Öffnungsaktion PKV

  • Hallo,


    ich bin seit Kurzem verbeamtet und plage mich noch immer mit der Frage, ob PKV. Auch wenn ich mich gesund fühle, habe ich eine chronische ERkrankung, die leider nur die Öffnungsaktion zulässt. Da ich noch keine 40 bin und nicht weiß, was das Leben so bringt (also auch, ob ich für immer Beamtin bleiben will), zweifel ich gerade daran, ob die Öffnungsaktion Sinn macht. Wenn ich Beamtin bleibe natürlich schon. Allerdings konnte mir bislang noch niemand beantworten, was passiert, wenn ich aus unterschiedlichen Gründen (Sonderurlaub im Rahmen der Verbeamtung um anderer Stelle nachzugehen; Aufgabe Beamtenstatus) auf den Volltarif angewiesen bin.


    Es verwundert mich etwas, dass zu diesem Thema wirklich gar nichts zu finden ist. Dabei ist es ja wirklich wichtig zu wissen, was passiert, wenn ich voll zahlen muss, aber eigentlich nie von der PKV aufgenommen worden wäre. Natürlich spare ich in der PKV erstmal sehr viel Geld (bei mir sind es gut 500 Euro im Monat) und so verlockend das ist, umso mehr Sorgen macht mir die Situation ohne Beamtentarif. Wenn die PKV dann mehr als 30% Risiko drauf schlägt (wie viel darf sie denn generell überhaupt oder gibt es keine Grenzen) oder ich in den Basistarif wechseln muss (der ja vielleicht auch teurer als die GKV ist), habe ich nichts gewonnen.


    Ich wurde immer wieder darauf verwiesn "das muss man dann sehen", aber das reicht mir nicht. Laut Versicherung ist meine Erkrankung eine, die offiziell nie weg geht, auch wenn es mir prima geht und ich sicher bin, dass ich deswegen nie ernsthaft krank werde. Statistik ist eben Statistik. Daher kann ich ja auch nicht drauf hoffen, dass die Risikoprüfung in 5-10 Jahren anders ausfällt.


    Viele Grüße!

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Mit solchen speziellen Fragen betraut man einen guten Versicherungsmakler, beispielsweise den hier geschätzten Dr. Schlemann. Für ein Forum ist die Fragestellung deutlich zu komplex. Die Versicherung ist für Dich immer gleich teuer, ob Du sie online abschließt, zum Firmenvertreter gehst oder einen Makler betraust, der Dir die für Deinen Fall günstigste Gesellschaft heraussucht.

  • Hallo Giraffe1311,


    ich versuche gerne deine Fragen, soweit es mir als Laie, möglich ist zu beantworten. Natürlich ohne Gewähr.


    Es ist "blöd" dass eine Chronische Erkrankung vorliegt, diese bedingt aber nicht unbedingt automatisch die Öffnungsaktion. Es empfiehlt sich in diesen Fällen unbedingt anynome Risikovorabfragen bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften zu vornehmen. Entweder selbst oder durch Hilfe eines kundigen Fachmenschen.


    Anonyme Risikovorabfrage bedeutet, nur insbesondere die relevanten Gesundheitsdaten anzugeben, ggf. in einer Ecke oder einem passenden Feld "anonyme Risikovorabfrage" reinschreiben und vor allem nichts unterschreiben. Auch nicht dazu überreden lassen, auch nicht wenn der Makler (wenn man an einen schlechter kompetenten gerät). Unterschrieben wird erst bei finaler Entscheidung.


    Jedoch kann die Öffnungsaktion, sofern diese doch erforderlich werden sollte, schon "trotzdem" Sinn machen, denn diese bietet dir keinen schlechteren Tarif sondern man erhält den exakt gleichen Grundtarif exakt wie jeder andere Beamte ggf. ergänzt um den Wahlleistungstarif falls die Beihilfe auch Wahlleistungen anbietet.


    Damit ist man nicht "schlechter gestellt" sondern wie jeder andere nur dass ein etwaiger Risikozuschlag auf höchstens 30% gedeckelt ist und der Beihilfeergänzungstarif (der ist wie der Wahltarif nicht Überlebenswichtig) möglicherweise nicht angeboten wird.


    Daher macht es Sinne, wie zuvor erwähnt, anonyme Risikovorabfragen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Es kann aber sein, dass bei "eher eindeutiger Tendenz" zur Öffnungsaktion aufgrund der Erfahrungen des Fachmenschen dieser eine Honorarvereinbarung für seine Arbeit erbittet, weil dieser für die Öffnungsaktion soweit ich weiß keine Provisionen erhält - jedoch erhält er meines Wissens nach trotzdem ja eben den Beitrag aus den Verwaltungskosten, die in jedem Versicherungsbeitrag mit drin ist und damit sollte eine solche Beratung mEn schon dem Grunde nach abgedeckt sein.


