Dienstwagen nicht vom Arbeitgeber sondern vom Auftraggeber

  • Hallo,


    ich habe eine Frage:


    Ich arbeite bei einer Immobilienverwaltung als Verwalter, mein Eigentümer der Objekte, die ich für ihn verwalte, hat mir einen Leasingwagen bereitgestellt.


    Wie verhält sich das jetzt zwecks meines Lohns, da mein Chef jetzt kommt, mit Vermögenswertvorteil hätte ich. Aber der PKW ist ja nicht von meinem Chef? Hatte noch nie diese Situation, daher völlig unwissend.


    Möchte keinen Ärger bekommen mit dem Finanzamt oder meinem Chef, aber es kommt mir schon ein wenig so vor, als wäre man neidisch oder so.


    Kann mir dazu jemand was sagen, wie ich mich verhalten soll oder was richtig ist?


    Danke!

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  • Du bekommst dein Gehalt von Person A.

    Person B bezahlt Person A für die Verwaltung seiner Objekte. Und Person A hat dich angestellt und dir diese Aufgabe übertragen.

    Person B wiederum stellt dir unentgeltlich ein Fahrzeug zur Verfügung.

    Habe ich das richtig verstanden?


    Wenn das so ist, finde ich das merkwürdig. Wieso stellt dir Person B das Fahrzeug, und nicht Person A?

    • Hilfreichste Antwort

    Ich fasse mal zusammen, was ich hier verstanden habe.


    Du arbeitest bei einer Immobilienverwaltung und ein Kunde dieses Unternehmens, den du scheinbar exklusiv betreust (also keiner deiner Kollegen hat mit dem was zu tun), hat dir ein Fahrzeug überlassen. Ich vermute mal, dass du das Fahrzeug auch privat nutzen darfst.


    Demnach handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, welcher versteuert werden muss. Schließlich bekommt nicht jeder einfach so ein Auto gestellt.

    Dein Chef selbst hat zwar keine Kosten (vermutlich aber weniger Umsatz, weil der Kunde die Kosten für das Fahrzeug bei den Preisverhandlungen anführen wird), muss aber eine korrekte Besteuerung deines Arbeitslohns sicher stellen. Und dazu gehört dann auch wieder der geldwerte Vorteil in Form eines Fahrzeugs.


    Aus meiner Sicht also alles korrekt.


    Disclaimer: Bin kein Steuerberater und daher handelt es sich hier um meinen Laienmeinung.

  • Entscheidende Frage scheint mir zu sein, ob Du den Wagen auch privat nutzen darfst. Wenn ja, muss er irgendwie versteuert werden. Ob das Dein Arbeitgeber bei der Gehaltsabrechnung machen sollte, oder ob Du es in Deiner Steuererklärung separat angeben solltest, weiß ich nicht.


    Wenn der Wagen ein reines Arbeitsmittel ist, das der Kunde ausschließlich zur Erledigung Deiner dortigen Aufgaben zur Verfügung stellt, würde ich keinen Anlass zur Versteuerung vermuten.


    Reine Laienmeinung! Interessanter Fall, scheint mir von der Konstellation her eher ungewöhnlich.

  • Ich denke, dein AG hat recht. Wenn du das KFZ privat nutzen darfst, ist das ein Sachbezug und fällt in diesem Fall dann unter Lohnzahlung durch Dritte. Dein AG muss die Lohnsteuer darauf dann abführen.

    Denke nicht, dass das was mit Neid zu tun hat. Dein AG möchte nur alles möglichst korrekt machen. Den Ärger mit dem FA bei einer LSt-Außenprüfung hat er irgendwann. Er hat davon ja nichts, nur ein Mehr an Arbeit.

  • Mar1982

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  • Mar1982

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  • Nein mein Chef bekomme das gleich wie vorher. Davor sollte ich den Wagen des Hausmeisters benutzen, bis das Leasing ausgelaufen war. Und dann kam der Eigentümer und sagte, wir machen ein neues Leasing für die Fahrten zu den Objekten für Sie.

