Hallo,
um ein Darlehen abzusichern gibt es die Möglichkeit einer (teuren) Restschuldversicherung.
Als Alternative wird oft eine Risikolebensversicherung genannt, eventuell mit fallender Versicherungssumme.
Aber wird im Todesfall bei einer Risikolebensversicherung nicht Erbschaftssteuer fällig - im Gegensatz zu einer Restschuldversicherung? Müsste also die Versicherungssumme bei einer Risikolebensversicherung um den Betrag der Erbschaftssteuer erhöht werden?
Oder gibt es die Möglichkeit einer "ÜberKreuz-Versicherung", wie bei der Absicherung von Paaren?
Dann wäre die darlehengebende Bank der Versicherungsnehmer und ich wäre die versicherte Person.
Freue mich über Aufklärung, ich bin gerade überfordert.
Danke