Riestern bei Entgeldverwendung bAV

  • Hallo zusammen,


    Ich habe über meinen Arbeitgeber eine nicht optionale bAV, für die sich die Beiträge zwar basierend auf dem Brutto berechnen, meine Beiträge aber aus dem netto (!) genommen werden, also handelt es sich wenn ich richtig recherchiert habe dabei um Entgeltverwendung (im Gegensatz zu Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber gibt den gleichen Anteil dazu, daher lohnt es sich denke ich prinzipiell und eine Wahl habe ich wie gesagt sowieso nicht. Nun meine Frage: Wie wird eine solche bAV später steuerlich und bzgl Sozialabgaben behandelt? Lohnt sich der Sonderausgabenabzug und die Riesterzulage? Und ist es richtig, dass es nicht sinnvoll wäre nur den Sonderausgabenabzug geltend zu machen? Mein Arbeitgeber meinte, dass sobald ich das eine oder das andere mache die später aus meinen Anteilen bestehende Rente voll zu versteuern wäre und es daher nicht sinnvoll wäre den Sonderausgabenabzug geltend zu machen aber nicht die Zulage zu beantragen. Es scheint sich also von privaten Riesterverträgen zu unterscheiden, aber ich finde dazu nirgends eine schriftliche Grundlage. Wo ist so ein Format geregelt?


    Danke für eure Rückmeldungen!

  • https://www.finanztip.de/riester/im-betrieb/ hast Du vermutlich gelesen.


    Die Rente ist zu versteuern und es fallen nochmals (!) Sozialabgaben darauf an. Wenn es nicht ein extrem renditestarkes und kostengünstiges Produkt handelt, könnte es sogar sein, dass es trotz 50 % vom Arbeitgeber ein schlechtes Geschäft für Dich ist.


    Bist Du Dir ganz sicher mit der Zwangs-bAV? Das kann ich mir so gar nicht vorstellen. Alle mir bekannten Verpflichtungen betreffen den Arbeitgeber.

  • Hallo zusammen,


    Pantoffelheld, danke für deine Rückmeldung!


    Ich habe etwas weiter recherchiert und gehe mittlerweile davon aus, dass bei Auszahlung nicht noch einmal Sozialabgaben anfallen. Ich hatte dazu folgendes gefunden „Das BRSG hat die doppelte Verbeitragung aufgehoben. Seit dem 1.1.2018 sind Leistungen aus Altersvermögen im Sinne des § 92 EStG (= betriebliche Riester-Renten) bei Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Auszahlungsphase nicht mehr zu verbeitragen.“


    Daher bleibt in erster Linie die Frage ob es sinnvoll ist von der Riesterförderung (Zulage und Sonderausgabenabzug) Gebrauch zu machen. Den Artikel von Finanztip, den du verlinkt hattest, kenne ich, aber er hilft mir leider nicht, da er ja von der Option ausgeht, dass man eine Brutto-Entgeltumwandlung hat, wenn man keine Riesterförderung in Anspruch nimmt. Das ist bei mir nicht der Fall, die Beiträge kommen auf jeden Fall aus dem Netto. Der Arbeitgeber hat die Freiheit die betriebliche Altersvorsorge so zu gestalten und man unterschreibt mit dem Arbeitsvertrag auch die Aufnahme in die entsprechende Pensionskasse.


    Es kommt also am Ende soweit ich es jetzt verstehe nur auf den folgenden Punkt an: Nutze ich die Riesterförderung wird bei Auszahlung voll versteuert, nutze ich sie nicht wird mit Ertragsanteil versteuert (gilt natürlich alles nur für meine Beiträge, nicht für die vom Arbeitgeber, die werden auf jeden Fall voll versteuert und auf die fallen vermutlich auch Sozialabgaben an). Ich finde aber die Aussage „im Alter hat man ja bestimmt einen geringeren Steuersatz, deswegen lieber jetzt den Steuervorteil nutzen und später voll versteuern“ etwas vage und unbefriedigend. Wie kann ich den Unterschied grob abschätzen?


    Gibt es hierzu gute Beispielrechnungen, die ich mir mal anschauen könnte?


    Danke und Grüße!

  • Ich finde aber die Aussage „im Alter hat man ja bestimmt einen geringeren Steuersatz, deswegen lieber jetzt den Steuervorteil nutzen und später voll versteuern“ etwas vage und unbefriedigend. Wie kann ich den Unterschied grob abschätzen?

    Das ist und bleibt auch vage und unbefriedigend. Es hängt zum einen vom Verlauf Deines weiteren Lebens ab, zum anderen vom Geschick bei Deinen Geldanlagen (bei großem Geschick hast Du hohe Einkünfte dadurch) und dann kann es noch zu Änderungen im Steuersystem kommen. Insbesondere bei der KapSt würde ich nicht wetten, dass es die zu meinem Rentenbeginn noch so gibt und eher von einer Harmonisierung ausgehen.


    In der Konsequenz rechne ich die Sachen ohne Steuer und nur wenn es entscheidende Einflüsse gibt, beziehe ich die mit ein.

  • Eigentlich will ich es immer ganz genau wissen, aber hier tendiere ich zu Pragmatismus und da fallen mir zwei Möglichkeiten ein:

    1. Du fragst beim Anbieter des Produktes nach.
    2. Basierend auf der Vermutung, dass es sich irgendwo schon lohnen wird, dadurch dass Dein Arbeitgeber Deine Zahlungen verdoppelt, und dass Du die Rahmenbedingungen ansonsten nicht ändern kannst, machst Du einfach weiter damit.