Arbeitslos nach Krankheit

  • Hallo,

    ich werde demnächst nach 78 Wochen Krankheit " ausgesteuert".

    Kann ich noch zwei Jahre bis zu meinem Renteneintritt mit 66 und 4 Monaten das Arbeitslosengeld 1 beziehen, um weiterhin Rentenbeiträge anzusammeln. ?

    Wenn ja, wie muss ich vorgehen?.


    Dankeschön

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Neue EU-Renten gibt es nicht, nur noch EM-Renten. Die sind aber rententechnisch das günstigste, was einem passieren kann.

    Kannst du das noch etwas genauer ausführen? Ich bin selbst noch weit genug davon weg, aber interessant finde ich das Thema schon (zumal die Elterngeneration gerade genau im Altersbereich ist, wo die Rente vor der Tür steht).

    Vor allem würde mich mal interessieren, wo genau der Vorteil gegenüber Altersrente und auch (wenn einer vorhanden ist) gegenüber ALG I bzw. Bürgergeld ist.

  • Kannst du das noch etwas genauer ausführen? Ich bin selbst noch weit genug davon weg, aber interessant finde ich das Thema schon (zumal die Elterngeneration gerade genau im Altersbereich ist, wo die Rente vor der Tür steht).

    Vor allem würde mich mal interessieren, wo genau der Vorteil gegenüber Altersrente und auch (wenn einer vorhanden ist) gegenüber ALG I bzw. Bürgergeld ist.

    Eine Altersrente wird berechnet, indem die angesammelten Entgeltpunkte von Beginn des Erwerbslebens bis Vormonat des Rentenbeginns aufaddiert werden und ggf. mit Abschlägen versehen werden.

    Bei einer Erwerbsminderungsrente (ggf. auch bei einer Rente wegen Todes) werden im ersten Schritt die Versicherungszeiten bis zum Eintritt der Erwerbsminderung (oder des Todes) berücksichtigt, dann werden diese Zeiten jedoch auf einen Monatswert heruntergebrochen und mit diesem Monatswert wird das Versicherungsleben fiktiv verlängert. (Abhängig vom Eintritt des Versicherungsfalls perspektivisch bis 67.) Es werden also bei der Berechnung Zeiten berücksichtigt, die derjenige gar nicht zurückgelegt hat. Das führt dazu, dass die Erwerbsminderungsrente im Vergleich zu einer Altersrente immer höher ausfällt, weil eben für die Berechnung das Versicherungsleben verlängert wird.


    Man müsste im konkreten Fall zwei Rentenauskünfte nebeneinander legen, um einen Vergleich zu haben. Die voraussichtliche Rentenhöhe kann man auch mit anderen Leistungen vergleichen (z. B. Alg I) und dann bewerten, ob ein Rentenantrag finanziell erstrebenswerter ist als der Bezug der anderen Leistung.