Ist eine Familienversicherung bei einem Minijob + einer nichthauptberuflichen Selbstständigkeit möglich?
Zählt das Einkommen des Minijobs nun zu der Maximalsumme von 505€ oder nicht?
Ist eine Familienversicherung bei einem Minijob + einer nichthauptberuflichen Selbstständigkeit möglich?
Zählt das Einkommen des Minijobs nun zu der Maximalsumme von 505€ oder nicht?
Ich würde mich gerne an diese Frage dranhängen. Es stehen hier berufliche Veränderungen an und man muss ja die richtigen Schlüsse bzgl. der Krankenversicherung ziehen.
Leider ist mein Google-Foo ist nicht stark genug um das herauszufinden. Mir ist daher ebenfalls unklar ob ein Minijob-Einkommen unterhalb der Sozialversicherungsgrenze (538,-) zu dem für die Familienversicherung relevanten Einkommen zählt. Oder zählt nur das Einkommen aus dem anderen Erwerbsanteil?
In meinem Fall wäre das zwar Minijob + freiberuflliche Tätigkeit anstatt "nichthauptberuflich Selbständig" wie bei Ma-Lu, aber das dürfte keinen Unteschied machen (denkt sich der Laie zumindest bisher...).
Ein Bekannter aus dem Steuerberatungsumfeld meinte am Stammtisch zwar "...das Minijobeinkommen steht nicht auf dem Steuerbescheid und nur den gibst du der Krankenkasse zur Bewertung der Familienversicherungssituation ab. Die Minijobzentrale meldet auch nix an die Krankenkasse". Aber ob das stimmt und auch rechtens ist?
Kann mir (uns) das jemand mit Verweis auf entsprechenden Quellen aufzeigen?
Es steht viel geschrieben im großen Internet, aber diesen Mischfall finde ich nirgends ausführlich behandelt.
Danke!
Auch aus einem Minijob generiert man Gehalt bzw. Lohn. Das Thema ist in diesem Finanztip-Artikel sehr gut beschrieben, auch wegen des „Mischfalls“:
So wie ich den Fragebogen verstanden habe, wird wohl addiert:
https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/pk/plus/pdf/familienversicherung-fragebogen-aufnahme.pdf
Die Technikerkrankenkasse sagt:
".... wenn Ihr Familienmitglied im Jahr 2024 insgesamt regelmäßig mehr Einkommen hat als monatlich 505 Euro, ist keine Familienversicherung möglich. Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 538 Euro.
Was zählt zum Gesamteinkommen?
Dazu gehören unter anderem:
Nicht dazu zählen Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerpauschbeträge, Eltern-, Kinder- und Wohngeld, BAföG, steuerfreie Stipendien sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten."
Also ziemlich "eng gestrickt" bei der Familienversicherung!
Ja....also Minijob wird wohl NICHT ausgenommen aus der erlaubten Maximalsumme. Muss man sich also fragen, inwiefern sich ein zusätzlicher Minijob zum selbständig/freiberuflich verdienten Geld (oder andersrum) am Ende überhaupt richtig lohnt, wenn man damit über die Grenze kommt und sich dann wieder selbst Krankenversichern muss.
Irgendwas ist ja immer.
Was für einen "anderen Erwerbsanteil" hast Du denn?
Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung beträgt 505 €/m. Oder 538 €/m. Der Unterschied rührt daher, daß in unserer hochkomplexen Sozialgesetzgebung die Linke nicht weiß, was die Rechte tut. Wenn Du irgendwas verdienst, gelten 505 €/m als Grenze, wenn Du aber einen Minijob hast (und nur diesen!) dann gelten 538 €/m.
Wenn Du über die Grenze kommst, könntest Du freiwillig versichert sein oder versicherungspflichtig. Wenn Du etwa 539 € brutto im Monat verdienst, ist das kein Minijob mehr, sondern eine Midijob. Der ist eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, bei dem Du dann für 11 Cent/m in der GKV krankenversichert bist. Allerdings mußt Du das Einkommen aus dem Midijob versteuern, wohingegen der Minijob in der Rgel mit mit 2% pauschalversteuert wird und nicht in der Steuererklärung auftaucht.
Fällst Du aus der Familienversicherung heraus (warum auch immer) und hast keinen Arbeitgeber, der die Hälfte dazulegt, kostet Dich die Krankenversicherung ab etwa 180 €/m.
Wenn der "andere Erwerbsanteil" eine selbständige Tätigkeit sein sollte, bedingt dies prinzipiell eine freiwillige Versicherung. Ein Minijob hilft diesbezüglich nicht, gegebenenfalls wohl aber ein Midijob.
Man muß sich das im Einzelfall also genau anschauen.
Ja, wenn es so einfach wäre, dann ....ehhh....wäre es ja zu einfach.
Es geht hier um eine bisherige freiberufliche Tätigkeit meiner Frau in geringem Umfang. Unterhalb der Grenze für die Mitgliedschaft in der Familienversicherung.
Es gibt mich als den Hauptverdiener/Versicherten und bei mir laufen derzeit alle Familienmitglieder in der Familienversicherung mit.
Es war halt die Überlegung ob meine Frau noch bissi was dazuverdient mit einem Minijob. Aber wenn davon dann gut die Hälfte wieder weggeht weil sie sich selbst Krankenversichern muss, dann kann man sich überlegen es lieber gleich bleiben zu lassen. Mehr Freizeit hat dann gegenüber dem nur noch bischen mehr Geld auch einen gewissen Wert.
Ja, wenn es so einfach wäre, dann ....ehhh....wäre es ja zu einfach.
