Verlustvortrag Bachelor- und Masterstudium

  • Hallo zusammen,


    ich habe vor meinem Lehramtsstudium, das ich vor Kurzem abgeschlossen habe, eine Ausbildung absolviert. Nun möchte ich rückwirkend für mein Studium einen Verlustvortrag einreichen.

    Jetzt zu meiner Frage: Gelten sowohl mein Bachelor- und Masterstudium gemeinsam als Zweitausbildung oder ist diese auf den Bachelor beschränkt? Im Grunde ergibt der alleinige Bachelor im Lehramt ja keinen Sinn. Und bezieht sich der Verlustvortrag auf die Regelstudienzeit oder die tatsächliche Studienzeit?


    Vielen Dank im Voraus

    David

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich weiß nicht, ob es Besonderheiten beim Lehramt gibt, aber normalerweise ist der Bachelor die Erstausbildung. Für alle Jahre danach (einschließlich angebrochenes Jahr des Bachelor) würde ich eine Steuererklärung abgeben, um einen Verlustvortrag zu generieren.


    Ob Du schnell oder langsam studiert hast ist irrelevant.


    Sollte das Finanzamt meinen, beim Lehramtsstudium zählt das anders, dann werden die Dir das mitteilen und Du kannst dann noch prüfen, ob Du diese Meinung akzeptierst oder Einspruch einlegst.