Smartbroker verrechnet Cashback mit Anschaffungswert

  • Hallo Finanztip-Community,


    ich habe 2021, auf Empfehlung von Finanztip, im Rahmen einer Aktion ein Depot bei Smartbroker eröffnet. Es wurden bei Eröffnung 100 € Cashback versprochen, das ich Ende 2021 (nach Aufforderung) auf mein Verrechnungskonto gutgeschrieben bekam. 2023 habe ich das Depot gekündigt und eine Depotübertragung beauftragt. Nach der Übertragung musste ich feststellen, dass der übermittelte Kurswert bei drei Käufen vom Wert in der Smartbroker-Wertpapierabrechnung abweicht. In allen drei Fällen wurde der Kurswert um 33,33 € gesenkt. Nach mehrmaliger Nachfrage bei Smartbroker (und bei der depotführenden Bank DAB) wurde mir mitgeteilt, dass die Anschaffungswerte um den Cashbackbetrag reduziert wurde. Ich habe kein Dokument erhalten, dass diese fragwürdige Verrechnung nachweist.


    Ich konnte keine Erfahrungsberichte zu ähnlichen Vorgehensweisen finden und frage mich, ob diese Verrechnung rechtens ist. Nach meinem Verständnis werde ich nun bei einem Verkauf der Wertpapiere indirekt etwa 25 € Kapitalertragssteuer auf das Cashback bezahlen. Bei der sonst üblichen Betrachtung des Cashbacks als "Sonstige Einkünfte" nach §22 Abs. 3 EStG wären keine Steuern angefallen, solange die Freigrenze von 256 € nicht überschritten wurde.


    Ich würde mich über Eure Einschätzung freuen und gerne wissen, ob Ihr schon ähnliche Fällen erlebt habt.

  • svenja147

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich habe 2021 auf Empfehlung von Finanztip im Rahmen einer Aktion ein Depot bei Smartbroker eröffnet. Es wurden bei Eröffnung 100 € Cashback versprochen, das ich Ende 2021 (nach Aufforderung) auf mein Verrechnungskonto gutgeschrieben bekam.

    Erster Ärger. Eine Prämie sollte automatisch gutgeschrieben werden.

    2023 habe ich das Depot gekündigt und eine Depotübertragung beauftragt. Nach der Übertragung musste ich feststellen, dass der übermittelte Kurswert bei drei Käufen vom Wert in der Smartbroker-Wertpapierabrechnung abweicht. In allen drei Fällen wurde der Kurswert um 33,33 € gesenkt. Nach mehrmaliger Nachfrage bei Smartbroker (und bei der depotführenden Bank DAB) wurde mir mitgeteilt, dass die Anschaffungswerte um den Cashbackbetrag reduziert wurde. Ich habe kein Dokument erhalten, das diese fragwürdige Verrechnung nachweist.

    Ich würde das so nicht akzeptieren.


    Du hast eine Depot-Eröffnungs-Prämie von 100 € bekommen. Die ist grundsätzlich steuerfrei als "Sonstige Einkünfte", allerdings gibt es da eine Freigrenze von 255 €/a. Du liegst drunter, also waren diese Einkünfte im Jahr 2021 legal steuerfrei.


    Diese Prämie nun in den Anschaffungspreis von Fonds hineinzuverwursten, ist meines Erachtens nicht korrekt.

    Nach meinem Verständnis werde ich nun bei einem Verkauf der Wertpapiere indirekt etwa 25 € Kapitalertragssteuer auf das Cashback bezahlen. Bei der sonst üblichen Betrachtung des Cashbacks als "Sonstige Einkünfte" nach §22 Abs. 3 EStG wären keine Steuern angefallen, solange die Freigrenze von 256 € nicht überschritten wurde.

    So sehe ich das auch.


    Wirst Du im Jahr 2024 Kapitalertragsteuer zahlen? Ist Dein Freibetrag voll? Wenn nein, würde ich den kleinen Dienstweg wählen, die Fonds umsetzen und den Betrag somit durch die kalte Küche steuerfrei kassieren.


    Wenn der Freibetrag voll ist, würde ich Smartbroker nochmal zur Korrektur auffordern und leise andeuten, daß ich im Fall weiterer Verzögerungen den Ombudsmann einschalten müßte. Das sollte die Dinge in Deinem Sinn in Gang bringen.

  • Erster Ärger. Eine Prämie sollte automatisch gutgeschrieben werden.

    Ich würde das so nicht akzeptieren.

    Wenn man sich die Kommentare zu dem damaligen Blogbeitrag anschaut, war das bei mir auch kein Einzelfall, was kein gutes Licht auf Smartbroker wirft.

    Wenn der Freibetrag voll ist, würde ich Smartbroker nochmal zur Korrektur auffordern und leise andeuten, daß ich im Fall weiterer Verzögerungen den Ombudsmann einschalten müßte. Das sollte die Dinge in Deinem Sinn in Gang bringen.

    Der Freibetrag ist ausgeschöpft. Eine erneute Aufforderung zur Korrektur wäre auf jeden Fall einen Versuch wert. An den Ombudsmann hatte ich bisher noch gar nicht gedacht. Danke für den Hinweis!

    War der Cashback an bestimmte Bedingungen geknüpft?

    Z.B. dass du als Vorbedingung zuerst eine gewisse Anzahl an Trades/Käufen tätigen musst, bevor der Cashback ausbezahlt wird?

    Es mussten in einem festgelegten Zeitraum mindestens drei Käufe oder Verkäufe durchgeführt werden (siehe Blogbeitrag). Ich sehe aber nicht, wie das eine Verrechnung des Cashbacks mit den Käufen begründet.

  • War der Cashback an bestimmte Bedingungen geknüpft?

    Es mussten in einem festgelegten Zeitraum mindestens drei Käufe oder Verkäufe durchgeführt werden. Ich sehe aber nicht, wie das eine Verrechnung des Cashbacks mit den Käufen begründet.

    Trotzdem hättest Du den Halbsatz anfügen können, in dem Du bestätigst, daß Du diese Bedingung eingehalten hast (oder eben nicht eingehalten hast).