Hallo zusammen,
Ich habe über meinen Arbeitgeber eine nicht optionale bAV, für die sich die Beiträge zwar basierend auf dem Brutto berechnen, meine Beiträge aber aus dem netto (!) genommen werden, also handelt es sich wenn ich richtig recherchiert habe dabei um Entgeltverwendung (im Gegensatz zu Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber gibt den gleichen Anteil dazu, daher lohnt es sich denke ich prinzipiell und eine Wahl habe ich wie gesagt sowieso nicht. Nun meine Frage: Wie wird eine solche bAV später steuerlich und bzgl Sozialabgaben behandelt? Lohnt sich der Sonderausgabenabzug und die Riesterzulage? Und ist es richtig, dass es nicht sinnvoll wäre nur den Sonderausgabenabzug geltend zu machen? Mein Arbeitgeber meinte, dass sobald ich das eine oder das andere mache die später aus meinen Anteilen bestehende Rente voll zu versteuern wäre und es daher nicht sinnvoll wäre den Sonderausgabenabzug geltend zu machen aber nicht die Zulage zu beantragen. Es scheint sich also von privaten Riesterverträgen zu unterscheiden, aber ich finde dazu nirgends eine schriftliche Grundlage. Wo ist so ein Format geregelt?
Danke für eure Rückmeldungen!