    In einem persönlichen Gespräch äußerte der Eigentümer, dass ich den Wagen auch privat nutzen dürfte. Da wir dies aber nicht schriftlich haben, habe ich dies auch nicht getan. Habe es auch nicht vor, da ich privat auch einen PKW habe.

    Das Auto wird nur für Dienstfahrten genutzt wie vom Büro zum Objekt und wieder zurück. Ich führe auch ein Fahrtenbuch so wie beim letzten auch.

  • Einfach nur ein Fahrtenbuch zu führen reicht m.E. nicht aus, um eine Besteuerung sicher zu vermeiden. Dafür schleichen sich einfach zu oft Fehler ein, die das Finanzamt dann gegen dich verwendet.


    Besser:


    Dein Auftraggeber spricht dir ein privates Nutzungsverbot aus, beschränkt die Nutzung auf Fahrten in seinem Auftrag und dokumentiert das gegen Unterschrift in seinen Akten (Zweitschrift an dich). Als Nachweis für die Einhaltung führst du das Fahrtenbuch.


    Ein fehlendes privates Nutzungsverbot (bzw. die gleichzeitige undokumentierte private Nutzungserlaubnis) würde möglicherweise zur Versteuerung eines geldwerten Vorteils führen, da du selber keinen Einfluss darauf hast, ob nicht noch ein fremder Dritter in deiner Abwesenheit den Wagen fährt und die Kilometerstände dann nicht zweifelsfrei zugerechnet werden können.

  • Das entspricht auch meinem laienhaften Verständnis: Um die Versteuerung zu vermeiden kommt es nicht auf die tatsächliche Privatnutzung an, sondern einzig darauf, dass der Arbeitgeber die Privatnutzung klar untersagt und dieses Verbot auch wirksam kontrolliert und durchsetzt.

  • ok, hab ich das jetzt richtig verstanden mit dem Unterschreiben. Jede Fahrt muss gegengezeichnet werden von mir beim Chef oder Eigentümer? Da dieser in Tschechien sitzt, wäre das bissel umständlich.

    Ok also muss ich ein Fahrverbot zu privaten Zwecken mir Verbieten lassen schriftlich, dass sollte kein Problem darstellen.

  • Mir ist nicht ganz klar, was Du überhaupt willst.


    Du bist offensichtlich Angestellter einer Immobilienverwaltung, Dein Chef sitzt in Tschechien (was auch immer das rechtlich bedeutet). Der Großkunde, dessen Immobilien Du offensichtlich exklusiv betreust, sitzt wohl in Deutschland (wo Du auch wohnst und steuerpflichtig bist). Er stellt Dir ein Kraftfahrzeug zur Verfügung, damit Du die betreuten Immobilien besuchen kannst. Ist darüber irgendetwas geschrieben? Wenn ja, was? Oder entspricht das lediglich einer informellen Absprache?


    Für Deine Privatfahrten unterhältst Du jedenfalls ein privates Fahrzeug, worüber Du nicht rechenschaftspflichtig bist.


    Ich würde all das für gegeben hinnehmen. Als Lohnbestandteil sehe ich das jedenfalls nicht. Ich wüßte nicht, welche Vertragsbeziehung Du mit Deinem Kunden hast. Ich würde mit dem geliehenen Fahrzeug allerdings keine Fahrt unternehmen, bei der kein dienstlicher Grund darstellbar ist. So käme ich auch nicht in die Verlegenheit, einen Blechschaden am Urlaubsort erklären zu müssen.


    Ein Fahrtenbuch zu führen, käme mir nicht in den Sinn, zumal dienstliche und private Fahrten über die verschiedenen Fahrzeuge ja klar zu trennen sind.


    Wer nimmt an diesen Verhältnissen überhaupt Anstoß?

  • "Wer nimmt an diesen Verhältnissen überhaupt Anstoß?"