Wenn man die notwendigen Zahlen hat, ist das in der Tat ganz einfach. Wenn es natürlich ständig heißt: Huch! Das ist mir jetzt aber zu privat! dann wird die Aufgabe schwierig bis unmöglich zu lösen.
Ein Minijob wird pauschal besteuert und verbeitragt. Der Arbeitgeber zahlt allein fast das, was auf jedem normalen Job an Krankenversicherung liegt (nämlich 13% statt mittlerweile an die 17%). Der Arbeitgeber zahlt 15% (statt 18,6%) Rentenversicherungsbeitrag, wobei das Geld voll zählt, aber die Monate nur zum kleinen Teil. Pflegeversicherung wird nicht gezahlt (die gab es bei der Einführung noch nicht). Pauschalsteuer 2% ist unbedeutend. Der Minijobber (so war es der Plan) bekommt quasi netto für brutto. Der Arbeitgeber zahlt bei einem gesetzlich Krankenversicherten etwa 30% Abgaben obendrauf.
Das ist ein guter Deal, solange jemand, der anderswie krankenversichert ist, den Minijob neben der Kinderbetreuung oder neben einem normalen Job macht.
Wenn das aber die einzige Angestelltentätigkeit neben der Kinderbetreuung ist, muß man aufpassen: Schon das Minijobentgelt liegt über der Grenze für die Familienversicherung (das akzeptiert der Staat aber), auch der Sparerfreibetrag spielt noch keine Rolle, aber jedes bißchen mehr führt dazu, daß der Minijobber aus der Familienversicherung herausfällt - und für eine freiwillige Krankenversicherung gibt es halt einen erheblichen Mindestbeitrag von um die 180€.
Eine wohlfeile Alternative ist da ein Midijob. Der ist prinzipiell voll sozialversicherungspflichtig, aber die Arbeitnehmerbeiträge sind gleitend reduziert, wie man im Internet leicht ausrechnen lassen kann. Zudem: Für den Midijob zahlt der Arbeitgeber um die 20% Beiträge, zum Minijob aber 30%. Dafür versteuert der Midijobber sein Entgelt normal, wohingegen der Minijob mit 2% pauschalversteuert wird. Wer in der GKV pflichtversichert ist, zahlt auch keine GKV-Beiträge auf Kapitalerträge und Mieten. Zu klären wäre lediglich der Umfang einer zusätzlichen selbständigen Tätigkeit. Wenn dieser gegenüber dem Midijob überwiegt, sieht es wieder anders aus.
Wie oben erwähnt: Wenn man die Zahlen kennt, läßt sich der günstigste Weg leicht finden. Wenn man sie nicht kennt, ist eine verständige Entscheidung unmöglich.
Hm, sollte hier ein Fall vorliegen, in dem die Familienversicherung als Incentive gegen zusätzliche Arbeit wirkt?
Hm, sollte hier ein Fall vorliegen, in dem die Familienversicherung als Incentive gegen zusätzliche Arbeit wirkt?
Ja, irgendwie schon. Was soll man mehr arbeiten gehen, wenn man wegen der dann fälligen Krankenversicherung am Ende nur die Hälfte des Lohns sieht. Man kann sich natürlich nur gegen die Arbeit entscheiden, wenn man es sich leisten kann auf das Geld zu verzichten. In gewisser Weise also ein Luxusproblem. Wobei die Entscheidung irgendwo arbeiten zu gehen für manche Leute auch andere als den rein finanziellen Hintergrund haben kann. Jeder Jeck ist anders.
Danke Achim Weiss für die Hinweise!
Derzeit kommen über die freiberufliche Sache monatlich 500,- (vor Steuern) rein. Damit hat man es in Bezug auf die Familienversicherung mehr oder weniger schon komplett ausgeschöpft. Mit einem zusätzlichen Minijob sind wohl auf jeden Fall Krankversicherungsbeiträge fällig. Das wollte ich nur abklären gegen die im Raum stehende Stammtischaussage "Den Minijob bekommt die Krankenkasse doch gar nicht mit, musst du denen doch nicht melden". Das klingt eher nach Sozialversicherungsbetrug, wenn man das so macht.
Hm, sollte hier ein Fall vorliegen, in dem die Familienversicherung als Incentive gegen zusätzliche Arbeit wirkt?
Genau dieser Gedanke hat sich mir beim Lesen dieses Beitrags auch aufgedrängt.
Das wäre doch mal ein gediegener Ansatz zur Förderung der Beschäftigungsaufnahme in Zeiten des Fachkräftemangels: Wegfall der Familienversicherung für Ehegatten ohne Kinder unter z. B. 12 Jahren.
Entweder steigt die Beschäftigungsaufnahme, da dieser Hinterungsgrund ja entfällt, und nebenbei dadurch auch die Beitragseinnahmen aller vier Sozialkassenarten, in die Arbeitnehmer einzahlen, oder aber zumindest die GKV und SPV profitieren von den neuen "freiwilligen" Beiträgen der Ex-Familienversicherten.
Hat natürlich keine Chance auf Umsetzung, denn die Regierung, die sowas einfädelt, kann sich schon mal für die nächste Spielzeit auf die harten Oppositionsbänke einstellen.
Derzeit kommen über die [selbständige Tätigkeit] monatlich 500,- (vor Steuern) rein.
Damit hat man es in Bezug auf die Familienversicherung mehr oder weniger schon komplett ausgeschöpft.
... und wenn es besonders gut läuft, muß man gleich peilen.
Ok, ein Selbständiger kann seine Einnahmen ja ein bißchen steuern.
Mit einem zusätzlichen Minijob sind wohl auf jeden Fall Krankversicherungsbeiträge fällig.
Eben drum sollte man eine zusätzliche Beschäftigung vermutlich als Midijob gestalten.