbes, also Wert Haus minus Restdarlehen abhängt).

    Nach dem, was oben steht, wäre in diesem Fall die Auszahlung der Lebensversicherung steuerfrei. Ich würde das von einem Fachmann abklopfen lassen, wenn ich eine solche Konstruktion schon wählen würde (deren Sinn ich generell bezweifle).


    Wer soll eigentlich die Prämie dieser Versicherungen zahlen (wären ja mehrere, sind ja wohl mehrere Geschwister)? Willst Du die zahlen tommyboy oder sollen das Deine Geschwister übernehmen?

  • Nach dem, was oben steht, wäre in diesem Fall die Auszahlung der Lebensversicherung steuerfrei.

    Ja, ist sie, aber mit der Rückzahlung des Darlehens ist es ja nicht getan, damit die Geschwister die Immobilie halten können, denn sie müssen ggfs. auch Erbschaftssteuer (wie oben geschrieben auf den Wert des Hauses abzüglich des Darlehens) zahlen.

  • Hallo Achim Weiss,

    Ich fürchte, das stimmt so nicht. Ist eine Person, die keine Erbin ist, Begünstigte des Lebensversicherungsvertrags, so zählt das zwar nicht als Erbfall, aber trotzdem als "Erwerb von Todes wegen", für den Erbschaftsteuer fällig wird.

    Danke für den Hinweis, da muss ich mich korrigieren. Zwar kein Erbe aber trotzdem Erbschaftssteuer. ;(


    Gruß Pumphut

  • [Die Auszahlung der Lebensversicherungen wäre steuerfrei], aber mit der Rückzahlung des Darlehens ist es ja nicht getan, damit die Geschwister die Immobilie halten können, denn sie müssen ggf. auch Erbschaftssteuer ... auf den Wert des Hauses abzüglich des Darlehens zahlen.

    Klar. Wenn die Immobilie stark belastet ist, dürfte das der kleinere Teil sein, aber im Prinzip hast Du recht. Man müßte die Lebensversicherungen also so hoch dimensionieren, daß nicht nur das (anteilige) Darlehen, sondern auch die Erbschaftsteuer auf den anteiligen Wert der Immobilie abgedeckt ist.

  • Hier steht, wie es geht: Die Geschwister müssen die Versicherung abschließen, die Prämien zahlen und als Bezugsberechtigte gelten. Der Immobilieninhaber ist die versicherte Person. Dann, und nur dann, ist die Auszahlung des Lebensversicherungsvertrags ohne Erbschaftssteuer möglich.


    Erbrecht: Wann ist die Lebensversicherung steuerfrei?
    Es geht immer wieder das Gerücht um, dass die Auszahlung einer Lebensversicherung im Todesfall steuerfrei ist. Das ist grundsätzlich richtig – aber nur in…
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  • Meine Geschwister :)