    Der Betriebsprüfer des Finanzamts oder der Rentenversicherungsprüfer, sofern er Wind davon bekommt.


    Nachfolgend nur ein steuerlicher Aspekt der Sache:


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    "Demgegenüber liegt kein tauschähnlicher Umsatz, sondern eine sog. Beistellung z.B. dann vor, wenn der Unternehmer (Auftraggeber) einem anderen Unternehmer einen Gegenstand ausschließlich zu dem Zweck zur Nutzung überlässt, damit der Berechtigte (Auftragnehmer) ihn zur Ausführung der Leistung an ihn, dem überlassenden Unternehmer, nutzt und eine anderweitige Verwendung beim Nutzungsberechtigten aufgrund der zwischen den Beteiligten bestehenden Vereinbarungen und deren tatsächlicher Handhabung ausgeschlossen ist (s.a. BFH Urteil vom 12.5.2009, V R 24/08, BStBl II 2010, 854 unter II.1.)."


    Die Bereitstellung des Fahrzeugs an den Arbeitnehmer des Vertragspartners dürfte mit ziemlicher Sicherheit dem deutschen Arbeitgeber zugerechnet werden.


    Mein Rat:


    Privatnutzungsverbot schriftlich fixieren und von beiden Parteien (du + tschechischer Auftraggeber) unterschreiben lassen, eine Kopie davon an dich. Parallel ein Fahrtenbuch oder wenigstens Aufzeichnungen führen, die den rein betrieblichen Bezug der Fahrten nachweisen.


    Und nein, du musst natürlich nicht jede einzelne Fahrt abzeichnen lassen.

  • In Steuer- und Vertragsdingen kommt es regelmäßig sehr aufs Detail an, das wir hier nicht kennen, und das der Threadstarter bisher auch noch nicht nachgelegt hat. Vielleicht kommt diesbezüglich ja noch etwas.


    Ich würde mir vermutlich keine Steuer abziehen lassen für ein Fahrzeug, mit dem ich lediglich dienstliche Fahrten unternehme - aber auch hier kommt es aufs Detail an.


    In den meisten Arbeitsverhältnissen ist vermutlich der Arbeitgeber der stärkere Teil, in manchen aber auch der Arbeitnehmer.

  • In Steuer- und Vertragsdingen kommt es regelmäßig sehr aufs Detail an, das wir hier nicht kennen, und das der Threadstarter bisher auch noch nicht nachgelegt hat. Vielleicht kommt diesbezüglich ja noch etwas.

    Du jammerst immer, dass die Threadersteller aus deiner Sicht nicht genug Infos liefern. Komischerweise sind andere hier aber auf Grund der (durchaus umfangreichen) Aussagen des Threaderstellers in der Lage, den Fall (zumindest laienhaft) zu erfassen und zu helfen. Zumal du darüber hinaus scheinbar in diesem Thread nur alles überflogen hast, da du die Situation anders darstellst, als der Threadersteller.


    Ich würde mir vermutlich keine Steuer abziehen lassen für ein Fahrzeug, mit dem ich lediglich dienstliche Fahrten unternehme - aber auch hier kommt es aufs Detail an.

    Keiner lässt sich gerne Steuer für etwas abziehen, wofür er nicht steuerpflichtig ist. Allerdings würde ich, wenn ich Arbeitgeber wäre, es auch nicht auf Ärger mit dem Lohnsteuerprüfer anlegen. Schließlich hat der AG dafür Sorge zu tragen, dass die Lohnsteuer bei nichtselbstständiger Arbeit korrekt ermittelt und abgeführt wird. Ansonsten ist der AG nämlich der Dumme. Und je nachdem, was der Chef zum gestellten Fahrzeug vom Auftraggeber (welcher übrigens der in Tschechien ist) erfahren hat (vielleicht fiel da ja auch noch einmal der Hinweis auf die private Nutzungsmöglichkeit), leitet der Chef daraus die Pflicht zur Versteuerung des geldwerten Vorteils ab.

