Falsche Steuerklasse beim Arbeitgeber

  • Hallo.

    Wir haben folgendes Problem:

    Mein Mann hat seit einem Jahr eine Privatinsolvenz. Von Anfang an gab es Ärger mit dem Arbeitgeber deswegen. Die Insolvenzverwalterin hat dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ein Kind als Unterhaltsberechtigte Person berücksichtigt werden soll. Bis letzten Monat haben wir gedacht das es so auch ist. Jetzt kam raus, dass das Kind überhaupt nicht berücksichtigt wird, weil sie vom Finanzamt es nicht übermittelt.

    Weiter kam raus, dass mein Mann unter lohnsteuerklasse 3 läuft obwohl wir seit Jahren die Klasse 4 haben. Mein Arbeitgeber rechnet über 4 ab. Finanzamt sagt, dass der Arbeitgeber meinen Mann nicht als Hauptarbeitgeber eingetragen haben. Die Firma sagt, dass die es doch gemacht haben.

    Die Firma bekommt vom Finanzamt wohl die Falsche Steuerklasse und auch die falsche Konfession. Lediglich der Name und die Steuernummer ist richtig. Finanzamt sagt, dass bei denen für meinen Mann Steuerklasse 4 und katholisch steht, was auch richtig ist. Bei wem liegt hier der Fehler?


    Arbeitgeber müsste meinen Mann abmelden und neu anmelden, damit die Firma richtigen Daten bekommt. Sagt das Finanzamt.


    Jetzt kommt bei uns die Frage auf, ob wir die zu wenig gezahlte Lohnsteuer zurückzahlen müssen? Und ob der Arbeitgeber, rückwirkend die unterhaltsberechtigten Person bei der Lohnpfändung nachberechnen kann?


    Falls jemand hier durchblickt, wäre ich dankbar für Antworten.

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Zum Thema Lohnpfandung kann ich hier nichts sagen. Für mich würde sich aber zunächst die Frage stellen, ob der AG schriftlich über das unterhaltspflichtige Kind informiert wurde und von wem und wann. Weil das FA dürfte damit doch eigentlich nichts zu tun haben, höchstens über die Kinderfreibeträge. Wenn eine schriftliche Information des AG nachgewiesen werden kann (im Idealfall durch z.B. die Insolvenzverwalterin), dann dürfte der AG die Abrechnung nicht korrekt durchgeführt haben. Somit muss er den Schaden entsprechend beheben.


    Zum Thema zu geringe Lohnsteuer:

    Grundsätzlich ist die Lohnsteuer lediglich ein Abschlag auf die Einkommensteuer, welcher durch den AG abgeführt wird (bei 4/4 tendenziell zu viel). Die genaue Steuerlast ergibt sich in der Regel erst aus der Einkommenssteuererklärung. Hierzu ist man bei 4/4 nicht verpflichtet. Allerdings erfolgte ja die Abrechnung (auf Grund falscher Daten) mit 3/4 - was eigentlich nicht geht. Keine Ahnung, ob es da Präzedenzfälle gibt, aber im Endeffekt ist euch die zu geringe Besteuerung ja bekannt. Somit bereichert ihr euch an diesem Fehler und hinterzieht genaugenommen Steuern. In wie weit der AG dort eine Mitschuld hat, ist ein anders Thema. Wenn das bei der nächsten Lohnsteuerprüfung auffällt, könnte es Probleme geben (für den AG).


    Disclaimer: Bin kein Fachmann und das hier ist meine Laienmeinung!

  • Galaxy, wie lange besteht das Problem mit den falschen Steuerklassen schon? Gebt ihr Steuererklärungen ab? Eigentlich müssten die nicht korrekten Vorauszahlungen durch Abgabe der Steuererklärung glattgezogen werden, so dass auch nicht zu wenig Steuern gezahlt wurden.


    Zu den Details der Lohnpfändung und warum das Kind nicht berücksichtigt wurde könntet ihr den Insolvenzverwalter fragen, denn der führt in der Wohlverhaltensphase die Pfändung durch und ist derjenige, der einen eventuellen Fehler dabei korrigieren kann. Wenn der zu unnahbar ist, könnt ihr auch zunächst bei der Insolvenzberatungsstelle nachfragen, über die dein Mann das Insolvenzverfahren eingeleitet hat.