Haftpflicht: Versicherung fragt: "Fühlen Sie sich für den Schaden verantwortlich oder nicht verantwortlich?"

  • Hallo zusammen,


    Als ich einen Parfümflakon (aus Glas, vielleicht ein bisschen zu schwer) an ein Regalbrett gelehnt habe, zerbrach das Regalbrett und der Flakon fiel auf den Boden, wobei eine Fliese zerbrach. Ich habe die Schade noch am selben Tag dem Vermieter und der Versicherung (AXA) gemeldet (die erste Schadensmeldung meines Lebens).


    Die Versicherung hat mich nun aufgefordert, ein Formular auszufüllen. Alles in Ordnung bis auf eine Frage:


    Fühlen Sie sich für den Schaden verantwortlich oder nicht verantwortlich?


    Ich habe kein Problem damit, diese Frage zu bejahen (auch wenn das Regal alt und in schlechtem Zustand war). Aber ich finde die Frage komisch.


    Ist es eine Fangfrage?


    Wie kommt es, dass sie so etwas fragen? Versuchen sie, Geld zu sparen, indem sie die Schuld von mir (einem ihrer Versicherten) auf jemand anderen (z. B. den Vermieter) abwälzen, der nicht bei ihnen versichert ist?


    Danke und beste Grüße

  • Die Haftpflichtversicherung hat zwei sich ergänzende Aufgaben:

    - erstens, unberechtigte Ansprüche Dritter gegen Dich (nicht die Versicherung) abzuwehren, notfalls auch vor Gericht. Insofern ist sie eine passive Rechtsschutzversicherung.
    - zweitens, berechtigte Ansprüche Dritter gegen Dich im Rahmen Deiner Vertragsbedingungen zu übernehmen (d.h. Dich insoweit von den Folgen Deines Handelns zu entlasten).


    Ohne, dass ich das Formular und die Hintergründe kenne, scheint es mir logisch, dass die Versicherung in jedem Fall auch prüfen muss, ob der Vermieter überhaupt irgendeinen Ersatzanspruch gegen Dich hat.


    Mir fällt es übrigens sehr schwer, mir den Unfallvorgang anhand Deiner Beschreibung vorzustellen. Welches Gewicht und welche Wucht muss ein Parfümflakon denn haben, um ohne äußere Einwirkung ein Regalbrett durchzuhauen, an das er nur angelehnt wurde? Selbst die Gesetze der Schwerkraft wirken ja eigentlich nicht seitlich.


    Falls Du wirklich meinst, selbst für den Schaden verantwortlich zu sein, solltest Du der Versicherung genau schildern, was wirklich passiert ist. Sonst musst Du mit sehr vielen Rückfragen rechnen und im schlimmsten Fall sogar mit einer Kündigung, falls die Versicherung Zweifel an der Darstellung zurückbehält.


    Wenn Du dem Vermieter den Schaden ohne die Versicherung nicht aus eigener Tasche bezahlen würdest, weil Dich keine Schuld trifft, solltest Du dies der Versicherung auch so schildern. Dann wird sie Dich verteidigen und den Anspruch des Vermieters gegen Dich abwehren, notfalls auch eine Klage des Vermieters abwehren. Das Risiko trägt dabei die Versicherung, d.h. sollte der Vermieter doch einen Anspruch haben, wird sie ihn (ggf. nach Urteil) ersetzen.

  • Die Versicherung wird klären wollen, ob der Schaden durch dich oder durch fremde Umstände zustande gekommen ist.


    Warst du unachtsam, dann warst du verantwortlich. War das Regal schon angeknackst, dann warst du nicht verantwortlich. Im letzteren Fall dürfte die Versicherung dann wohl eher nicht zahlen.

  • Hallo unsicher,


    dem Geschädigten oder einem Dritten gegenüber dürfen Sie kein Schuldeingeständnis abgeben. Ihrer Versicherung können Sie sehr wohl den Vorgang schildern und summarisch festhalten, ja ich habe den Schaden verantwortet oder nicht. Dass ist keine Fangfrage, sondern einfach eine Weichenstellung für die Richtung der Regulierung – eher Abwehr unberechtigter Ansprüche oder Befriedigung berechtigter. Wobei die Versicherung sehr wohl sich ein eigenes Bild von der Sach- und Rechtslage macht.


    Und da muss ich mich Wanderslust anschließen, Ihre Schadenschilderung verstehe ich nicht.


    Gruß Pumphut