    Und genau dem kann der Threadersteller entgegen wirken, wenn er sich ein privates Nutzungsverbot bescheinigen lässt.


    In den meisten Arbeitsverhältnissen ist vermutlich der Arbeitgeber der stärkere Teil, in manchen aber auch der Arbeitnehmer.

    In diesem Fall dürfte der stärkste Teil tatsächlich der Lohnsteuerprüfer sein, während der Chef nur rechtliche Vorgaben umsetzt. Und ob man sich als AG mit dem anlegen möchte, wage ich sehr zu bezweifeln.

  • Du jammerst immer, dass die Threadersteller aus deiner Sicht nicht genug Infos liefern.

    Das dürftest Du verkennen. Ich jammere ohnehin nicht, aber ich kritisiere das, und zwar zu Recht. Witzigerweise kritisiert im letzten Posting, das ich vor diesem gelesen habe, der geschätzte Mitforist Thebat genau das.


    Informierte Entscheidungen brauchen vollständige Vorinformation. Die liefert der durchschnittliche Frager aber nicht, oft nicht einmal auf Nachfrage. Es ist daher eine gute Idee, wenn man als Antworter erstmal zusammenfaßt, was man von den Vorgaben des Threaderstellers verstanden hat. Hier beispielsweise macht das ein Mitforist, auch ich habe das getan.

    Komischerweise sind andere hier aber auf Grund der (durchaus umfangreichen) Aussagen des Threaderstellers in der Lage, den Fall (zumindest laienhaft) zu erfassen und zu helfen.

    Ob das in Steuerdingen dann hilft?

    Keiner lässt sich gerne Steuer für etwas abziehen, wofür er nicht steuerpflichtig ist. Allerdings würde ich, wenn ich Arbeitgeber wäre, es auch nicht auf Ärger mit dem Lohnsteuerprüfer anlegen.

    Und je nachdem, was der Chef zum gestellten Fahrzeug vom Auftraggeber (welcher übrigens der in Tschechien ist) erfahren hat (vielleicht fiel da ja auch noch einmal der Hinweis auf die private Nutzungsmöglichkeit), leitet der Chef daraus die Pflicht zur Versteuerung des geldwerten Vorteils ab.

    Eben. Je nachdem. Was wissen wir vom "je nachdem"? Nichts. Ist bisher zu diesem Fahrzeug irgendwas geschrieben? Wir wissen es nicht. Auf welcher Basis erfolgt die Nutzung bisher? Wir wissen es nicht. Wo steht das Fahrzeug, wer hat die Verfügungsgewalt? Wir wissen es nicht. Erscheint das Fahrzeug irgendwo in den Büchern des Arbeitgebers? Wir wissen es nicht. Wie soll der Lohnsteuerprüfer beim Arbeitgeber des Threaderstellers davon erfahren, daß ein Angestellter häufig oder regelmäßig oder ständig dienstlich oder vielleicht auch privat ein Fahrzeug nutzt, das von einem ausländischen Kunden bezahlt wird? Wir wissen es nicht. Auf welcher Basis will der Arbeitgeber des Threaderstellers seinem Mitarbeiter nun einem geldwerten Vorteil berechnen, wenn er den zugehörigen Gegenstand nicht in den eigenen Büchern hat? Wir wissen es nicht.


    Ich halte das für eine ziemlich komische Konstruktion; ich würde erwarten, daß aus den verschiedensten Gründen der Arbeitgeber des Hausmeisters oder hier Hausverwalters für das Fahrzeug sorgt, schon aus Gründen der rechtlichen Klarheit. Das ist hier aber offensichtlich nicht so.


    Für mich ist all das keine Basis für einen Rat. Ich würde mich an der Stelle des Threaderstellers vermutlich nicht berufen fühlen, die Fäden zu entwirren. Warum fragt er überhaupt? Er schreibt:

    Wie verhält sich das jetzt zwecks meines Lohns, da mein Chef jetzt kommt, mit Vermögenswertvorteil hätte ich.

