Flatex Fehler bei Korrekturbuchung?

  • Hallo,

    habe ein Problem mit Flatex. Im Januar wurde ich informiert, dass es von deren Seite Fehlbuchungen 2023 gegeben hat und diese nun durch Korrekturbuchungen korrigiert werden. OK- am 15.01. wurde mein Konto mit 12 € belastet, was ich nachvollziehen kann. 2 Tage später wurde aber mein Freistellungsauftrag von 2000 auf 0 gesetzt.

    Nach 4 Wochen mailen mit Flatex habe ich immer noch keine richtige Erklärung bekommen.

    Das Problem war, dass Verluste durch Aktienverkäufe fälschlicherweise den Freistellungsauftrag wieder aufleben haben lassen. Nachvollziehen kann ich, dass im September dadurch mein Freistellungsauftrag wieder bei 2000 stand. Da ich aber bis zum Ende des Jahres keine Gewinne/Dividende bekommen habe macht die Kürzung keinen Sinn für mich.

    Hat vielleicht jemand das gleiche Problem?

  • Vermutlich nicht, und anhand Deiner Beschreibung kann auch niemand nachvollziehen, was bei Dir los ist.


    Wenn Du externe Hilfe finden willst, wirst Du nicht umhinkommen, den Fall deutlich ausführlicher zu erklären.


    Ich habe oben schon etliche Zahlen nachgetragen, die ich in meiner Kristallkugel gesehen habe. Du solltest sie prüfen und entweder bestätigen oder korrigieren.

  • Weil flatex mir das geschickt hat:



    Sehr geehrter Herr XXX,

    aufgrund eines systemseitigen Abrechnungsfehlers wurden für Sie in der Vergangenheit, in einer steuerlich komplexen Konstellation, zu hohe Beträge auf Ihren Freistellungsauftrag angerechnet.
    Diese Konstellation trat auf, wenn zuerst auf einen sonstigen Ertrag (wie bspw. Dividenden, Fondserträge, Erträge aus CFD-Geschäften, etc.) Ihr vorhandener Freistellungsauftrag in Anspruch genommen und im Nachhinein ein Aktienverlust realisiert wurde. Unser System hat den in Anspruch genommenen Freistellungsauftrag durch diesen Aktienverlust dann wieder aufleben lassen, dies war jedoch nicht korrekt. Zudem konnte es im Rahmen der Steueroptimierung per 31.12. der jeweiligen Steuerjahre zu einer unrechtmäßigen Erstattung von Kapitalertragsteuer kommen.
    Vor diesem Hintergrund ist nach Rücksprache mit der für uns zuständigen Finanzbehörde eine Korrektur der letzten Jahre erforderlich. Diese kann bis zum Dezember 2017 zurückreichen, sofern Sie bereits so lange bei uns Kunde sind und die beschriebene Konstellation für Sie in einem der vergangenen Jahre zutraf.
    Der systemseitige Abrechnungsfehler wurde bereits behoben, sodass Ihre Transaktionen seit diesem Jahr korrekt abgerechnet werden.
    Wann und wie wird die Korrektur durchgeführt?
    Voraussichtlich in der kommenden Woche buchen wir Ihnen einen sonstigen Ertrag ein, welcher in Ihren
    Steuerbuchungen ersichtlich sein wird. Diese Buchung führt zu der Begleichung der für Sie ausstehenden Steuerschuld und gegebenenfalls einer hieraus resultierenden Nachbelastung auf Ihrem Cashkonto.
    Zudem erhalten Sie eine Gegenbuchung in gleicher Höhe in den Verlustverrechnungstopf (Aktien). Dieser steht
    Ihnen als Verrechnungspotential für künftige Aktiengewinne zur Verfügung, sodass die Nachbelastung vollständig kompensiert wird.
    Wann wird keine Kapitalertragsteuer zu Lasten Ihres Cashkontos belastet?
    Sofern uns ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe vorliegt oder noch nicht verrechnete Verluste im sonstigen Verlustverrechnungstopf vorhanden sind, kommt es zu keiner Belastung Ihres Cashkontos.
    Was passiert, wenn ein Sollsaldo auf Ihrem Cashkonto entsteht?
    Bitte beachten Sie, dass Ihre Steuerschuld gegenüber Ihrem Finanzamt weiterhin in Höhe des noch nicht einbehaltenen Betrags besteht. Bitte gleichen Sie daher den Sollbetrag zeitnah aus, damit wir Ihre ausstehende Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt begleichen können.

    Sofern Sie hierfür etwas mehr Zeit benötigen, kommen Sie bitte auf uns zu. Gerne können wir persönlich alle Details besprechen und gemeinsam Lösungen finden.
    Wir bitten Sie die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
    Mit freundlichen Grüßen Ihr flatex Team

  • aufgrund eines systemseitigen Abrechnungsfehlers wurden für Sie in der Vergangenheit, in einer steuerlich komplexen Konstellation, zu hohe Beträge auf Ihren Freistellungsauftrag angerechnet.

    Gut und schön. Anhand dessen kann trotzdem keiner nachrechnen, ob es korrekt ist, was da Flatex macht, oder nicht.


    Ich wiederhole mich:


    Wenn Du externe Hilfe finden willst, wirst Du nicht umhinkommen, den Fall deutlich ausführlicher zu erklären.


    Man wird Dir hier helfen, wenn Dir etwas unklar ist, aber Hellseher ist hier keiner.