Hallo Community,
ich lese hier immer wieder, dass hohe Zahlungsgebühren für z.B. Flugbuchungen und ähnliches anfallen und dies einige ärgert.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man nach dem Flug oder Erhalt der Ware auf § 312a, Abs. 4, 2. Alternative BGB verweisen kann. Daraus geht hervor, dass der "Unternehmer" nur die Zahlungsgebühren in Rechnung stellen darf, die tatsächlich anfallen. Die geltende EU-Verordnung 2015/751 sieht vor, dass maximal 0,3% vom "Transaktionswert" an beispielsweise Visa oder MasterCard gehen darf. Nimmt man den Palandt-Kommentar des BGB hinzu, so darf der Unternehmer auch keine allgemein anfallenden Kosten für den Vertrag mit der Bank anrechnen - und der Unternehmer steht laut Kommentar auch in der Beweispflicht, die "tatsächlich entstandenen Kosten" auf Verlangen nachzuweisen.
Ich habe beispielsweise einen Flug bei Lufthansa gebucht (43 EUR) und 16 EUR für die MasterCard-Zahlung bezahlt. Zugestanden hätte laut der EU-Verordnung nur 43 EUR Transaktionswert * 0,003 = 0,13 EUR. Die Lufthansa hat anstandslos erstattet - ebenso wie das Hotelportal Amoma und Cyberport.
Ich würde gerne wissen, ob ihr damit auch schon Erfahrungen gemacht habt, dass man die Zahlungsgebühr zurückerstattet bekommt.