Hallo.
Wir haben folgendes Problem:
Mein Mann hat seit einem Jahr eine Privatinsolvenz. Von Anfang an gab es Ärger mit dem Arbeitgeber deswegen. Die Insolvenzverwalterin hat dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ein Kind als Unterhaltsberechtigte Person berücksichtigt werden soll. Bis letzten Monat haben wir gedacht das es so auch ist. Jetzt kam raus, dass das Kind überhaupt nicht berücksichtigt wird, weil sie vom Finanzamt es nicht übermittelt.
Weiter kam raus, dass mein Mann unter lohnsteuerklasse 3 läuft obwohl wir seit Jahren die Klasse 4 haben. Mein Arbeitgeber rechnet über 4 ab. Finanzamt sagt, dass der Arbeitgeber meinen Mann nicht als Hauptarbeitgeber eingetragen haben. Die Firma sagt, dass die es doch gemacht haben.
Die Firma bekommt vom Finanzamt wohl die Falsche Steuerklasse und auch die falsche Konfession. Lediglich der Name und die Steuernummer ist richtig. Finanzamt sagt, dass bei denen für meinen Mann Steuerklasse 4 und katholisch steht, was auch richtig ist. Bei wem liegt hier der Fehler?
Arbeitgeber müsste meinen Mann abmelden und neu anmelden, damit die Firma richtigen Daten bekommt. Sagt das Finanzamt.
Jetzt kommt bei uns die Frage auf, ob wir die zu wenig gezahlte Lohnsteuer zurückzahlen müssen? Und ob der Arbeitgeber, rückwirkend die unterhaltsberechtigten Person bei der Lohnpfändung nachberechnen kann?
Falls jemand hier durchblickt, wäre ich dankbar für Antworten.