    Für den Fall dass der Beamtenstatus aufgegeben wird, ist die Fragestellung relevant "ob" man daraufhin einen sozialversicherungspflichtigen Job annimmt, welcher unter der JAEG liegt. Kann das bejaht werden, wird man automatisch wieder bei Ausübung des Berufs wieder in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Bei einer Beurlaubung ohne Bezüge und Beihilfe käme gegebenenfalls bei einem gesetzlich Versicherten Ehepartner*in dann die Familienversicherung in Betracht.


    Trifft beides nicht zu, verbleibt tatsächlich der Wechsel in einen Volltarif nach § 204 VVG oder eben die Aufstockung des Beihilfeetarifs auf 100% nach §199 VVG. Dabei wird in der Regel auch der Risikozuschlag mitgenommen und werden dabei in der Höhe an den geänderten Leistungsumfang und an die Beitragshöhe des neuen Tarifs angepasst.


    n, eine erneute Risikoprüfung fällt nur an wenn Mehrleistungen beansprucht werden sollen. Für den Fall des § 199 VVG empfiehlt sich einen Versicherungstarif zu suchen, welcher hier die "optionalen Konditionen" für einen solchen Fall anbietet.


    Die letzte alternative, sofern alle Strike reißen, wäre dann der Basistarif, der ist auf den Höchstsatz der GKV begrenzt und kann vermindert ausfallen je nachdem wie lange bereits bis dahin Rücklagen gebildet worden sind.

  • Herzlichen Dank,


    "Bei einer Beurlaubung ohne Bezüge und Beihilfe käme gegebenenfalls bei einem gesetzlich Versicherten Ehepartner*in dann die Familienversicherung in Betracht."


    Das wusste ich schon mal nicht.


    "Trifft beides nicht zu, verbleibt tatsächlich der Wechsel in einen Volltarif nach § 204 VVG oder eben die Aufstockung des Beihilfeetarifs auf 100% nach §199 VVG."


    Ich tendiere gerade zur Barmenia, weiß jemand, ob das in der Öffnungsaktion drin ist? Laut Barmenia kann aber bei der Umstellung auf Volltarif auch eine erneute Prüfung stattfinden, da zwei der drei "Diagnosen" nicht chronisch sind und in ein paar Jahren es ganz anders aussehen kann.

    Und ja, Voranfrage fand schon statt. Ohne Öffnungsaktion geht nix.

  • Es fiele wohl in jedem Fall eine Gesundheitsprüfung an, sofern man die "Optionen nach 4g)" ziehen möchte oder anderes ausgedrückt, die Optionen greifen nicht wenn man durch die Öffnungsaktion reinkam.


    "Alle unter Ziffer 4 g) genannten Optionsrechte gelten nicht, wenn der Vertrag auf Grund der Annahmeverpflichtung des Versicherers zustande gekommen ist (Öffnungsaktion)."


    Aber dafür greift "Ziffer 4 h)", das dem Grunde nach sich auf § 199 Abs 2 VVG bezieht, bzw. es ist keine freiwillige Leistung sondern jeder Versicherer ist verpflichtet diese gesetzliche Norm umzusetzen.


    § 199 Abs. 2 VVG besagt folgendes:


    "Ändert sich bei einer versicherten Person mit Anspruch auf Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes der Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch, hat der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, dass der Versicherer den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so anpasst, dass dadurch der veränderte Beihilfebemessungssatz oder der weggefallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt, hat der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren."


    Eine Umstellung auf einen anderen Tarif wäre dann nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG, "im dem zumindest gleichartiger Versicherungsschutz" gegeben wäre, für Mehrleistungen fiele eine erneute Risikoprüfung an oder ein Ausschluss.


    Meine persönliche Empfehlung, ohne Erfahrung damit zu haben, ich würde zuerst § 199 Abs. 2 VVG ziehen um es auf 100% hochskalieren und dann anschließend § 204 VVG anwenden. Der Hintergrund dieses Gedankens ist, dass der 100% Beihilfetarif dann die Vergleichsgrundlage für den Wechsel in jeden anderen Tarif ist als etwa beispielsweise ein 30% Beihilfetarif, dem man dann ja theoretisch unterstellen könnten dass die fehlenden 60% dann eine weitere "Mehrleistung" wäre.


    Mehrleistungen sind wie der Name sagt Leistungen die im bisherigen Tarif nicht "mit drin waren". Etwa beispielsweise fiktiv, der bisherige Tarif erstattet nur 2 Implantate der neue Tarif aber 5 Implantate. Eine Risikoprüfung bedeutet in diesem Fall dann, dass es sich nur auf die "3 Implantate" als Mehrleistung bezieht und nur auf diese dann der Mehrbeitrag oder Ausschluss anfällt. Die 2 Implantate so wie bisher würden aber erhalten bleiben.


    Den Risikozuschlag zu überprüfen damit dieser gegebenenfalls wegfallen kann man "immer" machen, die dafür festgeschriebene gesetzliche Norm findet sich in § 41 VVG. Bei nicht chorischen Krankheiten die z.B. nach 2 oder 3 Jahren nicht mehr aufgetaucht sind ist die Chance dafür natürlich besser als bei chronischen. Man kann dieses Überprüfungsrecht im übrigen immer wieder ziehen, also auch wenn man schon mal das überprüfen lassen hat, dann in z.B. weiteren 1 oder 2 Jahren nochmals dann.