    Schonmal ungewöhnliches Deutsch das ist.


    Ich bin gespannt, wie die Sache ausgeht (und ob wir davon erfahren werden).

  • 2 Dinge bitte ich zu beachten:


    - Ein Angestellter wird regelmäßig nicht den tiefen Einblick haben, den ihr von ihm wünscht.


    - Bei einer Prüfung kann es durch Zufall so dumm laufen, wie man sich das vorher nie ausmalen konnte.


    2 Kleinigkeiten (Privatnutzungsverbot + Aufzeichnungen) machen die Kiste hier ziemlich rechtssicher, eine tiefere Analyse braucht es da nicht.

  • - Ein Angestellter wird regelmäßig nicht den tiefen Einblick haben, den ihr von ihm wünscht.

    Wenn man mir als Angestelltem einen Autoschlüssel in die Hand drückt, dann frage ich, was es damit auf sich hat. Ich sollte auch wissen, ob ich eine irgendwie geartete Nutzungsvereinbarung unterschrieben habe, von der ich dann hoffentlich eine Kopie in meinen Unterlagen habe.


    Wissen wir das im vorliegenden Fall?

    Wir wissen es nicht.


    Der Threadersteller schreibt:

    In einem persönlichen Gespräch äußerte der Eigentümer, dass ich den Wagen auch privat nutzen dürfte. Da wir dies aber nicht schriftlich haben, habe ich dies auch nicht getan. Habe es auch nicht vor, da ich privat auch einen PKW habe.

    Das Auto wird nur für Dienstfahrten genutzt wie vom Büro zum Objekt und wieder zurück. Ich führe auch ein Fahrtenbuch so wie beim letzten auch.

    Wer ist "wir", die "wir" das nicht schriftlich haben?


    Der Nutzer führt sogar von sich aus ein Fahrtenbuch (auf wessen Veranlassung auch immer), so daß die rein betriebliche Nutzung nachweisbar ist.


    Wie gesagt: Ich bin gespannt, wie das ausgeht, und auch, ob wir davon erfahren werden.

  • Leute, ich wollte hier keinen Zoff ......


    Nein, es gibt keine schriftliche Vereinbarung zwischen mir, dem Auftraggeber oder Arbeitgeber.


    Wir haben selbst in der Firmen einen Dienstwagen, den alle anderen für Dienstfahrten nutzen.

    Hier hat bei unserem AG auch niemand etwas unterschrieben.

    Der Wagen des Eigentümers wurde mir zur Verfügung gestellt OHNE etwas Schriftliches (darum geht es ja, mein Chef will jetzt das mit dem Eigentümer klären)


    Mir wurde gesagt 1% regel, dies würde für mich bedeuten, jeden Monat 450 EUR vom Lohn weg da Listenpreis 45000 EUR. Die Leasingrate ist 255 EUR, muss ich da mehr sagen?


    Der Eigentümer hat mündlich mir und meinen Chef gegenüber geäußert, dass ich den Wagen auch privat nutzen kann. Ohne weiter regeln.

    Dies stellt beim Transporter davor kein Problem dar, nur jetzt bei dem PKW beschweren sich Kollegin innen, da diese neidisch sind.


    Ich weiß nicht, was hier noch für Infos gebraucht werden, aber ich werde mir googeln nach einer Vereinbarung, wo die private Nutzung ausgeschlossen wird und jede Fahrt wie bisher in einem Fahrtenbuch dokumentieren.


    Trotzdem vielen Dank für die vielen Antworten

  • Nein, es gibt keine schriftliche Vereinbarung zwischen mir, dem Auftraggeber oder Arbeitgeber.

    Wir haben selbst in der Firmen einen Dienstwagen, den alle anderen für Dienstfahrten nutzen.

