Hallo zusammen,
ich habe vor meinem Lehramtsstudium, das ich vor Kurzem abgeschlossen habe, eine Ausbildung absolviert. Nun möchte ich rückwirkend für mein Studium einen Verlustvortrag einreichen.
Jetzt zu meiner Frage: Gelten sowohl mein Bachelor- und Masterstudium gemeinsam als Zweitausbildung oder ist diese auf den Bachelor beschränkt? Im Grunde ergibt der alleinige Bachelor im Lehramt ja keinen Sinn. Und bezieht sich der Verlustvortrag auf die Regelstudienzeit oder die tatsächliche Studienzeit?
Vielen Dank im Voraus
David