Hallo,
war von 01.2022 - 01.2024 in Elternzeit (Kind 11.2021 geboren) mit Elterngeld. Davor seit 03.2020 angestellt.
Ab Ende Elternzeit ohne Anstellung aber nicht Arbeitslos oder Arbeitssuchend gemeldet (erfolglos Selbständig), da Aufenthalt im Ausland (Asien) seit 2020 (Entsendung liegt nur für 12.2021 bis 01.2022 vor).
Frau kommt aus Asien und ist in Dtl. in keinster Weise gemeldet oder arbeitet in Dtl. Ihr Einkommen ca. 4000EUR Brutto umgerechnet. Das wird leider von der GKV voll bei mir angerechnet, auch wenn davon in ihrem Heimatland noch 30% Steuern und Versicherung und private Altersvorsorge abgehen. Gibt es dazu Tips, wie man mit der GKV da am besten mit umgeht.
Bin selbst bei der AOK freiwillig versichert und derzeit auf Anwartschaft wegen Auslandsaufenthalt.
Nun wollen wir nach Deutschland und jetzt Frage ich mich, wie das mit der GKV und der Arbeitslosigkeit (hoffentlich nur kurz) funktioniert.
Während der Elternzeit hatte ich keine ALV gezahlt, aber gelesen, dass diese Zeit trotzdem als Anwartschaft (oder wie nennt man das) berücksichtigt würde. Vor der Elternzeit war ich angestellt und habe Beiträge gezahlt.
Kann ich nicht dann bei Rückehr nach DTL. im August dann Arbeitslos/-suchend melden und bekomme Arbeitslosengeld oder habe ich das falsch gelesen?
Arbeit und Versicherung in der Elternzeit | Familienportal des Bundes
Danke und Grüße,
Yoda