    Das ist mit "Dienstwagen" nicht gemeint. Was Du beschreibst, ist ein schlichtes Firmenfahrzeug, wie es bei Handwerkern allgemein üblich ist (die übrigens vielfach mit diesem Fahrzeug abends nach Hause und am folgenden Morgen wieder zur Arbeit fahren, wonach kein Hahn kräht). Allerdings fahren sie mit diesem Fahrzeug nicht nach Spanien in den Urlaub.

    Der Wagen des Eigentümers wurde mir zur Verfügung gestellt OHNE etwas Schriftliches (darum geht es ja, mein Chef will jetzt das mit dem Eigentümer klären)

    Mir wurde gesagt 1%-Regel, dies würde für mich bedeuten, jeden Monat 450 EUR vom Lohn weg, da Listenpreis 45000 EUR. Die Leasingrate ist 255 EUR, muss ich da mehr sagen?

    Man muß Dir sagen, daß da keinesfalls 450 € Lohn weg wären. Man rechnet das (vereinfacht) so, daß Dir 450 € als sog. "geldwerter Vorteil" angerechnet würden, etwa so, als würdest Du 450 € Überstundenentgelt bekommen. Das wird Dir nicht abgezogen, das versteuerst und verbeitragst Du nur. Das Überstundentgelt würdest Du ausbezahlt bekommen (von 450 € brutto beispielsweise 250 € netto), der geldwerte Vorteil des Autos ist das Auto selbst, Du zahlst "nur" die Steuer und die Abgaben. Im Endeffekt würdest Du die Autonutzung mit z.B. 250 € netto/Monat bezahlen.


    Hat (oder hatte) das Fahrzeug einen elektrischen Hilfsmotor, so sank steuerlich der Anrechnungsfaktor auf 0,5% des Listenpreises. Hätte Dein Auto einen solchen Hilfsmotor, kostete Dich eine Autoflatrate nur 125 € im Monat - und dafür läßt sich so mancher ein schönes, dickes, "sportliches" Fahrzeug vor die Haustür stellen (Nur der Vollständigkeit halber: Für Vollelektrische ist der Anrechnungsfaktor 0,25%).


    Dienstwagen ist den Leuten in bestimmten Firmenumfeldern extrem wichtig; der Dienstwagen ist eine Art Schulterklappe, er codiert den Rang des Dienstwagenfahrers in der Firmenhierarchie. Damit verbunden ist nicht nur die Gestellung des Fahrzeugs, sondern dazu übernimmt der Arbeitgeber alle Kosten, z.B. Werkstatt/Inspektion/Reifen, Versicherung/Steuer und natürlich den Sprit. Ein Dienstwagenfahrer zahlt Steuer und Abgaben auf den Autowert und bekommt dafür eine Autoflatrate, die alle Privatfahrten mit einschließt. Der typische Dienstwagenfahrer hat daher auch privat überhaupt kein Auto mehr, spart sich somit dessen Ausgaben. Erst damit, also mit der Übernahme aller Kosten, wird der Dienstwagen für viele Nutzer erst attraktiv.


    Dieses Dienstwagengetue ist für die deutsche Autoindustrie übrigens von enormer wirtschaftlicher Bedeutung. Speziell Protzkarossen werden primär auf diesem Weg auf den Markt gebracht. Sie haben regelmäßig ein "E" auf dem Nummernschild (siehe oben), werden allerdings regelmäßig mit originalverpacktem Ladekabel zurückgegeben. Den Sprit zahlt der Chef, den Strom häufig der Fahrer aus der eigenen Tasche.


    Das ist bei Dir aber alles nicht gegeben.

    Der Eigentümer hat mündlich mir und meinen Chef gegenüber geäußert, dass ich den Wagen auch privat nutzen kann. Ohne weitere Regeln.

    Dies stellt[e] beim Transporter davor kein Problem dar, nur jetzt bei dem PKW beschweren sich Kollegin innen, da diese neidisch sind.

    Ich kann es mir vorstellen.

    Vermutlich wäre es Dir lieber, wenn Du wieder den Transporter hättest wie ehedem.