    Ein Fachmensch kann hierzu vermutlich qualifizierte Aussagen treffen, wie gesagt ohne Gewähr. :)

  • Und ja, Voranfrage fand schon statt. Ohne Öffnungsaktion geht nix.

    Es ist für einen Laien ohne weiteres möglich, durch stümperhaftes Vorgehen alle möglichen Türen zuzuschlagen. Offenbar hast Du da schon ganz gut vorgearbeitet.


    Nach meinem Dafürhalten sollte Dein Problem von einem Profi angegangen werden.

  • Achim Weiss: Naja, die Risikovoranfrage habe ich ja zusammen mit jemandem gemacht, der sich auskennt. Ob jemand anderes mich ohne Öffnungsaktion reinkriegt - keine Ahnung. Freuen würde ich mich, aber ich bin eher negativ gestimmt...


    Saxum: Vielen herzlichen Dank für die Ausführungen. D.h. im Rahmen der Öffnungsaktion kann ich auch den Risikozuschlag prüfen lassen? Ich habe zwei chronische Sachen (obwohl eine wirklich nicht wild ist) und zwei Sachen, die gerade alarmierend sein können, aber falls die nächsten Jahre ok, dann eher dauerhaft weg. Ich hatte aber gehört, dass ich in der Öffnungsaktion generell den Risikobeitrag von 30% nicht wegkriege.

  • Giraffe1311: Dir ist bewusst, dass du die Option der Öffnungsaktion innerhalb von 6 Monaten nach Verbeamtung nutzen musst? Ein Freund von mir wurde kürzlich Professor und hätte den Zeitraum fast verpasst…


    Ich würde mir wie schon geschrieben einen Makler suchen, wenn ein unabhängiger Versicherungsberater zu teuer sein sollte. Und dann neben den darüber verfügbaren Versicherungen ggf. noch die ergänzen, die nicht über Makler vertrieben werden (Debeka, Huk, Provinzial, etc.), um einen vollständigen Überblick über den Markt zu haben.


    Je nach Bundesland gibt es doch mittlerweile wohl auch pauschale Zuschüsse zur GKV, falls du dabei bleiben solltest…


    Viel Erfolg und Entscheidungen, bei denen du im Nachhinein sagst, es waren die richtigen! ;)

  • FinanztipUser: Ja, das weiß ich, und die Zeit rennt rasant. Bei den bisherigen Anfragen kam raus: Öffnungsaktion und dann wurde mir von zwei Seiten die Barmenia empfohlen, von einer Seite die Debeka (hier habe ich gerade einen Probeantrag, da nicht 100% klar, ob vielleicht auch ohne Öffnungsaktion). Nun hatte ich auch schon mit der Barmenia Kontakt und hätte bald einen Termin. Und zumindest der Makler war recht unambitioniert (vielleicht wegen Öffnungsaktion), riet mir zur Barmenia (das ist generell sein Liebling über die Öffnungsaktion), und der Berater mit dem ich Kontakt hatte meinte pauschal "Wenn Öffnungsaktion, dann Debeka". Ich bin unsicher, ob sich eine nochmalige genauere Prüfung noch lohnt, da sie ja schon extrem spezifisch wäre und die Zeit rast. Ich habe den Eindruck, dass wenn Öffnungsaktion, niemand mehr so genau schaut oder der Blick nicht lohnt


    Die pauschale Beihilfe gibt es bei mir nicht. Klar, wenn ich in der GKV bleibe, könnte ich in 3-5 Jahren nochmal den Versuch wagen und hoffen, dass die wirklich chronischen Sachen allein nicht zum Ausschluss führen würden. Mmh, nicht so einfach.

  • Und zu Makler, Berater und Vertreter: Ich habe zumindest erfahren, dass wenn beim Vertreter alles offen genannt wird an Diagnosen, aRztbesuchen etc. und dann der Vertreter entscheidet, dass manches nicht rein muss, das nicht so wild ist wie bei Makler und Berater. Insofern wäre es doch viel schlauer nach einer Entscheidung direkt zum Vertreter zu gehen, oder sehe ich das falsch? (Hiervon unberührt die Sache der Provision für den Makler, die aber bei der ÖA ja eh wegfiele...)

  • Insofern wäre es doch viel schlauer nach einer Entscheidung direkt zum Vertreter zu gehen, oder sehe ich das falsch?

    Anonymisierte Risikovoranfragen sind so nicht drin. Was Vertretern gesagt/geschrieben wurde, gilt als der Versicherung mitgeteilt. Aber was ist dabei der große Vorteil in deiner Situation? Ich würde mir erstmal nen Marktüberblick verschaffen, bevor ich mich auf einen Anbieter festlege. Die Debeka gilt als relativ „großzügig“, vll. kriegst du da ja auf direktem Weg mit geringeren Zuschlägen ein Vertragsangebot?