Guten Tag zusammen,
sicherlich ist es grundsätzlich mehr als sinnvoll bei einem längerem Auslandsaufenthalt (Arbeit im Nicht-EU-Ausland für 3 Jahre), und dadurch bedingtem Wegzug aus Deutschland, eine Anwartschaft bei seiner GKV abzuschließen.
Davon mal abgesehen habe ich hier gelesen, daß wenn man angenommen keine solche Anwartschaft abschließt und man kommt nach den 3 Jahren aus dem Nicht-EU-Ausland zurück und ist zunächst mal ohne sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, dann ist eine Wiederaufnahme in die GKV ...
kein Problem, wenn man vor Wegzug pflichtversichert in der GKV war.
ein Problem, wenn man vor Wegzug freiwillig in der GKV versichert war.
Warum ist das denn so?
In beiden Fällen war man doch nie privat versichert, sondern immer brav in der GKV, nur im zweiten Fall halt über der JAEG.
Hier das entsprechende Zitat:
ZitatFür Personen, die aus dem Ausland zurück nach Deutschland kommen, bedeutet dies, dass sie ab dem ersten Tag im Inland Anspruch auf Krankenversicherungsschutz haben. Regulär kann man sagen, dass jeder, der behördlich in Deutschland gemeldet ist auch versicherungspflichtig ist, d.h. sich krankenversichern muss. Trotz der Versicherungspflicht gibt es immer wieder Beispiele, bei denen die gesetzliche Krankenversicherung die Wiederaufnahme verweigert. Das ist vor allem dann der Fall, wenn du vor der Abmeldung aus Deutschland freiwillig gesetzlich versichert warst.