Hallo Finanztip-Community,
ich habe 2021, auf Empfehlung von Finanztip, im Rahmen einer Aktion ein Depot bei Smartbroker eröffnet. Es wurden bei Eröffnung 100 € Cashback versprochen, das ich Ende 2021 (nach Aufforderung) auf mein Verrechnungskonto gutgeschrieben bekam. 2023 habe ich das Depot gekündigt und eine Depotübertragung beauftragt. Nach der Übertragung musste ich feststellen, dass der übermittelte Kurswert bei drei Käufen vom Wert in der Smartbroker-Wertpapierabrechnung abweicht. In allen drei Fällen wurde der Kurswert um 33,33 € gesenkt. Nach mehrmaliger Nachfrage bei Smartbroker (und bei der depotführenden Bank DAB) wurde mir mitgeteilt, dass die Anschaffungswerte um den Cashbackbetrag reduziert wurde. Ich habe kein Dokument erhalten, dass diese fragwürdige Verrechnung nachweist.
Ich konnte keine Erfahrungsberichte zu ähnlichen Vorgehensweisen finden und frage mich, ob diese Verrechnung rechtens ist. Nach meinem Verständnis werde ich nun bei einem Verkauf der Wertpapiere indirekt etwa 25 € Kapitalertragssteuer auf das Cashback bezahlen. Bei der sonst üblichen Betrachtung des Cashbacks als "Sonstige Einkünfte" nach §22 Abs. 3 EStG wären keine Steuern angefallen, solange die Freigrenze von 256 € nicht überschritten wurde.
Ich würde mich über Eure Einschätzung freuen und gerne wissen, ob Ihr schon ähnliche Fällen erlebt habt.