Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber zahlt seinen MA keinen Zuschuss zur bAV, wenn deren Gehalt über der Bemessungsgrenze der Rentenversicherung (2024: 7550,-€) liegt. Ich nehme einmal an, dafür gibt es auch eine rechtliche Grundlage, jedoch habe ich die bisher nicht gefunden. Kann mich jemand aufklären?
Vielen Dank!
tukane