Kaufnebenkosten durch Verkäufer bezahlt

  • Hallo,


    welche Vor-/ Nachteile kann es für den Käufer einer Immobilie (vermietet) haben, wenn der Verkäufer die Nebenkosten trägt?


    Grüße

    Deutet darauf hin, dass er sie unbedingt loswerden wollte. Stichwort "vermietet".

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Hallo punktvorstrich,


    wenn der Verkäufer die Nebenkosten – ich unterstelle einmal Notar und Makler – trägt, hat er diese in den Kaufpreis eingerechnet. D.h. Sie bezahlen auf diese Nebenkosten auch noch Grunderwerbssteuer. Deal?


    Gruß Pumphut

  • Hallo punktvorstrich,


    wenn der Verkäufer die Nebenkosten – ich unterstelle einmal Notar und Makler – trägt, hat er diese in den Kaufpreis eingerechnet. D.h. Sie bezahlen auf diese Nebenkosten auch noch Grunderwerbssteuer. Deal?


    Gruß Pumphut

    Hallo Pumphut!


    Fast. Die anderen Kosten/Rechnungen, wie die Grunderwerbsteuer, soll an den Verkäufer weitergeleitet werden.


    D.h. ich könnte diese Kosten nicht steuerlich geltend machen? Hat es Vorteile?


    Gruß

  • Die steuerliche Geltendmachung ist das Wichtigste überhaupt. Der Preis kann so überhöht sein, wie er will. Sofern man ihn steuerlich geltend machen kann, ist alles in Butter. :)

  • Hallo punktvorstrich,

    Die anderen Kosten/Rechnungen, wie die Grunderwerbsteuer, soll an den Verkäufer weitergeleitet werden.


    Die anderen Kosten/Rechnungen, wie die Grunderwerbsteuer, soll an den Verkäufer weitergeleitet werden.

    Jetzt habe ich ein Verständigungsproblem. Das Finanzamt schickt dem Käufer den Bescheid über die Grunderwerbssteuer und der Käufer ist zahlungspflichtig. Wenn der Verkäufer Ihnen anschließend das Geld wiedergibt, macht er Ihnen ein Geschenk. Wenn der Verkäufer nicht gerade ein naher Verwandter ist, lösen Geschenke über 20k Schenkungssteuer aus (bei einem beurkundeten Kaufpreis von 350k und 6% schon überschritten). Ob so eine Schenkung vertraglich bindend vereinbart werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis.


    Sie machen hier ungewöhnliche Vertragsgestaltungen auf. Mindestens sollten Sie solche Konstrukte von einem auf Immobilien- und Steuerrecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Aber warum wollen Sie solche Extralösungen haben? Es ist doch letztendlich egal, ob Sie die Gesamtsumme Kaufpreis + Nebenkosten aus der linken (nur überhöhter Kaufpreis) oder der rechten (realistischer Kaufpreis + Nebenkosten) Tasche bezahlen.


    Gruß Pumphut

  • Hallo,


    das ist bei vielen Investoren gang und gebe.

    Der Vorteil liegt darin, dass der Verkäufer die Kosten auf den Kaufpreis aufschlägt.

    Als Käufer kann ich je nach Einwertung der Bank nun die Kaufnebenkosten mitfinanzieren, da diese im Kaufpreis stecken.

    Das spart Eigenkapital und erhöht somit die Eigenkapitalrendite.

    Nachteil: Durch den erhöhten Kaufpreis, erhöhen sich auch die Kaufnebenkosten

    Wichtig: Die Bank checkt das, deshalb von Anfang an offen kommunizieren. Macht nicht jede Bank mit! Einige sind entspannt!


    Grundsätzlich sollte das EK dennoch da sein, und nicht aus Mangel dessen dieser Weg genutzt werden.


    Ergänzung:
    Es gibt auch andere Wege um die Kaufnebenkosten mitzufinanzieren, ohne diese durch eine Erhöhung des Kaufpreises auch noch zu erhöhen.


    In keinem Fall eine dumme Idee, muss aber gut durchgerechnet werden um sagen zu können, ob es sinnvoll ist oder nicht :)

    Ich hoffe ich konnte helfen.

    Azad Senem


    Dalbergsweg 1

    99084 Erfurt


    Versicherungsmakler mit Erlaubnis §34 d Abs. 1 GewO

    Eintragung in das IHK-Vermittlerregister

    D-4CR6-D4RCV-79

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    Eintragung in das IHK-Vermittlerregister

    D-F-145-HV4T-42

    Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis § 34i Absatz 1 Satz 1 GewO.

    Eintragung in das IHK-Vermittlerregister

    D-W-145-QTG8-20

    Immobilienmakler und Darlehensvermittler mit Erlaubnis § 34c Absatz 1 GewO.