Hallo liebe Leute,
ich hoffe hier kann mir einer helfen: Wir hatten einen Wasserschaden im Keller. Mit der Schadensgutachterin der Versicherung haben wir uns auf eine Schadenssumme bzgl. der Möbel geeignet.
Bei den Teppichen allerdings nicht, hier schrieb Sie dass wir einen Nachweis anbringen müssen und dann auch den Nachkauf beweisen sollen.
Meine Frage: Nachdem ein Teppichgutachter gekommem ist und der Schaden von der Versicherung bezahlt ist, muss ich tatsächlich Nachweise über den Nachkauf einreichen? Sind diese Mittel zweckgebunden?
Ps: Versicherung ist die Allianz.
VG
Jango