Verwaltung einer Eigentumswohnung

  • Guten Morgen,


    eine Mutter hat dem Sohn eine Eigentumswohnung geschenkt. Der Grundbucheintrag für den Sohn liegt vor.

    Die Wohnung gehört zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Alle Wohnungen der WEG sind in einem Haus und werden von einer Hausverwaltung verwaltet. Der Sohn möchte alles so belassen, will den Vertrag mit der Hausverwaltung weiterführen, also einen Vertrag mit dieser HV abschliessen.

    Kann er auch auf eine andere HV zurückgreifen ?

    Kann die amtierende HV den Vertrag mit dem Sohn ablehnen?

    Sollten , müssten die Konditionen im Vertrag für den Sohn identisch den Konditionen der Mutter bzw. den anderen Eigentümern sein ?


    Vielen Dank für alle Antworten, Tips, Hinweise:-)

    ikopi

  • Den Vertrag mit der Hausverwaltung beschließt üblicherweise die Eigentümergemeinschaft. Mit den gleichen Konditionen für alle Parteien. Also hat der Sohn dann auch die gleichen Konditionen. Und er kann sich keine andere Verwaltung suchen.

  • Stimmt, ein einzelner Eigentümer der WEG kann den Vertrag mit der Hausverwaltung nicht kündigen. Dieser hat ja i.d.R. eine bestimmte Laufzeit. Danach kann die WEG wieder neu über die Hausverwaltung entscheiden, der einzelne Eigentümer hat dabei ein Stimmrecht entsprechend seinem Anteil an der gesamten Immobilie.

  • Wobei es inzwischen auch möglich is den Verwalter vor ende der Laufzeit abzuberufen, aber auch das kann wie schon angemerkt nur durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft erfolgen.


    Da es ein Gemeintscaftlicher Vertrag ist, sind in der Regel die Verwaltungsgebühren für alle Parteien gleich. Da der Sohn teil der Eigentümergemeinschaft wird, rutscht er automatisch an die Stelle Mutter mit allen rechten und Pflichten.

  • Der Sohn möchte alles so belassen, will den Vertrag mit der Hausverwaltung weiterführen, also einen Vertrag mit dieser HV abschliessen.

    Kann er auch auf eine andere HV zurückgreifen ?

    Kann die amtierende HV den Vertrag mit dem Sohn ablehnen?

    Sollten , müssten die Konditionen im Vertrag für den Sohn identisch den Konditionen der Mutter bzw. den anderen Eigentümern sein ?

    Der Sohn muss (und kann) da gar nichts tun. Den Vertrag mit der Hausverwaltung hat die WEG, nicht der einzelne Eigentümer. Was sich künftig ändert:

    - Der Sohn als Eigentümer verpflichtet, das Hausgeld zu zahlen.

    - Der Sohn als Eigentümer darf in der WEG-Versammlung entsprechend der auf seine Wohnung entfallenden Miteigentumsanteile mit abstimmen.

    - Der Sohn ist verpflichtet, sich an den Kosten für etwaige Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum zu beteiligen, wenn die WEG diese Maßnahmen beschließt.


    Ich würde Dir (wenn Du der Sohn bist) empfehlen, Dich mal grundsätzlich zum Thema WEG / Wohnungseigentum und Rechten und Pflichten als Eigentümer einzulesen!


    EDIT: Z.B. hier https://www.wohnen-im-eigentum…er-infos/wohnungseigentum Ich habe die Seite auch nur gegoogelt, liest sich aber wie ein ganz solider Überblick.

  • Hier werden möglicherweise 2 Dinge vermischt:


    Die WEG bestellt einen Verwalter für die Verwaltung des Gemeineigentums. Dieser ist bereits gewählt. Wenn er Dir nicht gefällt, kannst Du auf einer Eigentümerversammlung einen anderen wählen lassen. Dazu brauchst Du die Mehrheit aller Eigentümer. Sonst ist es eben so, wie es jetzt ist.

    Du hast auch keinen Vertrag mit dem Hausverwalter, sondern es besteht nur ein Vertrag zwischen dem Verwalter und der Gemeinschaft der Eigentümer.


    Dieser WEG-Verwalter verwaltet nicht das Sondereigentum der einzelnen Eigentümer. Wenn die Wohnung selbstgenutzt ist, brauchst Du das auch nicht.

    Sollte die Wohnung vermietet sein, kannst Du Dich selbst um den Mieter kümmern (Mieterwechsel, NK-Abrechnung, etc.) oder eben eine Mietsonderverwaltung abschließen. Das bietet idR auch die Hausverwaltung gegen Extrakosten an. Das kann aber auch ein fremder Anbieter machen. Andere Eigentümer haben mit diesem Vertrag nichts zu tun.