Zwei Erben, ein Depot - wer zahlt Abgeltungssteuer?

  • Liebes Forum, ich habe eine Frage zu einer gemeinsamen Erbschaft:


    Die zusammen mit meinem Bruder geerbten Fondsanteile (OIF) liegen in meinem Depot (weil er keines hat) und gehen 2025 an die Fondsgesellschaft zurück.


    Besteht die Möglichkeit, dass er seinen Anteil über seinen eigenen Sparerpauschbetrag versteuern bzw. abgelten kann, der sonst nicht benutzt wird? Ist da eventuell etwas über eine schriftliche Erklärung gegenüber Bank/Broker oder den Finanzamt möglich?

    Ich freue mich auf euren Input!

  • Zur hilfreichsten Antwort springen
  • Wenn die Anteile nicht zum gleichen Kurs gekauft wurden (oder auch Altanteile vorhanden sind), wird es nach Steuern wieder schief sein.

    Eine Übertragung nach Kündigung mit Gläubigerwechsel wird nicht funktionieren.

    Das einfachste wäre gewesen, man hätte die Anteile sofort über die Börse verkauft den Erlös aufgeteilt und eventuell wenn nötig noch eine anteilige Steuerausgleichsbetrag errechnet.

  • Geht das auch noch, wenn der Verkauf an die Fondsgesellschaft schon angemeldet ist!‘?

    Nein das geht nicht.


    Anteile, für die du eine Rückgabe angekündigt hast, werden gesperrt und können bis zur Rückgabe nicht verkauft oder auf andere Depots übertragen werden. Auch ein wiederuf ist nicht möglich.

  • Das steht beispielsweise hier auch so (siehe erster Ausklapper unten):


    Änderung bei den Haltefristen und der Rückgabe von offenen Immobilienfonds


    Nun ja, der maximal mögliche steuerliche Schaden beläuft sich auf ca. 280 EUR (Abgeltungssteuer + Soli + Kirchensteuer). Da kann man sich drüber ärgern, aber es gibt schon schlimmeres.


    Dass auch die Anteile, die Dein Bruder geerbt hat, in Dein Depot übertragen wurden, war übrigens nicht 100% koscher. Das wird oftmals steuerlich so interpretiert, dass Dein Bruder Dir die Anteile geschenkt hat (wenn er Dir böse wollte könnte er vielleicht sogar behaupten, Du hättest sie ihm geklaut). Von dem Erlös schenkst Du ihm jetzt etwas zurück. Solange die Beträge unter den Freigrenzen der Schenkungssteuer bleiben, ist das aber kein Ding.

    • Hilfreichste Antwort

    Die einfachste Möglichkeit wäre gewesen, die Wertpapiere direkt aus dem Depot des Verstorbenen zu verkaufen. Der Erlös landet dann auf dem ebenfalls geerbten Verrechnungskonto und kann von dort aus aufgeteilt werden. Da für die Immo Fonds die Sperrfrist besteht, müssten diese an der Börse verkauft werden, oder das geerbte Depot wird so lange bestehen gelassen, bis die Sperrfrist rum und die Anteile verkauft sind.


    Eine weitere Alternative wäre gewesen, die Anteile in der richtigen Aufteilung in jeweils eigene Depots der Erben zu übertragen. Wer kein Depot hat, könnte ja eines eröffnen. Dabei kommt es aber oft zu mehr oder weniger großen Ungerechtigkeiten, weil der Gewinnanteil der Anteile und damit die Steuerbelastung bei Verkauf unterschiedlich sein kann.


    Dritte Möglichkeit wäre gewesen, dass Du Deinem Bruder seine Anteile direkt zum Tageskurs abkaufst, und dann alles in Dein Depot überträgst. Dann ist Dein Bruder raus und Du kannst machen was Du willst.


    Aber wie gesagt, solange die Beträge relativ klein sind, ist das kein Grund für schlaflose Nächte.

  • Verkauf statt Rückgabe, das nun nichts mehr zu machen ist und die eventuelle unterschiedliche Steuerbehandlung einzelner Anteile hatte ich auch schon geschrieben... war dem TO aber zu "hypothetisch".

  • fabioso

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.