Hallo,
ich wurde durch den Beitrag von Benjamin Weigel zur Einsparung von Netzentegelten aufmerksam, wenn die Wärmepumpe abschaltbar ist , und habe mich insbesondere für die sog. Alternative 1 "pauschale Netzentgeltreduzierung" interessiert.
Mein Kontakt zum lokalen Netzbetreiber (Rheinische Netzgesellschaft) brachte dann folgendes Ergebnis: Seit 1.1.2024 ist jeder WP Betreiber verpflichtet, bei der zuständigen Netzgesellschaft eine neu in Betrieb gegangene Wärmepumpe anzumelden. Alle WP müssen seit 01.01.24 vom Netzbetreiber abschaltbar sein, d.h. Leistungsreduktion Spitzenzeiten. Mit dem Anmeldeformular hat man zwei Möglichkeiten der Abschaltung: 1. über einen separaten WP Zähler. Diese Alternative ist mit zusätzlichen Zählerkosten und ggf. Umbau des Zählerschrankes belastet und daher häufig nicht kostensparend. 2. über den Einbau einer Abschaltvorrichtung. Diese bedingt allerdings den Einbau eines Smart meters. Ein smart meter muss allerdings zum Zweck der Daten -und Manipulationssicherheit mit einer eigenen SIM Karte und LTE Verbindung (!) auslesbar sein. Üblichweise ist der Zähler ja im Keller untergebracht so wie be mir und vmtl. vielen anderen, dort gibt es aber keinen ausreichenden LTE Telefonempfang. Eine alternative Netzwerkanbindung ist nicht zulässig! Die Möglichkeit einer Signalverstärkung mit Antennen wurde von der Rh. Netzgesellschaft ebenfalls abgelehnt. Zudem telte mir der Aussendienstmitarbeiter der Rh. Netzgesellschaft mit, dass es noch gar keine zertifizierten Abschaltvorrichtung auf dem Markt gäbe! Fazit: Weder Alternative 1 (pauschale Netzentgeltreduzierung) noch Alternative 2 (separater WP Zähler) sind in meinem Fall realisierbar und ich werde meine WP daher gar nicht erst anmelden.
Frage an die Community: habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht oder könnt gar eine Lösung anbieten?