Hallo Community,
ich schlage mit gerade wieder mit dem Thema Grundsteuer rum und nun wird es langsam ernst.
Mein Fall, etwas vereinfacht.
Ich habe ein recht großes Grundstück (Dorf in Brandenburg) mit ca. 5000m². Laut Geoportal befindet es sich vollständig im "Siedlungsgebiet" aber es sind nur 1000m² im Innenbereich und 4000m² im Außenbereich (Außerhalb der Baulinie) . Laut Grundbuch auch "Erholungsfläche".
In der Grundsteuererklärung habe ich dies auch entsprechend ausgewiesen.
Vor ca. 14 Monaten habe ich dann meinen Bescheid bekommen, in dem einfach die gesamte Fläche mit den aktuellen Bodenrichtwert (440€/m²) genutzt wurde. In deren Berechnungen kamen dann ca. 1,5mio € raus und ein Messbetrag von 467€, was weit jenseits den aktuellen Wertes des Grundstückes ist.
Laut deren Berechnung würde ich dann beim aktuellen Hebesatz ca. 1740€ im Jahr zahlen. (Aktuell zahle ich ca. 140€)
Darauf hin habe ich Einspruch eingelegt mit der Begründung, das der Großteil vom Grundstück nicht die 440€ Wert aufweist, da Außenbereich generell deutlich niedriger bewertet wird. Dies habe ich noch mit Hilfe des Geoportals belegt und näher ausgeführt.
Nach ca. einen Jahr habe ich noch eine Frist für die Beantwortung meines Einspruchs gesetzt.
Dann kam recht schnell die Antwort das es sich um ein pauschales Flächenmodell handelt und individuelle örtliche Gegebenheiten nicht berücksichtigt werden können und somit ein Einspruch abgelehnt wird. Ich könne doch mit den beigelegten Zettel meinen Einspruch noch bis zum 29.06 zurückziehen. Des Weiteren hat sich das Finanzamt darauf bezogen das Sie Ihre Daten von den Bezirken bekommen hat und dafür also nicht zuständig sind.
Mit wurde gesagt das noch eine richtige Antwort kommt, gegen diese ich dann Klage erhaben könnte.
Ich habe schon viel im Internet gesucht, aber recht wenig zu Grundstücken mit großen Außenbereichsanteil gefunden.
Wie soll ich weiter vorgehen? Gibt es schon Referenzurteile?
Viele Grüße
PS:
Aktuell steht auch nicht in Aussicht, das die Grundstücke hinten bebaut werden können. Selbst auf meinen Baulandstück, ist mein Bauantrag in zweiter Reihe abgelehnt worden.